Sitzung: 19.05.2014 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0340/2014
Beschluss:
Der Kreisausschuss
beschließt wie von der Verwaltung und dem Landesbetrieb Mobilität
Kaiserslautern vorgeschlagen, den Auftrag über die Brückenerneuerung K 65 in
der OD Kappeln an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten und annehmbarsten
Angebot, die Firma Theodor Ott, Malborn zum Angebotspreis von -brutto- 350.048,54 € zu vergeben,
sobald der Bewilligungsbescheid des Ministerium des Innern, für Sport und
Infrastruktur vorliegt.
Innerhalb der
Ortslage Kappeln, vor der Einmündung der K 65 in die L 373 befindet sich die zu
erneuernde Brücke über den Jeckenbach.
Bei der Brücke
handelt es sich um ein schiefwinkliges, flaches Gewölbetragwerk aus
Sandsteinen. Die Fahrbahnbreite beträgt nur 4,30 m mit beidseitig zu niedrigen
Schrammborden, wodurch die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist.
Alle
Stützkonstruktionen des Bauwerks befinden sich in einem schlechten Zustand, die
notwendige Dauerhaftigkeit ist nicht mehr gegeben.
Der Gewölbebogen
weist ebenso starke Schädigungen auf, wodurch sich das Bauwerk in einem
ungenügenden Zustand befindet.
Weiterhin ist keine
funktionierende Entwässerung der Kreisstraße im Bauwerksbereich vorhanden.
Durch die
beschriebenen Schadensbilder ergibt sich eine Zustandsnote der Brücke von 3,8.
Aufgrund des
erheblichen Schadenumfangs und der nicht mehr gewährleisteten
Verkehrssicherheit und Standsicherheit waren nach der letzten Bauwerks-Überprüfung
umgehend Sicherungsmaßnahmen erforderlich.
Als Sofortmaßnahme
wurde im Juli 2011 die Brücke kurzfristig auf 12 to zul. Gesamtgewicht
lastbeschränkt und eingeengt. Zur Vermeidung weiterer Schäden, wurde eine
Unterstützung des Bogenscheitels durch Rüsttürme sowie eine konstruktive
Durchspannung zur horizontalen Sicherung beider Bogenstirnringe angeordnet.
Für diese Maßnahmen
wurde seitens des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM)
ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen, wodurch die Arbeiten
förderunschädlich ausgeführt werden konnten.
Durch diese
Vorabmaßnahmen konnte die Lastbeschränkung vorübergehend wieder auf 24 to
erhöht werden.
Ein Rückbau der
Brücke und die anschließende Erneuerung sind zwingend erforderlich.
Der geplante neue
Brückenquerschnitt beinhaltet eine 5,50 m breite Fahrbahn sowie einen
oberstromseitigen Gehweg und ein unterstromseitiges Schrammbord. Beidseitig
werden als Absturzsicherung Füllstabgeländer mit 1,00 m Höhe angebracht.
Die Kreisstraße K65
wird im Baubereich auf einer Länge von ca. 50 m mit einseitigem Gehweg voll
ausgebaut.
Das betonierte
Abflussprofil des Jeckenbachs sowie die gepflasterten Bereiche unter der Brücke
werden rückgebaut und durch die Anlegung eines naturnahen Bachbettes ersetzt.
Zur Erlangung des
Baurechts wurde ein Abstimmungsverfahren durchgeführt.
Die Baumaßnahme
wurde durch den Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern öffentlich
ausgeschrieben. Zum Eröffnungstermin am 24.04.2014, 10.30 Uhr haben sechs
Firmen ein Angebot abgegeben.
Die rechnerische
und fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote ergab folgende
Bieterreihenfolge:
|
Bieter |
Angebotssumme - brutto - |
1. |
Fa. Theodor Ott GmbH, 54426 Malborn |
350.048,54 € |
2. |
Fa. Schneider Bau
GmbH, 55627 Merxheim |
352.582,43 € |
3. |
Fa. Seubert Bau
GmbH, 66871 Oberalben |
361.788,00 € |
4. |
Fa. TKP Krächan
GmbH, 66557 Illingen |
372.664,33 € |
5. |
Fa. P.A. Budau GmbH & Co. KG, 55743
Idar-Oberstein |
393.430,10 € |
6. |
Fa. Theisinger
& Probst GmbH, 66955 Pirmasens |
419.366,10 € |
Die fachtechnische
und rechnerische Prüfung hat ergeben, daß die Firma Theodor Ott, Malborn das
wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot mit einer Angebotssumme von - brutto
- 350.048,54 € abgegeben hat.
Die Verwaltung
empfiehlt in Verbindung mit dem LBM Kaiserslautern die Vergabe der Leistungen
an die Firma Theodor Ott.
Die Zuschlagsfrist
endet am 06.06.2014.
Im Haushalt 2014
sind unter der HH-Stelle 54201.096 für die Maßnahme Mittel i.H.v. von 450.000 €
vorgesehen.
Die Erneuerung der
Brücke über den Jeckenbach ist förderfähig. Bereits mit Bescheid des ISIM vom
28.09.2011 wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn für die Sicherungsmaßnahmen zugelassen.
Der abschließende
Förderbescheid ist in Kürze zu erwarten, die voraussichtliche Förderhöhe
beträgt 75 % der förderfähigen Kosten. (Erwartete Zuwendung = 262.536,40 €,
verbleibender Eigenanteil Landkreis Kusel 87.512,14 €).
Auf Anfrage von
Herrn Klaus Müller (SPD) erläuterte der Vorsitzende, dass die Brücke mit der
Zustandsnote 3,8 bewertet sei. Ab der Note 3,5 -auf der bei Brücken bis 4,0
fortlaufenden Bewertungsskala- seien bereits Renovierungsarbeiten nötig. Es
handele sich bei der Brücke nicht um ein historisches Bauwerk, das
originalgetreu erhalten werden müsse.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |