Sitzung: 23.07.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0375/2014
Beschluss:
Der Kreistag stimmt
dem Wahlvorschlag für den Verwaltungsrat der Kreissparkasse Kusel zu und
bestätigt den Wahlvorschlag der Sparkassenmitarbeiter.
Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung der Kreisparkasse Kusel vom 16.12.2002, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 09.07.2009, in Verbindung mit den §§ 5 u. 6 des Sparkassengesetzes vom 01.04.1982 (GVBl. S. 113) besteht der Verwaltungsrat aus dem Landrat als Vorsitzenden, neun weiteren Mitgliedern, sowie 5 Sparkassenmitarbeitern.
A) Wahl der neun
weiteren Mitglieder
Die neun weiteren Mitglieder werden vom Kreistag für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt. Für jedes vom Kreistag zu wählende Mitglied des Verwaltungsrats ist ein Stellvertreter zu bestimmen. Sie bleiben bis zur Neuwahl des Verwaltungsrats im Amt.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 4 SpkG müssen die weiteren Vertreter nicht der Vertretung des Einrichtungsgewährträgers angehören. Die Vertretungen der Gewährträger dürfen zu Verwaltungsratsmitgliedern Personen wählen, die wirtschaftliche Sachkenntnisse und Erfahrungen besitzen, persönlich geeignet und bereit sind, die Erfüllung der Sparkassenaufgaben zu fördern. Sie sollen verschiedenen Berufen angehören.
Nach § 5 Abs. 3 Sparkassengesetz sind von der Wahl ausgeschlossen:
1. Personen, die nicht der Vertretung einer Gebietskörperschaft im Geschäftsgebiet der Sparkasse angehören können, sowie Sparkassenmitarbeiter,
2. Personen, die an mit der Sparkasse im Wettbewerb stehenden Unternehmen beteiligt, Mitglieder deren Organe oder bei einem solchen Unternehmen beschäftigt sind; die Aufsichtsbehörde kann auf Antrag des Betroffenen Ausnahmen zulassen, soweit die Gefahr einer Interessenkollision nicht zu besorgen ist.
Die Aufgaben des Verwaltungsrates der Kreissparkasse sind in § 8 des Sparkassengesetzes normiert.
Für
die Besetzung der Ausschussplätze wurden gemeinsame Wahlvorschläge aller
Kreistagsfraktionen eingereicht. Den Kreistagsmitgliedern lagen die
Wahlvorschläge vor. Wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, erfolgte die
Abstimmung per Akklamation und en block für die Tagesordnungspunkte 5 bis 25.
Wahlvorschläge
Verwaltungsrat Kreissparkasse Kusel |
|||
Mitglied |
Stellvertreter |
||
1 |
SPD |
Erwin Reiber |
Peter Koch |
2 |
SPD |
Rudi Agne |
Andrea Schneider |
3 |
SPD |
Ute Lauer |
Ralf Nagel |
4 |
CDU |
Otto Rubly |
Sven Eckert |
5 |
CDU |
Christoph Lothschütz |
Dr. Stefan Spitzer |
6 |
CDU |
Rosemarie Saalfeld |
Pius Klein |
7 |
FWG |
Hans Schlemmer |
Thomas Martin Pfaff |
8 |
FWG |
Peter Jakob |
Helge Schwab |
9 |
GRÜNE |
Patricia Altherr |
Andreas Hartenfels |
B) Wahl der
Sparkassenmitarbeiter
Mit
Wirkung vom 01.07.2009 wurde das Stimmrecht der Verwaltungsratsmitglieder der
Sparkassen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SpkG eingeführt. Außerdem wurde in § 6
a Abs. 1 SpkG für die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder nach § 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 SpkG ein zweistufiges Wahlverfahren (sog. Doppelwahlverfahren)
vorgesehen. Danach bedürfen die seitens der Beschäftigten Vorgeschlagenen
(erste Stufe) nach § 6 a Abs. 1 Satz 3 SpkG der Bestätigung durch Wahl des
Kreistags (zweite Stufe). Hierdurch soll dem Erfordernis einer hinreichenden
demokratischen Legitimation durch die Vertretung des Trägers Rechnung getragen
werden. Die Bestätigungswahl ist im neu eingeführten § 16 a SpkWO-M geregelt.
Vorschlagsliste für die Bestätigungswahl
Mitglieder |
Stellvertreter |
Fuhr, Hans-Jürgen |
Aulenbacher, Frank |
Steinhauer, Ute |
Arnold, Torsten |
Petermann, Tim |
Feick, Harald |
Blon, Armin |
Rojan, Thomas |
Korb, Klaus |
Klein, Stefan |
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
38 |
0 |
0 |