TOP Ö 19: Wahl der vom Kreistag zu benennenden Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Pfalzmuseum für Naturkunde, POLLICHIA-Museum

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Pfalzmuseum zu.


Nach § 6 Abs. 1 der Verbandsordnung des Zweckverbands Pfalzmuseum für Naturkunde, POLLICHIA-Museum, besteht die Verbandsversammlung des Zweckverbandes u.a. aus drei vom Landkreis Kusel zu benennenden Mitgliedern.

 

Da gemäß § 8 Abs. 2 Zweckverbandsgesetz für die Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaften die Bestimmungen des § 88 GemO gelten, ist der Landrat kraft Gesetzes (§ 88 Abs. 1 Satz 1 GemO) in der Verbandsversammlung vertreten. Für die Wahl der beiden weiteren Vertreter gelten die Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen entsprechend (§ 88 Abs. 1 Satz 5 GemO).

 

Nach § 6 Abs. 2 der Verbandsordnung scheiden die von den Vertretungsorganen gewählten Mitglieder mit Beendigung der jeweiligen Wahlperiode aus der Verbandsversammlung aus.

 

Bedienstete des Pfalzmuseums für Naturkunde können keine Mitglieder der Verbandsversammlung sein (§ 6 Abs. 4 der Verbandsordnung).

 

Für die Besetzung der Ausschussplätze wurden gemeinsame Wahlvorschläge aller Kreistagsfraktionen eingereicht. Den Kreistagsmitgliedern lagen die Wahlvorschläge vor. Wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, erfolgte die Abstimmung per Akklamation und en block für die Tagesordnungspunkte 5 bis 25.

 

 

Wahlvorschläge Verbandsversammlung POLLICHIA-Museum

Mitglied

1

SPD

Axel Müller

2

CDU

Dr. Stefan Spitzer

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

38

0

0