Sitzung: 23.07.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0369/2014
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Änderung der Hauptsatzung, wie von der
Verwaltung vorgelegt.
Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit
des Kreistages. Änderungen der Hauptsatzung bedürfen der Mehrheit der gesetzlichen Zahl
der Mitglieder des Kreistages.
Die aktuelle Hauptsatzung hat sich bewährt und
wurde im Jahre 2009 mit breiter Übereinstimmung beschlossen. Es soll lediglich
eine gesetzliche Änderung
der Landkreisordnung, den Bürgerentscheid betreffend, eingearbeitet werden.
§ 2 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel vom
17.09.2009, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 14.12.2011 ist auf Grund der Änderung von § 11 e LKO entbehrlich, da ein Bürgerentscheid nicht
mehr auf „wichtige Angelegenheiten“ begrenzt ist.
Auszug aus der
Hauptsatzung des Landkreises Kusel:
§ 2
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bürgerinnen
und Bürger des Landkreises können nach Maßgabe des § 11e Landkreisordnung über wichtige Angelegenheiten des
Landkreises einen Bürgerentscheid beantragen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
39 |
0 |
0 |