Sitzung: 23.07.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0368/2014
Beschluss:
Der Kreistag beschließt den von der Verwaltung vorgelegten
Entwurf der Geschäftsordnung für den Kreistag.
Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 30 Abs. 2 Satz
1 LKO auf die Wahlzeit des Kreistags beschränkt. Der neu gewählte Kreistag hat
mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder über die
Geschäftsordnung zu beschließen. Bis zu der Beschlussfassung über die
Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung. Kommt innerhalb eines
halben Jahres nach der Neuwahl des Kreistags kein Beschluss zustande, gilt die
Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport.
Die im Jahre 2009 einstimmig verabschiedete Geschäftsordnung
hat sich bewährt und soll ohne Änderungen übernommen werden. Ein Abdruck der
Geschäftsordnung ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Die im Entwurf enthaltenen Amts- und Funktionsbezeichnungen
sowie die sonstigen personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen und
Männer in gleicher Weise.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
39 |
0 |
0 |