TOP Ö 8: Konsolidierungsvertrag zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Konsolidierungsvertrag zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (RLP-RP), wie von der Verwaltung vorgelegt, zu und beschließt auf der Grundlage des Konsolidierungsvertrags den Beitritt zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz.

 

 


Der Kreistag des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am 09.02.2011 dem Beitritt zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, mit der Kommunalaufsicht Gespräche zur Vorbereitung des Konsolidierungsvertrags zu führen. Auf Grundlage des anerkannten Kassenkreditbestands zum 31. Dezember 2009 in Höhe von 82.576.566 € beträgt die auf den Landkreis Kusel entfallende Gesamtleistung des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz über die Laufzeit von 15 Jahren insgesamt 64.624.421 €. Die Jahresleistung beträgt folglich 4.308.295 €, wovon nach Abzug der zwei Drittel Landeszuweisung ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag des Landkreises von 1.436.098 € verbleibt, der durch eigene Konsolidierungsanstrengungen aufgebracht werden soll.

 

Im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz ist es Aufgabe der teilnehmenden Kommune, konkrete Konsolidierungsmaßnahmen zur Erbringung ihres Drittelanteils zu ergreifen. Dies kann durch Einsparungen im Bereich der freiwilligen Aufgaben, durch Einsparungen im Bereich der Pflichtaufgaben im Wege einer wirtschaftlicheren Aufgabenwahrnehmung oder durch Einnahmeverbesserungen erfolgen.

 

Der Konsolidierungsbeitrag des Landkreises Kusel soll durch folgende Konsolidierungs-maßnahmen realisiert werden:

 

Anhebung des Kreisumlagehebesatzes

501.947,00 €

 

Der Kreisumlagehebesatz wurde 2011 auf 38,00 v.H. gegenüber bisher 36,97 v.H. festgesetzt.

 

 

Dies ergibt einen Konsolidierungsanteil in Höhe von 501.947 €

 

 

Dem liegt folgende Berechnung zugrunde:

 

 

 

Umlageaufkommen vorläufig 2011

48.732.643 €

 

 

 

 

Kreisumlageaufkommen

36,97 v.H.

18.017.898 €

 

 

 

 

 

38,00 v.H.

18.519.845 €

501.947 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umorganisation Reinigungsdienst

 

 

 

313.212,73 €

 

Durch die Neuorganisation des Reinigungsdienstes können folgende Kosten eingespart werden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzierungen Personalkosten

 

 

 

346.363,62 €

 

Verwaltungsstellen werden nach dem Ausscheiden der betreffenden Mitarbeiter nicht wiederbesetzt und aus dem Stellenplan gestrichen; dies ergibt einen Konsolidierungsanteil in Höhe von 346.363,62 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienstleistungsvereinbarung mit Jobcenter 

170.000,00 €

 

Eine Dienstleistungsvereinbarung mit dem Jobcenter erbringt einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung Eigenanteil Schülerbeförderung 

36.880,00 €

 

Der monatliche Eigenanteil zu den Schülerbeförderungskosten wird von 26,00 € auf 30,00 € erhöht; dies ergibt einen Konsolidierungsanteil in Höhe von

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzliche Mieteinnahmen

 

 

 

112.523,68 €

 

Mieteinnahmen bei der Wasserburg Reipoltskirchen, der Mensa am Gymnasium Kusel, dem Gebäude Trierer Str. 39 sowie hauptsächlich beim Gebäude Lehnstr. 16 in Kusel (ehemalige Realschule Kusel) ergeben einen Beitrag in Höhe von  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung Turnus Kreisveranstaltungen 

3.333,33 €

 

Kreisveranstaltungen, wie der Kreisheimattag und der Kreisfeuerwehrtag sollen künftig zusammengelegt und der Turnus verlängert werden; Konsolidierungsbeitrag (auf 15  Jahre verteilt)

 

 

 

 

 

 

 

 

Verkauf Gebäude Fritz-Wunderlich-Str. in Kusel (Villa Bolkenius) 

50.000,00 €

 

Verkaufserlös in Höhe von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Buchungstätigkeit für Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd

7.500,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

Konsolidierungsbeitrag

 

 

1.541.760,36 €

 

 

Der ausgehandelte Vertragsentwurf zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (RLP-RP) war der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Ergänzend zu der Beschlussvorlage erläuterte der Vorsitzende eingehend die Konsolidierungsmaßnahmen im Einzelnen und sprach die Vorteile der Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds an. Er erklärte, dass man den Konsolidierungsbeitrag in erster Linie durch Einsparungen und nicht durch die weitere Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes oder der Jagdsteuer erbringen wolle. Hinsichtlich der Erhöhung des Eigenanteils zu den Schülerbeförderungskosten wies er darauf hin, dass diese Maßnahme aufgrund der geplanten Kostenfreiheit bis Klasse 10 ab Beginn des Schuljahres 2012/2013 zeitlich begrenzt sei. Neben dem Konsolidierungsbeitrag müsse man darüber hinaus in den kommenden Jahren Einsparungen im laufenden Haushalt erzielen, da trotz der Leistungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds die Liquiditätsverschuldung insgesamt weiter zunehme. Anschließend ging er auf die allgemeine finanzpolitische Situation ein und bat, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass man gegen den Festsetzungsbescheid über die Schlüsselzuweisung des Jahres 2010 Klage erhoben habe, um Zustimmung zum vorgelegten Konsolidierungsvertrag.

 

Herr Klaus Müller (SPD) erklärte, dass die Teilnahme am Entschuldungsfonds alternativlos sei und deshalb außer Frage stehe. Er begrüßte, dass der Landkreis nicht den Kreisumlagehebesatz erhöhe und damit letztlich die Ortsgemeinden stärker belaste. Weiterhin sei er froh, dass man nicht der Praxis einiger anderer Kommunen folge und lediglich die Einnahmen zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger erhöhe. Gleichzeitig enthalte die Liste der Maßnahmen, durch die der Konsolidierungsbeitrag erzielt werden soll, aber auch einige Vorschläge, die ohne größere Kraftanstrengungen zu realisieren seien. Die SPD-Fraktion werde dem Konsolidierungsvertrag zustimmen.

 

Für die CDU-Fraktion sprach Herr Xaver Jung. Der  Kommunalen Entschuldungsfonds suggeriere zwar von der Begrifflichkeit, dass man entschuldet werde, jedoch würden die Schulden trotz der Leistungen aus dem Entschuldungsfonds weiter steigen. Dennoch bleibe nicht anderes übrig, als dem Entschuldungsfonds beizutreten, wenngleich eigentlich nur ein Drittel tatsächlich vom Land aufgebracht werde. Er begrüßte ebenfalls, dass auf die Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes verzichtet werde und schlug zudem vor, auch die Gewinnabführung aus dem Betrieb von Fotovoltaikanlagen in die künftigen Überlegungen grundsätzlich mit einzubeziehen. Er mahnte, die Lücken, die durch die Reduzierungen der Personalkosten entstehen, nicht durch teure externe Dienstleistungen zu schließen.

 

Herr Andreas Hartenfels (Bündnis 90/Die Grünen) schloss sich seinen Vorrednern an und erklärte ebenfalls, dass die Teilnahme am Entschuldungsfonds alternativlos sei und schilderte die finanziellen Auswirkungen auf Seiten des Landes. Bei dem Entschuldungsfonds handele es sich jedoch nicht um strukturelle Hilfe. Hier setze er seine Hoffnung vielmehr in die Arbeit der vom Landtag eingesetzten Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“, welche Lösungsmöglichkeiten für die dauerhafte Entschuldung der Kommunen untersucht und der er als Abgeordneter angehört.

 

Für die FDP-Fraktion nahm Frau Katharina Büdel Stellung und lobte, dass man auf eine Erhöhung der Kreisumlage verzichte. Zwar würden die Leistungen aus dem Entschuldungsfonds Verbesserungen bringen, jedoch kämen die Defizite aus den Folgejahren dann wieder hinzu. Sie forderte deshalb, dass das Land seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkomme und gewährleiste, dass die Kommunen wirtschaftlich arbeiten können. In Anbetracht des finanziellen Drucks stimme man dem Beitritt zum Kommunalen Entschuldungsfonds zu, zumal man auf die jährliche Landeszuweisung nicht verzichten könne, wenngleich es ihr persönlich sehr schwer falle.

 

Der Sprecher der FWG-Kreistagsfraktion, Herr Hans Harth, erklärte ebenfalls, dass die Teilnahme am Entschuldungsfonds alternativlos sei. Aus der Sicht als Ortsbürgermeister wies er darauf hin, dass man die Investitionskredite bei der Betrachtung nicht vernachlässigen dürfe, die sich bei vielen Ortsgemeinden auf dem gleichen Niveau wie die Kassenkredite bewegen. Mit Blick auf die Demographiekonzeption erklärte er, dass er die Fortführung des Projekts befürworte und Ideen ausreichend vorhanden seien. Jedoch fehle den Gemeinden oftmals dann der finanzielle Handlungsspielraum für die Umsetzung. Bund und Land seien deshalb aufgefordert, die Einnahmesituation der Gemeinden zu verbessern.

 

Herr Robert Drumm stellte vorweg, dass die Kreistagsfraktion „Die Linke“ der Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds nicht zustimmen werde. Man habe kein Ausgabe- sondern ein Einnahmeproblem und forderte an dieser Stelle nochmals, dass Besserverdiener an der Finanzierung der Staatsausgaben und somit der Kommunen, stärker beteiligt werden müssen. Außerdem wehre er sich gegen die als Konsolidierungsmaßnahme vorgesehene Reduzierung der Personalkosten, da diese zum Abbau von Stellen führe. Des Weiteren wolle man keine Verknüpfung zwischen dem Jobcenter und der Kreisverwaltung und auch die Erhöhung der Eigenanteils am Schülertransport um rd. 15 % werde seine Fraktion nicht mittragen. 

 

Anschließend wurde über den Konsolidierungsvertrag zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz abgestimmt.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

33

2

0