Sitzung: 19.05.2014 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0356/2014
Beschluss:
Das Benehmen zur Bildung eines
Einzugsbereiches für die Berufsbildende Schule Kusel in der Schulform der
Berufsfachschule I wird erteilt.
Die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion in
Trier (ADD) beabsichtigt für alle Berufsbildenden Schulen im
Schulaufsichtsbezirk Trier in der Schulform der Berufsfachschule I einen
Einzugsbereich festzulegen. Einzugsbereiche dienen dazu, die Aufnahme von Schülerinnen
und Schülern in Schulen derselben Schulart und Schulform gegenseitig
abzustimmen (§ 93 Abs. 1 SchulG). Der Einzugsbereich in der Berufsfachschule I
soll so gebildet werden, dass Schülerinnen und Schüler dieser Schulform nur
noch diejenige Schule besuchen dürfen, in deren Landkreis sie wohnen.
Aus wichtigem Grund kann auf Antrag der Eltern
eine Schülerin oder ein Schüler die Schule an einem anderen Schulstandort
besuchen. Über diesen Antrag entscheidet die zuständige Schulbehörde. Die ADD
hat darauf hingewiesen, dass nur aus wichtigem pädagogischem oder
organisatorischem Grund ein Schulwechsel genehmigt werden kann.
Die Bildung eines Einzugsbereiches an einer
Berufsbildenden Schule erfolgt nach § 93 Abs. 1 SchulG durch die ADD als
Schulbehörde im Benehmen mit dem Schulträger.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |