Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Kreisausschuss stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu und bedankt sich herzlich bei den Spendern.


Beschlussvorlage:

Laut § 58 Abs. 3 LKO darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-

leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.

Folgende Zuwendungen wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:

Zuwendungs-geber

Art der Zuwendung/Verwendungszweck

Höhe der Zuwendung

Zuwendungs-

empfänger

Herr Otto Rubly

Spende für die Musikschule

2.000,00 €

Kreisverwaltung Kusel

Erika und Wolfgang Hutzel Stiftung

Kletterschuhe für den Schulsport an der IGS Schönenberg-Kübelberg

1.110,00 €

Kreisverwaltung Kusel

Der Vorsitzende schlägt die Annahme der aufgezählten Spenden vor und empfiehlt, den Spendern Dank auszusprechen.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0