TOP Ö 3.4: K 55, Vergabe der Arbeiten / Leistungen zum Ausbau der freien Strecke zwischen Altenglan und Bedesbach sowie der Ortsdurchfahrt Bedesbach bis zur Einmündung K 36

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag über die Arbeiten/Leistungen zum Ausbau der K 55 / K 36 an den Bieter mit dem annehmbarsten und wirtschaftlichsten Angebot, die Firma Juchem GmbH und Co. KG, Niederwörresbach zum Gesamtangebotspreis von -brutto- 803.041,77 € (Anteil des Landkreis Kusel -brutto- 740.889,96 €) zu vergeben.

 


Die Ausbaustrecke der Kreisstraße K 55 zwischen Altenglan und Bedesbach beträgt ca. 1.000 m. Die vorhandene befestigte Fahrbahnbreite bewegt sich zwischen 4,80 m und 5,50 m. Die zu schmalen Fahrbahnbreiten sowie zu schmalen Banketten, eine unstetige Linienführung und unzureichende Entwässerungsanlagen entsprechen nicht den heutigen Kriterien von Sicherheit und Leichtigkeit im Straßenverkehr.

Die vorhandene Straßenbefestigung ist zu schwach dimensioniert, sie weist zudem großflächige Verdrückungen und Risse auf. Die tiefgreifenden Schäden am bestehenden Befestigungspaket sind mit den Möglichkeiten der Straßenunterhaltung nicht mehr zu regulieren. Eine grundhafte Erneuerung der Straßenbefestigung in der Ortslage und eine Verstärkung des Fahrbahnaufbaus auf der freien Strecke sind zur dauerhaften Sicherung der Verkehrsflächen unabdingbar.

Der bestehende Bahnübergang in der OD Bedesbach (Einmündungsbereich K 36 / K 55) ist grundhaft zu sanieren. Dazu soll die Gleisanlage im Bereich des Bahnübergangs instand gesetzt und mit Strailplatten ausgestattet werden.

 

Durch den Ausbau der Kreisstraße K 55 in der Ortsdurchfahrt von Bedesbach und der freien Strecke bis Altenglan können die Anforderungen an einen öffentlichen Verkehrsraum wieder erfüllt werden. Die Verbreiterung der Fahrbahn, die Umgestaltung des Knotenpunktes K 36 / K 55 und die Modernisierung des Bahnübergangs tragen erheblich zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Ausbaubereich bei.

 

Zur Erlangung des Baurechts für die Straße wurde ein Abstimmungsverfahren durchgeführt, die Sanierung des Bahnübergangs wurde nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz genehmigt.

 

Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch landespflegerische Maßnahmen ausgeglichen.

 

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Kaiserslautern hat die Baumaßnahme als Gesamtmaßnahme mit Leistungen zu Lasten des Landkreises Kusel, der Verbandsgemeindewerke Altenglan und der Gemeinde Bedesbach öffentlich ausgeschrieben und am 30.04.2014, 09:00 Uhr submittiert.

 

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote ergab folgende Bieterreihenfolge unter den drei günstigsten Bietern:

 

 

 

 

Firma

Angebotssumme - brutto -

1.

Juchem GmbH & Co. KG, 55758 Niederwörresbach

803.041,77 €

2.

Faber Straßen- und Tiefbau GmbH, 55483 Schlierschied

804.044,13 €

3.

AVE GmbH, 66606 St. Wendel

988.720,90 €

 

Die fachtechnische und rechnerische Prüfung durch den LBM hat ergeben, dass die Firma Juchem, Niederwörresbach das annehmbarste und wirtschaftlichste Angebot mit einer Gesamtangebotssumme von 803.041,77 € -brutto- abgegeben hat.

 

Die Gesamtangebotssumme verteilt sich auf die einzelnen Baulastträger wie folgt:

 

zu Lasten des Landkreis Kusel                                            -brutto- 740.889,96 €

zu Lasten der Verbandsgemeindewerke Altenglan              -brutto-   51.380,95 €

zu Lasten der Gemeinde Bedesbach                                   -brutto-   10.770,86 €

                                                           Gesamtsumme          -brutto- 803.041,77 €

 

Die Verwaltung empfiehlt daher in Verbindung mit dem LBM, die Vergabe der Leistungen zum Ausbau der K 55 / K36 an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten / annehmbarsten Angebot, die Firma Juchem, Niederwörresbach.

 

Die Zuschlagsfrist endet am 30.05.2014.

 

Im Bauprogramm des Landkreises stehen unter der Haushaltstelle 54201.096 aus Haushaltsausgaberesten 400.000 € zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2014 sind 200.000 € und für 2015 weitere 240.000 € als Verpflichtungsermächtigung eingestellt.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0