TOP Ö 9: Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO
hier: Genehmigung zur Annahme von Spenden

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.


Nach § 58 Abs. 3 LKO darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-

leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.

 

Folgende Zuwendungen wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:

 

 

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung/Verwendungszweck

Höhe der Zuwendung

Zuwendungs-empfänger

Lions Club Kusel

 

 

 

 

Geldbetrag für „Straße des Friedens“-

Skulptur des Künstlers Bertrand Ney an

der Wasserburg in Reipoltskirchen

 

 

 

5.000,00 €

 

 

 

 

 

Kreisverwaltung Kusel

Referat Kultur

 

 

 

Lions Club Kusel

 

 

 

Geldbetrag für den Skulpturenweg in

Reipoltskirchen

 

 

1.285,02 €

 

 

 

Kreisverwaltung Kusel

Referat Kultur

 

 

Stadt Lauterecken

 

 

 

 

Geldbetrag für Selbsthilfe-Gruppe des

Kreisjugendamtes Kusel

 

 

 

150,00 €

 

 

 

Selbsthilfe-Gruppe des

Kreisjugendamtes Kusel

(Mutter-Kind-Gruppe

Lauterecken-Grumbach)

 

Kreissparkasse Kusel

 

 

 

 

 

Geldbetrag für „Kunst im Grünen 2014“

an der Wasserburg Reipoltskirchen

(für Druck von Flyern und Plakaten)

 

 

730,00 €

 

 

 

 

 

Kreisverwaltung Kusel

Referat Kultur

 

 

 

 

Pfalzwerke AG, Ludwigshafen

 

 

 

Geldbetrag für 800. Jubiläum der

Burg Lichtenberg

 

 

 

1.500,00 €

 

 

 

 

Kreisverwaltung Kusel

Referat Kultur

 

 

 

 

Weiter wurden dem Landkreis vier weitere Spenden unter der Wertgrenze von 100 Euro angeboten.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0