TOP Ö 3.2: K 65, Vergabe der Arbeiten / Leistungen zum Neubau der Brücke über den Jeckenbach in der OD Kappeln

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt wie von der Verwaltung und dem Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern vorgeschlagen, den Auftrag über die Brückenerneuerung K 65 in der OD Kappeln an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten und annehmbarsten Angebot, die Firma Theodor Ott, Malborn zum Angebotspreis von -brutto- 350.048,54 € zu vergeben, sobald der Bewilligungsbescheid des Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur vorliegt.

 


Innerhalb der Ortslage Kappeln, vor der Einmündung der K 65 in die L 373 befindet sich die zu erneuernde Brücke über den Jeckenbach.

Bei der Brücke handelt es sich um ein schiefwinkliges, flaches Gewölbetragwerk aus Sandsteinen. Die Fahrbahnbreite beträgt nur 4,30 m mit beidseitig zu niedrigen Schrammborden, wodurch die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist.

Alle Stützkonstruktionen des Bauwerks befinden sich in einem schlechten Zustand, die notwendige Dauerhaftigkeit ist nicht mehr gegeben.

Der Gewölbebogen weist ebenso starke Schädigungen auf, wodurch sich das Bauwerk in einem ungenügenden Zustand befindet.

Weiterhin ist keine funktionierende Entwässerung der Kreisstraße im Bauwerksbereich vorhanden.

 

Durch die beschriebenen Schadensbilder ergibt sich eine Zustandsnote der Brücke von 3,8.

 

Aufgrund des erheblichen Schadenumfangs und der nicht mehr gewährleisteten Verkehrssicherheit und Standsicherheit waren nach der letzten Bauwerks-Überprüfung umgehend Sicherungsmaßnahmen erforderlich.

Als Sofortmaßnahme wurde im Juli 2011 die Brücke kurzfristig auf 12 to zul. Gesamtgewicht lastbeschränkt und eingeengt. Zur Vermeidung weiterer Schäden, wurde eine Unterstützung des Bogenscheitels durch Rüsttürme sowie eine konstruktive Durchspannung zur horizontalen Sicherung beider Bogenstirnringe angeordnet.

Für diese Maßnahmen wurde seitens des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen, wodurch die Arbeiten förderunschädlich ausgeführt werden konnten.

Durch diese Vorabmaßnahmen konnte die Lastbeschränkung vorübergehend wieder auf 24 to erhöht werden.

Ein Rückbau der Brücke und die anschließende Erneuerung sind zwingend erforderlich.

 

Der geplante neue Brückenquerschnitt beinhaltet eine 5,50 m breite Fahrbahn sowie einen oberstromseitigen Gehweg und ein unterstromseitiges Schrammbord. Beidseitig werden als Absturzsicherung Füllstabgeländer mit 1,00 m Höhe angebracht.

 

Die Kreisstraße K65 wird im Baubereich auf einer Länge von ca. 50 m mit einseitigem Gehweg voll ausgebaut.

 

Das betonierte Abflussprofil des Jeckenbachs sowie die gepflasterten Bereiche unter der Brücke werden rückgebaut und durch die Anlegung eines naturnahen Bachbettes ersetzt.

 

Zur Erlangung des Baurechts wurde ein Abstimmungsverfahren durchgeführt.

 

Die Baumaßnahme wurde durch den Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern öffentlich ausgeschrieben. Zum Eröffnungstermin am 24.04.2014, 10.30 Uhr haben sechs Firmen ein Angebot abgegeben.

 

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote ergab folgende Bieterreihenfolge:

 

 

Bieter

Angebotssumme - brutto -

1.

Fa. Theodor Ott GmbH, 54426 Malborn

350.048,54 €

2.

Fa. Schneider Bau GmbH, 55627 Merxheim

352.582,43 €

3.

Fa. Seubert Bau GmbH, 66871 Oberalben

361.788,00 €

4.

Fa. TKP Krächan GmbH, 66557 Illingen

372.664,33 €

5.

Fa. P.A. Budau GmbH & Co. KG, 55743 Idar-Oberstein

393.430,10 €

6.

Fa. Theisinger & Probst GmbH, 66955 Pirmasens

419.366,10 €

 

Die fachtechnische und rechnerische Prüfung hat ergeben, daß die Firma Theodor Ott, Malborn das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot mit einer Angebotssumme von - brutto - 350.048,54 € abgegeben hat.

 

Die Verwaltung empfiehlt in Verbindung mit dem LBM Kaiserslautern die Vergabe der Leistungen an die Firma Theodor Ott.

 

Die Zuschlagsfrist endet am 06.06.2014.

 

Im Haushalt 2014 sind unter der HH-Stelle 54201.096 für die Maßnahme Mittel i.H.v. von 450.000 € vorgesehen.

 

Die Erneuerung der Brücke über den Jeckenbach ist förderfähig. Bereits mit Bescheid des ISIM vom 28.09.2011 wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn für die Sicherungsmaßnahmen zugelassen.

Der abschließende Förderbescheid ist in Kürze zu erwarten, die voraussichtliche Förderhöhe beträgt 75 % der förderfähigen Kosten. (Erwartete Zuwendung = 262.536,40 €, verbleibender Eigenanteil Landkreis Kusel 87.512,14 €).

 

Auf Anfrage von Herrn Klaus Müller (SPD) erläuterte der Vorsitzende, dass die Brücke mit der Zustandsnote 3,8 bewertet sei. Ab der Note 3,5 -auf der bei Brücken bis 4,0 fortlaufenden Bewertungsskala- seien bereits Renovierungsarbeiten nötig. Es handele sich bei der Brücke nicht um ein historisches Bauwerk, das originalgetreu erhalten werden müsse.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0