TOP Ö 2: Wahl der Kreisbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung, Einführung in das Amt

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorlage:

 

Nach § 44 Abs. 1 LKO hat jeder Landkreis 2 oder 3 Kreisbeigeordnete. Nach der geltenden Hauptsatzung des Landkreises sind für den Landkreis Kusel 3 ehrenamtliche Kreisbeigeordnete zu wählen.

 

Die Wahl der Kreisbeigeordneten hat gemäß § 33 Abs. 5 LKO in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu erfolgen.

 

Jede(r) Kreisbeigeordnete(r) ist gesondert nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen. Dabei sind die Bestimmungen des § 33 Abs. 2 bis 4 LKO zu beachten.

 

§ 33 Absätze 2 bis 4  LKO lauten:

 

(2)   Bei Wahlen können nur solche Personen gewählt werden, die dem Kreistag vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.

 

(3)   Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Erhält beim ersten Wahlgang

       niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch hierbei niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden.

 

(4)   Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Bei der Abstimmung durch Stimmzettel gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig.

 

Vor Beginn der Wahlhandlung beauftragte der Vorsitzende die Kreistagsmitglieder Rudi Agne (SPD) und Christoph Lothschütz (CDU) als Wahlvorstand und verpflichtete sie auf unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Mitarbeiter der Verwaltung Horst-Dieter Schwarz (Schriftführer), Manfred Drumm und Christoph Dinges wurden zu Wahlhelfern bestellt.

 

Wahl des 1. Kreisbeigeordneten

 

Von der SPD-Fraktion wurde Jürgen Conrad, Nanzdietschweiler, als Kandidat für das Amt des 1. Kreisbeigeordneten vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingebracht.

 

Die Wahl erfolgte im Wege geheimer Abstimmung durch Stimmzettel und ergab folgendes Ergebnis:

 

Abgegebene Stimmen:      38

Enthaltungen:                      9

Ungültige Stimmen:             0

Gültige Stimmen somit:     29

 

Von den gültigen Stimmen lauteten:

 

                   für Jürgen Conrad:            23 Stimmen

                   gegen Jürgen Conrad:         6 Stimmen

 

Damit war Herr Jürgen Conrad zum 1. Kreisbeigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

 

Wahl des 2. Kreisbeigeordneten

 

Von der FWG-Fraktion wurde Egbert Jung, Offenbach-Hundheim, für das Amt des 2. Kreisbeigeordneten vorgeschlagen.

Seitens der CDU-Fraktion wurde Otto Rubly, Schönenberg-Kübelberg, vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingebracht.

 

Die Wahl erfolgte im Wege geheimer Abstimmung durch Stimmzettel und ergab folgendes Ergebnis:

 

Abgegebene Stimmen:      38

Enthaltungen:                      0

Ungültige Stimmen:             0

 

Gültige Stimmen somit:     38

 

Von den gültigen Stimmen lauteten:

 

                   für Egbert Jung:                 21 Stimmen

                   für Otto Rubly:                   17 Stimmen

 

Damit war Herr Egbert Jung zum 2. Kreisbeigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

 

Wahl des 3. Kreisbeigeordneten

 

Für das Amt des 3. Kreisbeigeordneten schlug die SPD-Fraktion Dr. Oliver Kusch, Kusel, vor. Seitens der Fraktion die GRÜNEN wurde Patricia Altherr vorgeschlagen.

Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingebracht.

 

Die Wahl erfolgte im Wege geheimer Abstimmung durch Stimmzettel und ergab folgendes Ergebnis:

 

Abgegebene Stimmzettel: 38

Enthaltungen:                      3

Ungültige Stimmen:             0

                  

Gültige Stimmen somit:     35

 

Von den gültigen Stimmen lauteten:

 

                   für Oliver Kusch:               21 Stimmen

                   für Patricia Altherr              14 Stimmen

 

Damit war Herr Dr. Oliver Kusch zum 3. Kreisbeigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

 

 

Im Anschluss an die Wahlhandlung ernannte der Vorsitzende den wiedergewählten 1. Kreisbeigeordneten und händigte ihm die Ernennungsurkunde aus. Weiter vereidigte und ernannte er den 2. und 3. Kreisbeigeordneten und händigte die Ernennungsurkunden aus.

 

Danach legten die drei Kreisbeigeordneten schriftlich ihr Kreistagsmandat nieder. Als Ersatzpersonen (§ 45 KWG) waren

 

Herr Horst Flesch, Hohlweg 1, 66869 Schellweiler,

 

Herr Olaf Radolak, Roßbacher Straße 7, 67752 Wolfstein und

 

Herr Ralf Nagel, Dr. Albert Jung Straße 11, 66869 Kusel

 

anwesend.

 

Bevor der Vorsitzende die Ersatzpersonen per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung

ihrer Pflichten verpflichtete, erklärten diese sich bereit das Kreistagsmandat anzunehmen.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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