TOP Ö 1: Verpflichtung eines Kreistagsmitglieds

Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 


Herr Karl Marchetti (CDU) ist am 30.04.2013 verstorben und scheidet somit aus dem Kreistag des Landkreises Kusel aus (§ 53 KWG i.V.m. § 45 Abs. 1 KWG).

 

Der Wahlleiter hat Frau

 

Alice Höft

Hauptstr. 16,

66871 Etschberg

 

als Ersatzperson (§ 45 KWG) benachrichtigt.

 

Frau Alice Höft erklärte sich bereit, das Kreistagsmandat anzunehmen und wurde daraufhin vom Wahlleiter als Ersatzpersonen berufen.

 

 

Frau Alice Höft wurde vor ihrem Amtsantritt vom Vorsitzenden gemäß § 23 Abs. 2 LKO auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Kreistagsmitglied durch Handschlag verpflichtet.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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