Sitzung: 30.10.2013 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0274/2013/2
Beschluss:
Der Kreistag stimmt
der Erhöhung des Eigenmittelanteils für die Erstellung einer Klimaschutzkonzeption
für den Landkreis Kusel zu.
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung am 04.03.2013 die Erstellung eines integrierten
Klimaschutzkonzeptes sowie der Teilkonzepte „Klimaschutz in eigenen
Liegenschaften“ und „Klimafreundliche Abfallentsorgung“ mit der Maßgabe
beschlossen, dass das Vorhaben mit dem Höchstfördersatz gefördert wird.
Gemäß den
Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und
öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative erfolgt die
Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 65 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben für Klimaschutzkonzepte und von bis zu 50 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben für Teilkonzepte. Nach der Richtlinie ist es
möglich, die Förderquote zu erhöhen, wenn der Antragsteller keine ausreichenden
Eigenmittel bereitstellen kann und eine Kreditfinanzierung nicht zugelassen
ist. Ausgehend von einer erhöhten Förderquote von bis zu 95 % für
finanzschwache Kommunen hätte auf Basis eines Angebots vom Institut für
angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) aus Birkenfeld der Eigenanteil des
Landkreises rd. 7.700,- Euro bei Gesamtkosten von 154.312,62 Euro betragen.
Nach Prüfung des
Antrags unter Berücksichtigung der Haushaltssituation wurde seitens des
Projektträgers die Förderquote für das intergierte Klimaschutzkonzept auf 85 %
und für die Teilkonzepte auf 70 % erhöht. Eine weitere Erhöhung der Förderquote
werde nur in Ausnahmefällen für Nothaushaltskommunen gewährt.
Des Weiteren wurde
aufgrund von Nachforderungen des Projektträgers das Angebot für das integrierte
Klimaschutzkonzept seitens des IfaS hinsichtlich der Personentage neu
kalkuliert. Danach belaufen sich die Kosten hierfür nunmehr auf 76.341,- Euro
statt ursprünglich 103.977,44 Euro. Die Eigenbeteiligung reduziert sich somit
bei Gesamtkosten von 131.540,- Euro auf insgesamt 28.011,15 Euro.
Für eine
abschließende Förderzusage ist die Bereitstellung des erhöhten
Eigenmittelbedarfs zu bestätigen. Da die Teilkonzeption „Klimafreundliche
Abfallentsorgung“ aufgrund der Vorgaben des Abfallgesetzes auch die
Durchführung einer Untersuchung im Zusammenhang mit der Einführung der Biotonne
beinhaltet und ohne die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes
keine Teilkonzeption bezuschusst werden kann, soll der Eigenanteil von der
Abfallwirtschaft finanziert werden.
Ergänzend zu der
Vorlage begründete der Vorsitzende die Finanzierung des Eigenanteils durch die
Abfallwirtschaft und wies darauf hin, dass diese Vorgehensweise mit dem
Projektträger abgestimmt sei. Ursprünglich habe er die Angelegenheit im
Kreisausschuss behandeln wollen, da jedoch der Kreistag die Erstellung der
Klimaschutzkonzeption vorbehaltlich der Höchstförderung beschlossen hatte, muss
dieser formell nunmehr auch über die Erhöhung des Eigenmittelanteils
beschließen. Anschließend wurde über die Angelegenheit abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
30 |
0 |
0 |