Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Kreisausschuss beschließt, den jährlichen allgemeinen Betriebskostenzuschuss für die Musikschule Kuseler Musikantenland e. V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt um die Arbeitgeberkosten für eine Angestelltenstelle in Teilzeit mit einem Stellenanteil von 20 % in Vergütungsgruppe E8 TVöD für die Verwaltungstätigkeiten der Musikschule zu erhöhen.


Beschlussvorlage:

Mit Beschluss vom 23.10.2024 hatte der Kreistag dem Trägerverein der Musikschule Kuseler Musikantenland e. V. dauerhaft einen Zuschuss für die Anstellung des Musikschulleiters in Form eines allgemeinen Betriebskostenzuschusses gewährt.

Nun soll dieser Zuschuss erhöht werden, damit die Anstellung einer stellvertretenden Verwaltungskraft bzw. einer Verwaltungskraft in Teilzeit bei der Musikschule finanziert werden kann.

Die Verwaltungstätigkeiten für die Musikschule Kuseler Musikantenland e. V. werden derzeit von einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung mit 95% einer Vollzeitstelle wahrgenommen. Zu diesen Verwaltungsaufgaben gehören die Schulverwaltung mittels einer speziellen Fachsoftware für Musikschulen, die Erhebung der Elternbeiträge, die Vorbereitung der Lohnauszahlungen an die Lehrkräfte sowie die Buchhaltung des Trägervereins einschließlich der Erstellung der Jahresabschlüsse. Die Mitarbeiterin wird voraussichtlich im Jahr 2027 in Rente gehen (genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest).

Für diese Mitarbeiterin ist derzeit keine Vertretungsregelung getroffen. Weil insbesondere die Erhebung der Elternbeiträge und die Vorbereitung der Lohnauszahlungen für die Musikschullehrerinnen und -lehrer termingerecht erfolgen müssen, soll eine Vertretungsregelung geschaffen werden. Da diese nicht innerhalb der Kreisverwaltung erfolgen kann, soll eine teilzeitbeschäftigte Lehrerin der Musikschule als Vertretung fungieren. Diese ist bereit und in der Lage, die Vertretung nach entsprechender Einarbeitungszeit wahrzunehmen.

Die künftige Vertretungskraft soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages mit dem Trägerverein der Musikschule nach Entgeltgruppe E8 TVöD vergütet werden. Der Arbeitsumfang soll 20% einer Vollzeitstelle betragen (7,8 Std pro Woche). Hierfür fallen Arbeitgeberkosten in Höhe von 11.750 EUR (Stufe 3 inkl. Jahressonderzahlung und SV-Anteilen) jährlich an.

Mit dem Renteneintritt der derzeitigen Verwaltungskraft im Jahr 2027 kann für diese Tätigkeit innerhalb der Kreisverwaltung keine Nachfolgeregelung getroffen werden. Daher soll die Verwaltungstätigkeit dann ganz von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter der Musikschule wahrgenommen werden. Dann fallen für die entsprechende Stelle im Umfang von 95% einer Vollzeitkraft Arbeitgeberkosten an in Höhe von jährlich 55.812 EUR (nach aktuellem Tarifstand).


Da die Musikschule Kuseler Musikantenland e. V. die Personalkosten für die stellvertretende Vertretungskraft im Jahr 2026 und für die Verwaltungskraft, die ab dem Jahr 2027 zu beschäftigen wäre, finanziell nicht tragen kann, schlägt die Verwaltung vor, den Kreiszuschuss für die Musikschule entsprechend zu erhöhen.

Birgit Schnorr, stellvertretende Vorsitzende des Trägervereins der Musikschule und Leiterin der Abteilung 2, bedankt sich anschließend für die erneute Möglichkeit zur Vorstellung des Anliegens. Sie erinnert an den Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 23. Oktober 2024, welcher einen dauerhaften Zuschuss für die Stelle des Musikschulleiters vorsieht.

Birgit Schnorr erläutert, dass eine Erhöhung notwendig ist, da der Wechsel des Musikschulleiters von einer Anstellung beim Landkreis zu einem Trägerverein neue finanzielle Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Deckung der Kosten für eine Teilzeitkraft zur Unterstützung der Verwaltung und die zukünftige Nachbesetzung einer im Ruhestand tretenden Stelle.

Margot Schillo (FWG) befürwortet grundsätzlich die musikalische Förderung, sieht aber auch die Notwendigkeit, die Musikschule in einem Wettbewerbsumfeld zu stärken und schlägt eine pauschale Finanzierung pro Schüler vor. Sie plädiert zudem für interkommunale Zusammenarbeit bei Verwaltungsaufgaben.

Christoph Lothschütz (CDU) betont die Bedeutung einer öffentlichen Diskussion über die Zukunft der Musikschule und fordert eine Klärung des Auftrags sowie eine Berücksichtigung privater Angebote. Er unterstützt den Vorschlag zur Verteilung von Verwaltungskosten nach Schülerzahlen und schlägt die Bildung eines Arbeitskreises vor, um die Thematik umfassend aufzuarbeiten.

Harald Leixner (VOTUM) stimmt Lothschütz zu und möchte einen Beschluss über die Übertragung von Dienstleistungen der Kreisverwaltung an den Trägerverein fassen. Er fordert mehr Transparenz bezüglich benötigter Stellen und Ressourcen sowie eine gründliche Prüfung der Implikationen für den Trägerverein.

Christine Fauß (B90/Grüne) weist darauf hin, dass es sich um ein seit längerem bestehendes Problem handelt und kritisiert die öffentliche Zurschaustellung des Konflikts. Sie betont, dass es lediglich um eine Änderung der Zahlungsmodalitäten geht.

Marco Schneider (SPD) äußert Bedenken hinsichtlich der Höhe der finanziellen Belastung und schlägt vor, die Summe in Verwaltungspauschalen aufzuteilen, um tarifliche Grenzen einzuhalten. Er plädiert für eine Integration dieser Pauschale in die allgemeine Förderung.

Alwin Zimmer (AfD) kritisiert die Verschiebung der Abstimmung und fordert eine stärkere Kooperation mit freien Musikschulen zur Kostenreduktion. Er betont, dass es sich um einen Ausgleich handelt, nicht um eine Erhöhung der Finanzierung. Er beantragt, über den vorgelegten Beschlussvorschlag abzustimmen, der lautet: „Der Kreisausschuss beschließt, den jährlichen allgemeinen Betriebskostenzuschuss für die Musikschule Kuseler Musikantenland e. V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt um die Arbeitgeberkosten für eine Angestelltenstelle in Teilzeit mit einem Stellenanteil von 20 % in Vergütungsgruppe E8 TVöD und mit dem Ausscheiden der aktuellen Verwaltungskraft um die Arbeitgeberkosten für eine Angestelltenstelle in Teilzeit mit einem Stellenanteil von 95% in Vergütungsgruppe E8 TVöD für die Verwaltungstätigkeiten der Musikschule zu erhöhen.“

Jürgen Conrad (Kreisbeigeordneter) äußert Bedauern über die Umwandlung der Kreismusikschule in eine Vereinsform und sieht im Rückblick die Fortführung als öffentliche Einrichtung als bessere Option an. Er plädiert dafür, dass private Musikschulen ihre Kalkulation selbst vornehmen und fordert Unterstützung des Beschlussvorschlags der Verwaltung zur Sicherung der Arbeit der Kreismusikschule.

Im weiteren Verlauf der Sitzung greift der Vorsitzende am Ende der Debatte den Antrag der AfD auf. Diese beantragt, über den vorgelegten Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen.

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: 2 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen.


Der Beschlussvorschlag ist damit abgelehnt.

Anschließend schlägt der Vorsitzende ein modifiziertes Vorgehen vor. Demnach soll vorerst lediglich über die sofortige Bereitstellung von 11.750 Euro für die Musikschule zur Deckung der Kosten einer Teilzeitkraft in der Verwaltung entschieden werden.

Der Vorsitzende stellt den neuen Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

1

0