TOP Ö 3.1: K 68, Vergabe der Arbeiten / Leistungen zum Ausbau der OD Hoppstädten

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt wie von der Verwaltung und dem Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern vorgeschlagen, den Auftrag zum Ausbau der K 68 Ortsdurchfahrt Hoppstädten, erster Bauabschnitt, an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, die Bietergemeinschaft Fa. Wust & Sohn, Simmern und Fa. Otto Jung, Sien zum Gesamtangebotspreis in Höhe von -brutto- 1.072.191,81 € (Anteil des Landkreis Kusel –brutto- 809.282,94 €) zu vergeben.

 


Die Kreisstraße K67/K68 weist im Bereich der Ortslage Hoppstädten sowohl in baulicher als auch in funktionaler Sicht erhebliche Mängel auf.

Die Fahrbahn der Kreisstraße ist im Zuge der OD geprägt durch eine schadhafte und unebene Fahrbahnoberfläche. Die angrenzende Vollfpflasterrine (soweit überhaupt vorhanden) befindet sich ebenfalls in einem schlechten baulichen Zustand. Eine einwandfreie Entwässerung ist dadurch nicht immer gegeben, was vor allem bei winterlicher Witterung ein bedeutendes Sicherheitsrisiko dargestellt.

Im gesamten Bereich der Ortsdurchfahrt sind keine Gehwege vorhanden, Fußgänger sind gezwungen die Rinnen bzw. unbefestigte Seitenbereiche ersatzweise zu benutzen.

Darüber hinaus lässt die bestehende Bebauungssituation keine eindeutige Zuordnung der Verkehrsflächen für den fahrenden und den ruhenden Verkehr zu.

 

Durch den Ausbau der Ortsdurchfahrt  sollen die beschriebenen Missstände behoben,

die heutigen Anforderungen an einen öffentlichen Verkehrsraum erfüllt und schließlich die Verkehrssicherheit gesteigert werden.

 

Das notwendige Baurecht wurde mittels Planfeststellungsverfahren erlangt.

 

Ursprünglich war die Umsetzung der Maßnahme in zwei aufeinander folgenden Bauabschnitten vorgesehen.

(Alter BA 1:     K 68 Ast Richtung Sien bis Einmündungsbereich K 67 Ortsmitte und

            K 68 Ast Richtung Schweinschied.

 Alter BA 2:      K 67 Ast Richtung Merzweiler)

 

Die Leistungen für den Ausbau des ersten Bauabschnittes wurden im August 2013 ausgeschrieben. Anlässlich des im Gegensatz zur Kostenschätzung deutlich überhöhten Submissionsergebnisses vom 14.08.2013 wurde auf Empfehlung des LBM Kaiserslautern die Aufhebung der Ausschreibung mit KA-Beschluss vom 28.08.2013 beschlossen.

 

Aufgrund der im Jahr 2013 begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel wurde die Gesamtmaßnahme auf Empfehlung des LBM in drei einzelne Bauabschnitte unterteilt, die sukzessive umgesetzt werden sollen.

Im ersten und umfangreichsten Bauabschnitt ist der Ausbau des Streckenabschnitts der K 68 vom Ortseingang aus Richtung Sien kommend bis zum Einmündungsbereich der K67 in der Ortsmitte vorgesehen.

Die beiden später folgende Bauabschnitte umfassen den restlichen Streckenabschnitt der K 68 Richtung Schweinschied sowie den Streckenabschnitt der K 67 Richtung Merzweiler.

 

Die Länge der Ausbaustrecke des ersten Bauabschnittes beträgt rd. 670 m.

 

Die Arbeiten für den ersten Bauabschnitt wurden zum 21.01.2014 ausgeschrieben. Bei der Prüfung der Angebote stellte sich heraus, dass Unklarheiten bezüglich der Aufteilung der Böden in „belastete“ und „unbelastete“ Massen bestehen. Durch Nachprüfung der Massenbilanz und weitere Bodenuntersuchungen durch den LBM wurde festgestellt, dass sich die Bodenzuordnung wesentlich verändern wird und von einer erheblichen Verschiebung der Mengenansätze auszugehen ist. Dies wäre mit deutlichen Mehrkosten (ca. 125.000 €) verbunden gewesen und hätte eine Änderung der Bieterreihenfolge zur Folge gehabt. Unter Berücksichtigung dieser Feststellungen war ein Festhalten an dem Vergabeverfahren im Sinne eines fairen Wettbewerbs nicht möglich. Der LBM Kaiserslautern hat daher die Aufhebung der Ausschreibung empfohlen, was mittels Eilentscheidung und Zustimmung des Kreisvorstandes vom 13.03.2014 erfolgt ist.

 

Auf Basis der aktualisierten und detaillierteren Erkenntnisse der Bodenverhältnisse hat der LBM Kaiserslautern die Baumaßnahmen für den ersten Bauabschnitt erneut öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte als Gesamtmaßnahme mit Arbeiten zu Lasten des Landkreis Kusel, der Ortsgemeinde Hoppstädten und der Verbandsgemeindewerke Lauterecken.

 

Zum Eröffnungstermin am 24.04.2014 um 9:00 Uhr  haben vier Firmen ein Angebot abgegeben, die auch gewertet werden konnten.

 

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote ergab folgende Bieterreihenfolge:

 

 

Bieter

Gesamtangebotssumme

-brutto-

1.

Bietergemeinschaft

Fa. Wust & Sohn GmbH & Co. KG, 55469 Simmern u.

Fa. Otto Jung GmbH & Co KG, 55758 Sien

1.072.191,81 €

2.

Fa. Peter Gross GmbH, 66386 St. Ingbert

1.105.306,25 €

3.

Fa. Juchem GmbH & Co. KG, 55758 Niederwörresbach

1.131.415,21 €

4.

Fa. Faber Bau GmbH, 55232 Alzey

1.131.486,51 €

 

Die fachtechnische und rechnerische Prüfung hat ergeben, dass das Angebot der Bietergemeinschaft Fa. Wust, Simmern und Fa. Jung, Sein das annehmbarste und wirtschaftlichste Angebot mit einer geprüften Gesamtangebotssumme von -brutto- 1.072.191,81 € abgegeben hat.

 

Die Gesamtangebotssumme verteilt sich auf die einzelnen Baulastträger wie folgt:

                       

zu Lasten des Landkreis Kusel                                            -brutto-    809.282,94 €

zu Lasten der Ortsgemeinde Hoppstädten                          -brutto-    210.012,41 €

zu Lasten der Verbandsgemeindewerke Lauterecken         -brutto-      49.673,22 €

zu Lasten des Landes Rheinland-Pfalz                               -brutto-        3.223,24 €

                                                           Gesamtsumme          -brutto- 1.072.191,81 €

 

Die Verwaltung empfiehlt in Verbindung mit dem LBM Kaiserslautern die Vergabe der Leistungen an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten/günstigsten Gesamtangebot, die Bietergemeinschaft Fa. Wust und Fa. Jung.

 

Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 23.05.2014.

 

 

Finanzierung:

Die Maßnahme zum Ausbau der K 68 OD Hoppstädten, erster Bauabschnitt ist förderfähig. Mit Zuwendungsbescheid vom 25.07.2013 wurde eine Zuwendung in Höhe von 65 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten bewilligt. Die Zuwendungssumme beträgt voraussichtlich 526.033,91 €, der Eigenanteil des Landkreises 283.249,03 €.

 

Im Bauprogramm des Landkreises stehen unter der Haushaltsstelle 54201.096 hierfür, wie vom Landesbetrieb (LBM) Kaiserslautern geschätzt, 700.000 € aus dem HH-Jahr 2013 zur Verfügung. Die Mehrkosten von rd. 110.000 € können durch die günstigen Ausschreibungsergebnisse der Maßnahmen K 61 TLV Reichweiler-Kreisgrenze und K 65 Brücke Kappeln ausgeglichen werden.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0