TOP Ö 12: Wahl des Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Kusel in der Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes zu.


Nach § 10 der Satzung des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz gehören der Verbandsversammlung für jede Sparkasse und ihren Träger der Vorsitzende des Vorstandes der Sparkasse und der Leiter der Verwaltung des Trägers sowie ein Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse, das von der Vertretungskörperschaft des Trägers im Benehmen mit dem Verwaltungsrat gewählt wird, an. Gleichzeitig ist ein(e) Stellvertreter(-in) zu bestimmen (§ 10 Abs. 4 der Satzung).

 

Wenn nach Ablauf der Wahlzeit die Mitglieder noch nicht gewählt werden konnten, gehören die bisherigen Mitglieder der Verbandsversammlung bis zur Wahl der neuen Mitglieder an.

 

Für die Besetzung der Ausschussplätze wurden gemeinsame Wahlvorschläge aller Kreistagsfraktionen eingereicht. Den Kreistagsmitgliedern lagen die Wahlvorschläge vor. Wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, erfolgte die Abstimmung per Akklamation und en block für die Tagesordnungspunkte 5 bis 25.

 

 

Wahlvorschläge Verbandsversammlung Sparkassenverband

Mitglied

Stellvertreter

1

SPD

Erwin Reiber

Rudi Agne

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

38

0

0