TOP Ö 4: Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Kreistag

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Geschäftsordnung für den Kreistag.


Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 LKO auf die Wahlzeit des Kreistags beschränkt. Der neu gewählte Kreistag hat mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder über die Geschäftsordnung zu beschließen. Bis zu der Beschlussfassung über die Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung. Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Kreistags kein Beschluss zustande, gilt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport.

 

Die im Jahre 2009 einstimmig verabschiedete Geschäftsordnung hat sich bewährt und soll ohne Änderungen übernommen werden. Ein Abdruck der Geschäftsordnung ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Die im Entwurf enthaltenen Amts- und Funktionsbezeichnungen sowie die sonstigen personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

39

0

0