TOP Ö 6: Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Kusel (Abfallsatzung)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Änderung der Abfallsatzung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

 


Die Sperrmüllabfuhr (Altmetall, Altholz und Restsperrmüll) im Landkreis Kusel findet derzeit zweimal jährlich in Form einer Straßensammlung nach einem festgelegten Abfuhrplan statt.

 

Aufgrund der steigenden Zahl der Beschwerden von Bürgern und Bürgermeistern soll die Sammlung ab Januar 2012 auf eine „Abfuhr auf Abruf“ umgestellt werden.

Bei diesem System ist der Bürger nicht mehr an feste Abfuhrzeiten gebunden, sondern kann –nach seinen individuellen Bedürfnissen- bis zu zweimal im Jahr die Abholung seines Sperrmülls bei der Kreisverwaltung telefonisch oder schriftlich anmelden. Die Abholung erfolgt dann innerhalb von 4 Wochen nach Anmeldeeingang. Mit der Änderung des Abfuhrsystems ist auch die Abfallsatzung ist entsprechend anzupassen.

Dabei soll gleichzeitig die bisherige Mengenbegrenzung pro Abfuhr und Haushalt von derzeit 1 m³ auf 2 m³ erhöht werden.

 

Die Mehrkosten für die Änderung der „Abfuhr auf Abruf“ betragen bei unveränderter Sperrmüllmenge rund 108.000 € pro Jahr. Hierin sind die Sammlungsmehrkosten sowie die Mehraufwendungen der Verwaltung für die Abwicklung (Personal und Sachkosten für die Annahme, Beratung, Terminfestlegung, EDV-Erweiterung etc.) enthalten.

Erfahrungswerte des Unternehmens Remondis und benachbarter Landkreise zeigen, dass bei der Umstellung des Sammelsystems mit einem Rückgang der Sammelmengen zwischen 10% bis 25 % gerechnet werden kann. Ein Mengenrückgang wirkt sich dabei nicht nur auf die eigentlichen Sammlungskosten, sondern auch auf die Vergütungen bzw. Kosten für die Verwertung und Entsorgung der einzelnen Sperrmüllfraktionen aus.

Bei einem prognostizierten Mengenrückgang von 15 % würde sich die Nettomehrbelastung auf insgesamt 67.000 € pro Jahr belaufen.

 

Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Abfallsatzung sowie eine Gegenüber-stellung der alten zur neuen Fassung lagen der Beschlussvorlage bei.

 

Ergänzend zu der Beschlussvorlage erläuterte der Vorsitzende nochmals die Gründe, die zu der geplanten Neukonzeption der Sperrmüllabfuhr geführt haben. Weiterhin wies er darauf hin, dass für die Vereinbarung der Abfuhrtermine im Bürgerbüro der Kreisverwaltung eine weitere Stelle geschaffen und außerdem die Mengenbegrenzung pro Abfuhr und Haushalt auf 2 m³ erhöht werden soll. Eine Erhöhung der Müllgebühren sei nicht vorgesehen und man gehe davon aus, dass sich die Mehrkosten noch reduzieren, da durchaus ein Rückgang der Sperrmüllmenge zu erwarten sei. Da Frau Katharina Büdel im Vorfeld bereits den Einwand gebracht habe, dass durch die Umstellung auch viele Dinge weggeworfen werden, die bei einer Straßensammlung nochmals einer weiteren Verwendung zugeführt worden wären, wolle man auf der Internetseite des Landkreises einen Verschenkmarkt einrichten, auf dem die Bürger kostenlos Dinge anbieten und somit einen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten können.

 

Herr Xaver Jung erklärte für die CDU-Fraktion, dass die geplante Umstellung sehr zu begrüßen sei, insbesondere da in der Vergangenheit in den Ortsgemeinden an Abfuhrtagen oftmals kein geordneter Straßenverkehr mehr möglich war. Umgelegt auf die Bürger bedeute die Umstellung einen Betrag von ca. 1,50 Euro pro Bürger und dafür dürfe man künftig einen Kubikmeter mehr Sperrmüll zur Abholung bereitstellen. Zudem bekomme man den Müll zeitnah abgeholt und müsse ihn nicht bis zum nächsten Termin zwischen lagern, was ebenfalls einen großen Vorteil darstelle.

 

Frau Katharina Büdel (FDP) bedankte sich, dass man auf ihr Ansinnen hin einen Verschenkmarkt einrichten wolle und erklärte, dass sie inzwischen einsehe, dass die Ärgernisse bei der Straßensammlung überwiegen. Deshalb stimme sie der Änderung der Sperrmüllsammlung nunmehr zu.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

35

0

0