Beschlussvorlage:
Nach § 44 Abs. 1 LKO hat jeder Landkreis 2 oder 3
Kreisbeigeordnete. Nach der geltenden Hauptsatzung des Landkreises sind für den
Landkreis Kusel 3 ehrenamtliche Kreisbeigeordnete zu wählen.
Die Wahl der Kreisbeigeordneten hat gemäß § 33 Abs. 5 LKO
in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu
erfolgen.
Jede(r) Kreisbeigeordnete(r) ist gesondert nach den
Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen. Dabei sind die Bestimmungen des § 33
Abs. 2 bis 4 LKO zu beachten.
§ 33 Absätze
2 bis 4 LKO lauten:
(2) Bei Wahlen können nur solche Personen gewählt
werden, die dem Kreistag vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.
(3) Gewählt
ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Erhält beim ersten Wahlgang
niemand
diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch hierbei niemand
mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die
die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu
gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid
erfolgt durch den Vorsitzenden.
(4) Stimmenthaltungen
und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht
mit. Bei der Abstimmung durch Stimmzettel gelten unbeschrieben abgegebene
Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden
nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine
Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig.
Vor Beginn der Wahlhandlung beauftragte der Vorsitzende die
Kreistagsmitglieder Rudi Agne (SPD) und Christoph Lothschütz (CDU) als
Wahlvorstand und verpflichtete sie auf unparteiische Wahrnehmung ihrer
Aufgaben. Die Mitarbeiter der Verwaltung Horst-Dieter Schwarz (Schriftführer),
Manfred Drumm und Christoph Dinges wurden zu Wahlhelfern bestellt.
Wahl des 1. Kreisbeigeordneten
Von der SPD-Fraktion wurde Jürgen Conrad,
Nanzdietschweiler, als Kandidat für das Amt des 1. Kreisbeigeordneten vorgeschlagen.
Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingebracht.
Die Wahl erfolgte im Wege geheimer
Abstimmung durch Stimmzettel und ergab folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmen: 38
Enthaltungen: 9
Ungültige Stimmen:
0
Gültige Stimmen somit: 29
Von den gültigen Stimmen lauteten:
für Jürgen Conrad: 23
Stimmen
gegen Jürgen Conrad: 6 Stimmen
Damit war Herr Jürgen Conrad zum 1.
Kreisbeigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Wahl des 2. Kreisbeigeordneten
Von der FWG-Fraktion wurde Egbert
Jung, Offenbach-Hundheim, für das Amt des 2. Kreisbeigeordneten vorgeschlagen.
Seitens der CDU-Fraktion wurde Otto
Rubly, Schönenberg-Kübelberg, vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge wurden
nicht eingebracht.
Die Wahl erfolgte im Wege geheimer
Abstimmung durch Stimmzettel und ergab folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmen: 38
Enthaltungen: 0
Ungültige Stimmen:
0
Gültige Stimmen somit: 38
Von den gültigen Stimmen lauteten:
für Egbert Jung: 21
Stimmen
für Otto Rubly:
17 Stimmen
Damit war Herr Egbert Jung zum
2. Kreisbeigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Wahl des 3. Kreisbeigeordneten
Für das Amt des 3.
Kreisbeigeordneten schlug die SPD-Fraktion Dr. Oliver Kusch, Kusel, vor. Seitens
der Fraktion die GRÜNEN wurde Patricia Altherr vorgeschlagen.
Weitere Wahlvorschläge wurden
nicht eingebracht.
Die Wahl erfolgte im Wege
geheimer Abstimmung durch Stimmzettel und ergab folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel: 38
Enthaltungen: 3
Ungültige Stimmen:
0
Gültige Stimmen somit: 35
Von den gültigen Stimmen lauteten:
für Oliver Kusch: 21
Stimmen
für Patricia Altherr 14 Stimmen
Damit war Herr Dr. Oliver
Kusch zum 3. Kreisbeigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Im Anschluss an die Wahlhandlung ernannte der Vorsitzende den
wiedergewählten 1. Kreisbeigeordneten und händigte ihm die Ernennungsurkunde
aus. Weiter vereidigte und ernannte er den 2. und 3. Kreisbeigeordneten und
händigte die Ernennungsurkunden aus.
Danach legten die drei Kreisbeigeordneten schriftlich ihr
Kreistagsmandat nieder. Als Ersatzpersonen (§ 45 KWG) waren
Herr
Horst Flesch, Hohlweg 1, 66869 Schellweiler,
Herr
Olaf Radolak, Roßbacher Straße 7, 67752 Wolfstein und
Herr
Ralf Nagel, Dr. Albert Jung Straße 11, 66869 Kusel
anwesend.
Bevor der Vorsitzende die Ersatzpersonen per
Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung
ihrer Pflichten verpflichtete, erklärten diese sich
bereit das Kreistagsmandat anzunehmen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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- |
- |