TOP Ö 16: Wahl der vom Kreistag zu bestimmenden Mitglieder im Aufsichtsrat der Neue Energie Pfälzer Bergland GmbH

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag für den Aufsichtsrat der Neue Energie Pfälzer Bergland GmbH zu.


Nach § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der „Neue Energie Pfälzer Bergland GmbH“ sind vom Landkreises Kusel 5 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden.
Gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages ist der Landrat kraft Amtes Mitglied im Aufsichtsrat.

 

Demzufolge sind vom Kreistag noch weitere 4 Mitglieder zu wählen. Nach § 57 LKO i.V.m. § 88 Abs. 1 GemO gelten für die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder die Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen entsprechend.

 

Nach § 12 Abs. 4 a) des Gesellschaftsvertrages endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit dem Verlust des Amts bzw. dem Widerruf der Vertretungsbefugnis durch den Kreistag des Landkreises Kusel. Beruht die Vertretungsbefugnis auf einer Mitgliedschaft im Kreistag des Landkreises Kusel, so endet die Vertretungsbefugnis mit Ablauf der Wahlperiode des Kreistages.

 

Die Grundsätze der Wahl sind in § 39 LKO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt.

 

Für die Besetzung der Ausschussplätze wurden gemeinsame Wahlvorschläge aller Kreistagsfraktionen eingereicht. Den Kreistagsmitgliedern lagen die Wahlvorschläge vor. Wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, erfolgte die Abstimmung per Akklamation und en block für die Tagesordnungspunkte 5 bis 25.

 

 

Wahlvorschläge Ausfsichtsrat neue Energie Pfälzer Bergland GmbH

Mitglied

1

SPD

Jürgen Kreischer

2

SPD

Andrea Schneider

3

CDU

Sven Eckert

4

FWG

Herwart Dilly

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

38

0

0