TOP Ö 3.1: Feststellung der Eröffnungsbilanz

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stellt die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs „Jobcenter Landkreis Kusel“ für das Wirtschaftsjahr 2012, entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses, mit der Bilanzsumme

 

Aktiva:           2.157.622,11 €

Passiva:         2.157.622,11 €

 

fest.


Die Eröffnungsbilanz ist Grundlage für den Jahresabschluss, der gemäß § 27 II EigAnVO dem Kreistag zur Feststellung vorzulegen ist. Analog hierzu ist die für das Wirtschaftsjahr 2012 erstmalig erstellte Eröffnungsbilanz dem Kreistag ebenso zur Feststellung vorzulegen, nachdem eine Schlussbesprechung stattgefunden hat

 

Mit Beschluss vom 4.7.2012 stimmte der Kreistag der Bestellung der Mittelrheinischen Treuhand GmbH zum Prüfer der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs „Jobcenter Landkreis Kusel“ zu.

Über die Ergebnisse der Prüfung ist gemäß §§ 57 LKO, 89 V GemO und 3 IV der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen (analog) eine Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Landrat, der Werkleitung und dem Werkausschuss vorgesehen.

 

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH sowie die Schlussbesprechung ergab keinerlei Beanstandungen.

 

Das Wirtschaftsjahr 2012 wurde mit folgender Bilanzsumme eröffnet:

Aktiva:           2.157.622,11 €

Passiva:         2.157.622,11 €

 

Die Bilanzpositionen weisen im Wesentlichen folgende Inhalte aus:

Auf der Aktivseite:

Ø  Im Anlagevermögen die im Rahmen des Übergangs in die kommunale Trägerschaft übertragene Betriebs- und Geschäftsausstattung, sowie die Fahrzeuge in Höhe von rd. 73 T€.

Ø  In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die Sollstellungen auf Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen (rd. 1,33 Mio.€)

Ø  In den Forderungen gegenüber Gebietskörperschaften die Einnahmereste in Höhe von rd. 32 T€  aus Vorjahren, die durch die Bundesagentur für Arbeit zu erstatten sind.

Ø  In den Forderungen gegenüber dem Einrichtungsträger die zu erstattenden Kosten der im Zuge des Personalüberganges übertragenen Urlaubs- und Überstundenrückstellungen, sowie des Stammkapitals, insgesamt rd. 159 T€

Ø  Der Kassenbestand des bereits vor Einrichtung des Eigenbetriebes bestehenden Forderungseinzuges in Höhe von rd. 562 T€.

 

Auf der Passivseite:

Ø  Die im Zuge des Personalüberganges übertragenen Rückstellungen in Höhe von rd 154 T€.

Ø  Die durch Vorauszahlung einer Rechnung entstandenen Kreditverbindlichkeiten (Kassenkredit) i.H.v rd. 1 T€

Ø  Die nach erfolgter Rückerstattung aus Rückforderungen zu Unrecht erbrachter Leistungen an den Einrichtungsträger bzw. Gebietskörperschaften in Höhe von insgesamt rd. 1,89 Mio.€

 

Der Vorsitzende erläuterte die aktiven und passiven Bilanzposten kurz, bevor über die Feststellung der Eröffnungsbilanz 2012 abgestimmt wurde.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

32

0

0