TOP Ö 4: Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Kusel
hier: Fortschreibung 2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt unter Berücksichtigung der von Herrn Andreas Hartenfels beantragten redaktionellen Änderungen das Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Kusel - Fortschreibung 2013 - in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.


Der Landkreis Kusel ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept über die Verwertung und Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle zu erstellen. Das Konzept ist bei wesentlichen Änderungen, spätestens jedoch alle fünf Jahre fortzuschreiben.

 

Das Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Kusel wurde letztmalig im Jahr 2008 fortgeschrieben.

 

In der Fortschreibung 2013, welche den Mitgliedern des Kreistags vorlag, sind die einzelnen Abfallarten, die angefallenen Mengen sowie die einzelnen Einsammlungs- und Entsorgungswege dargelegt. Aufgezeigt werden auch die Ziele im Bereich der Abfallwirtschaft.

 

Ergänzend erläuterte der Vorsitzende das derzeitige Sammel- und Verwertungssystem und ging auf die wesentlichen Änderungen gegenüber der letzten Fortschreibung im Jahr 2008 ein. Um den Service für die Bürger zu erweitern, habe man sich mit der Fortschreibung zum Ziel gesetzt, im Rahmen der beiden gebührenfreien Termine eine kostenlose Sperrmüllannahme auf der Kreismülldeponie anzubieten. Am derzeit bestehenden System der Grünschnittsammlung wolle man zwar festhalten, jedoch seien hier aufgrund der in der neuen Bioabfallverordnung geforderten Hygienisierung eventuell Änderungen erforderlich. Durch die Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sei zudem ab 2015 grundsätzlich eine getrennte Sammlung der Bioabfälle und auch der Kunststoffe, die keine Verpackungen sind, vorgesehen. Sollte es wirtschaftlich zumutbar sein, müsste danach eine Biotonne eingeführt und folglich das gesamte Abfuhrsystem überprüft werden. Zu der Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne lägen derzeit noch keine abschließenden Konzepte zu Organisation, Trägerschaft und Finanzierung vor. Schließlich sprach er noch kurz die wirtschaftliche Situation der Abfallentsorgungseinrichtung sowie das Restvolumen der Kreismülldeponie an.

 

Nachfolgend nahm Herr Andreas Hartenfels (Bündnis 90/Die Grünen) zu dem Entwurf Stellung und bat um eine konkrete Darlegung in dem Konzept, in welchen Anlagen der Restabfall thermisch behandelt wird. Außerdem regte er eine Ergänzung um die Darstellung der zusätzlich akquirierten Materialien zur Ablagerung auf der Kreismülldeponie sowie einen Vergleich der produzierten Kompostmengen in den vergangenen Jahren an. Der Vorsitzende sagte die entsprechende redaktionelle Anpassung im Abfallwirtschaftskonzept zu und wies hinsichtlich der von Herrn Hartenfels weiterhin angesprochenen Dokumentation der Ergebnisse der Hausmüllanalyse darauf hin, dass die Untersuchung noch nicht abgeschlossen sei und dementsprechend nicht in der Fortschreibung berücksichtigt werden könne. Sobald die Ergebnisse vorliegen, soll die Angelegenheit selbstverständlich jedoch in den zuständigen Gremien beraten werden. Nachdem der Vorsitzende noch die Gründe für das geringe Metallschrottaufkommen erläuterte, beantwortete er Fragen von Herrn Hans Harth (FWG) und Herrn Klaus Müller (SPD) zum 2012 eingeführten System „Sperrmüllabfuhr auf Abruf“.

 

Sodann nahm Herr Matthias Bachmann für die SPD-Fraktion zu dem vorgelegten Entwurf Stellung. Aufgrund der rückläufigen Abfallmengen und vor dem Hintergrund, dass die Realisierung des Deponieabschnitts III fraglich sei, sei die Anpassung der Abschreibungsmethode an die Restnutzungsdauer betriebswirtschaftlich sinnvoll gewesen. Rückblickend habe sich auch die kritische Entscheidung, die Zusammenarbeit mit dem ZAK Kaiserslautern zu beenden, als richtig erwiesen. Dies werde durch die wirtschaftliche Entwicklung der Abfallentsorgungseinrichtung bestätigt. Die Einführung einer Biotonne würde eine weitreichende Systemänderung nach sich ziehen und es müsse daher erst, wie bereits vom Vorsitzenden erwähnt, das Ergebnis der Hausmüllanalyse abgewartet werden. Nach seinem Eindruck hätten die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises die Umstellung der Sperrmüllsammlung auf eine Abfuhr auf Abruf positiv aufgenommen. Abschließend erklärte er, dass die SPD-Fraktion der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts zustimme.

 

Anschließend nahm der Vorsitzende auf Nachfrage von Herrn Rüdiger Becker (FWG) kurz zur Rechtslage hinsichtlich der Beseitigung rechtswidrig entsorgter Abfälle auf Grundstücken der Gemeinde Stellung. Gegebenenfalls müsse man dies nochmals mit den Verbandsgemeinden besprechen, sollte hierzu weiterer Informationsbedarf bestehen. Der Transport könne jedoch nicht mehr durch den Landkreis im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten organisiert werden.

 

Sodann wurde über die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts abgestimmt.

 

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

30

0

0