TOP Ö 17: Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKOKU)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag für die Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH zu.


Nach § 13 des Gesellschaftsvertrages der Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKoKu) besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 4 Personen. Dieser setzt sich zusammen aus dem Landrat des Landkreises Kusel als Vorsitzenden kraft Amtes und

3 Mitgliedern die vom Kreistag des Landkreises Kusel widerruflich entsandt werden

 

Nach § 57 LKO i.V.m. § 88 GemO gelten für die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder die Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen entsprechend.

 

Die Grundsätze der Wahl von Mitgliedern in Ausschüssen sind in § 39 LKO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt.

 

Für die Besetzung der Ausschussplätze wurden gemeinsame Wahlvorschläge aller Kreistagsfraktionen eingereicht. Den Kreistagsmitgliedern lagen die Wahlvorschläge vor. Wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, erfolgte die Abstimmung per Akklamation und en block für die Tagesordnungspunkte 5 bis 25.

 

 

Wahlvorschläge Aufsichtsrat IKOKU GmbH

Mitglied

1

SPD

Ute Lauer

2

CDU

Otto Rubly

3

FWG

Hans Schlemmer

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

38

0

0