TOP Ö 22: Wahl der weiteren Vertreter des Landkreises für die Hauptversammlung des Landkreistages Rheinland-Pfalz

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag für die Hauptversammlung des Landkreistages Rheinland-Pfalz zu.


Nach § 9 Abs. 2 der Satzung des Landkreistages Rheinland-Pfalz entsendet der Landkreis Kusel neben dem Landrat drei Vertreter in die Hauptversammlung sowie zusätzlich je angefangene 100.000 Kreiseinwohner einen weiteren Vertreter. Die vier Vertreter des Landkreises - mit Ausnahme des Landrates - sind jeweils für eine Wahlperiode des Kreistags von diesem nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts zu wählen.

 

Für die Stellvertretung des Landrats gilt die Landkreisordnung; für die übrigen Vertreter in der Hauptversammlung sind Stellvertreter zu bestimmen.

 

Für die Besetzung der Ausschussplätze wurden gemeinsame Wahlvorschläge aller Kreistagsfraktionen eingereicht. Den Kreistagsmitgliedern lagen die Wahlvorschläge vor. Wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, erfolgte die Abstimmung per Akklamation und en block für die Tagesordnungspunkte 5 bis 25.

 

Wahlvorschläge Hauptversammlung des Landkreistages RLP

Mitglied

Stellvertreter

1

SPD

Frank Aulenbacher

Frieder Haag

2

SPD

Horst Flesch

Dieter Schnitzer

3

CDU

Dr. Stefan Spitzer

Michael Kolter

4

FWG

Heinrich Steinhauer

Olaf Radolak

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

38

0

0