Sitzung: 26.10.2011 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0024/2011
Beschluss:
Der Kreistag
beschließt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Errichtung eines
Eigenbetriebs für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II.
Nach rheinland-pfälzischem Recht kann die
Optionskommune entweder als Abteilung der Verwaltung oder als sogenannter
Eigenbetrieb geführt werden. Der
Eigenbetrieb beinhaltet eine gewisse rechtliche Selbständigkeit. Es ist
z.B. eine Betriebssatzung zu erlassen und ein Geschäftsführer zu bestellen. Das
Personal ist in beiden Fällen dem Landkreis Kusel zugeordnet.
Der Geschäftsführung obliegt die laufende
Betriebsführung im Rahmen der Betriebssatzung, die Vertretung des Betriebes
nach außen und die Vollziehung von Beschlüssen des Kreistags sowie des
Betriebsausschusses. Die Verwaltungsleitung ist gegenüber der Geschäftsleitung
weisungsbefugt. Der Kreistag entscheidet über die grundlegenden Fragen des
Eigenbetriebes. Im Übrigen ist der Landrat Dienstvorgesetzter der Bediensteten,
die beim Eigenbetrieb beschäftigt sind. Vorgesetzter ist der Geschäftsführer.
Die räumliche Organisation soll erhalten bleiben und die zugeordneten Aufgaben, wie bisher, in den drei Standorten Kusel, Waldmohr und Lauterecken erbracht werden.
Die Betriebssatzung und der Wirtschaftsplan sollen
in der nächsten Sitzung des Kreistags beschlossen werden.
Der Vorsitzende erklärte, dass er persönlich
eigentlich gerne vorgeschlagen hätte, dass für die Wahrnehmung der Aufgaben
nach dem SGB II eine selbständige Abteilung bei der Kreisverwaltung Kusel
eingerichtet werde. Wenngleich dies einige finanzielle Vorteile gehabt hätte,
habe insbesondere das Personal des Jobcenters gewisse Vorbehalte gegen diese
Organisationsform gehabt. Eine geschlossene Mehrheit für die Entscheidung sei
ihm jedoch außerordentlich wichtig. Unabhängig von der Organisationsform wäre
das Jobcenter ohnehin weitestgehend wirtschaftlich selbständig geblieben und er
schlage deshalb vor, für die Aufgabenwahrnehmung einen Eigenbetrieb zu
errichten. Weiterhin erklärte er, dass man neben dem Beirat nach dem SGB II, wie
zugesichert, ein Betroffenbeirat einrichte. In der heutigen Sitzung soll der
grundsätzliche Beschluss über die Organisationsform gefasst und in der nächsten
Sitzung dann die Betriebssatzung und der Wirtschaftsplan behandelt werden.
Da keine Wortmeldung vorlagen, wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
34 |
0 |
0 |