Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Kreisausschuss beschließt, unter Vorbehalt der Informations- und Wartefrist des § 4 der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen,  den Auftrag über die Produktion, Lieferung und Montage von Ausstellungseinbauten aus Holzwerkstoff und Vitrinen für die neue Dauerausstellung im Musikantenlandmuseum Kusel zur Brutto-Angebotssumme in Höhe von 65.166,78 € an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Schreiber Innenausbau GmbH, Elterleiner Str.62-64, 09468 Geyer zu vergeben.


Beschlussvorlage:

Im Rahmen des TRAFO-Projektes „Westpfälzer Musikantenland“, einer Initiative der Kulturstiftung des Bundes, soll eine Neupräsentation der Dauerausstellung zum Thema Wandermusikantentum im Musikantenlandmuseum auf der Burg Lichtenberg bei Kusel durchgeführt werden.

Dieses Projekt wird durch Zuwendungen der Kulturstiftung des Bundes sowie durch das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz gefördert.

Der Auftrag umfasst die Produktion, Lieferung und Montage von Ausstellungseinbauten aus Holzwerkstoff und Vitrinen für die neue Dauerausstellung im Musikantenlandmuseum Kusel, Burgstr. 16, 66871 Thallichtenberg

Mit der Leistung ist unmittelbar nach der Zuschlagserteilung zu beginnen. Alle Arbeiten müssen bis zum 15.02.2026 abgeschlossen sein.

Als Fachplanerin wurde Frau Regina Hauber, Ausstellungsgestaltung und Raumkonzepte, wörthstr. 35 68199 Mannheim beauftragt.

Gemäß den Vorgaben der Planerin soll die Ausschreibung im Rahmen einer UVgO-Vergabe durchgeführt werden. Der Anteil der „Liefer- und Montageleistung“ überwiegt den bautechnischen Anteil der zu vergebenden Arbeiten.

Der aktualisierte Auftragswert wird auf insgesamt 92.990,00 € (netto) / 110.658,10 € (brutto) durch die beauftragte Planerin anhand von aktuellen Markterkundungsangeboten sowie dem eingereichten bepreisten Leistungsverzeichnis geschätzt. (§3 VgV)

Der geschätzte Auftragswert wird den geltenden Schwellenwert für Liefer-, und Dienstleistung (221.000 € netto) nicht überschreiten.

Somit ist der Auftrag nach den Regelungen des Unterschwellenbereichs, sprich national, zu vergeben. Unterschwellenvergaberecht = Grundsätzlich wäre das Haushaltsrecht des Landes Rheinland-Pfalz anzuwenden ( 22 GemHVO + 55 LHO verweist auf die Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz (VV RLP) ), da es sich jedoch um ein Förderprojekt des Bundes handelt und die vorliegenden Allgemeinen Nebenbestimmungen des Förderbescheides die Einhaltung des geltenden Bundesvergaberechts fordert wurde dieses als Grundlage zur Bestimmung der Vergabeart gewählt.

Diese Bestimmungen erklären die Anwendbarkeit der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge . Es erfolgte eine grundsätzliche Einordnung der Verfahrensart nach Abschnitt 2, §§ 8 ff UVGO.

Es wurde entschieden die Vergabe des Lieferauftrages als öffentliche Ausschreibung im Sinne des § 9 UVgO, zu vergeben.

Informationen zum Vergabeverfahren:

Der Auftrag wurde nach den Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) am 14.10.2025 öffentlich ausgeschrieben.

Die Bindefrist endet am 22.11.2025.

Während der laufenden Angebotsfrist erreichten uns 3 Anfragen über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Diese beinhalteten diverse Bieterfragen bezüglich verschiedener Aspekte des Projektes.

Sämtliche Bieterfragen wurden beantwortet und gemäß den Richtlinien des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)/ Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) unter Wahrung des Grundsatzes der Transparenz und der Gleichberechtigung an alle aktiven und künftigen Bewerber / Bieter mittels elektronischer Nachricht über die Vergabeplattform bekanntgegeben.

Es wurden keine Beanstandungen / Verfahrensrügen / Vergaberechtsverstöße während der Angebotsphase geltend gemacht.

Zur Submission, am 23.10.2025 um 11:00 Uhr, wurden von 7 Bieterunternehmen insgesamt 7 Hauptangebote eingereicht.  Zusätzlich wurde ein Nebenangebot abgegeben, dass lediglich gesonderte Zahlungsbedingungen beinhaltet hat.

Bei der formalen, rechnerischen und fachlichen Prüfung der Angebote konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden die zu einem Ausschluss führen würden. 

Der Zuschlag soll, gemäß § 43 UVgO, auf das wirtschaftlichste Angebot, d.h. auf jenes mit dem besten Preisverhältnis erfolgen.

Unter Beachtung des alleinigen Zuschlagskriteriums (Brutto Angebotspreis) ergab sich folgende Bieterreihenfolge:

Nr.                  Name des Bieters                                           Angebotssumme (brutto)

1

Firma Schreiber Innenausbau GmbH

  65.166,78 €

2

Nächstbietender

121.564,45 €

3

Nächstbietender

130.314,52 €

4

Nächstbietender

150.443,75 €

5

Nächstbietender

183.879,31 €

6

Nächstbietender

196.849,80 €

7

Nächstbietender

294.043,05 €

Bei der Prüfung und Wertung der Angebote stellte sich das Angebot der Firma Schreiber Innenausbau GmbH, Elterleiner Str.62-64, 09468 Geyer als wirtschaftlichstes aller Angebote heraus.

Der Bruttoangebotspreis in Höhe von 65.166,78 € liegt mit 45.491,32 € erheblich unter der Kostenschätzung des Auftraggebers. Ebenfalls wurde ein Preisabstand (+- 20 %) zum Nächstbietenden unterschritten.

Die Angebotspreisbildung des erstplatzierten Bieters wurde daher in Bezug auf die Auskömmlichkeit sowie der aktuellen Marktlage gesondert geprüft.

Hierzu teilte uns die beauftragte Fachplanerin in einer E-Mail vom 24.20.2025 mit, dass die Preisdifferenz insbesondere in Bezug auf die Position mit großflächiger Verglasung zurückzuführen war. Da die Firma Schreiber über eine eigene Glas- und Metallverarbeitungsabteilung verfügt muss sie keine vorgefertigten Scheiben oder Vitrinenhauben zukaufen, sondern fertigt diese selbst.

Aufgrund dieser Erhebungen konnte das Angebot insgesamt als auskömmlich und marktüblich bewertet werden.

Bei der Prüfung und Wertung des Angebotes ergaben sich keine weiteren vergaberelevanten Auffälligkeiten.

Die erforderlichen Mittel stehen, gemäß den Angaben der Fachabteilung, im Haushalt zur Verfügung.

Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe des Auftrages zum Brutto-Angebotspreis in Höhe von 65.166,78 € brutto an die wirtschaftlichste Bieterin die Firma Firma Schreiber Innenausbau GmbH, Elterleiner Str.62-64, 09468 Geyer zu erteilen.

Herr Gilcher (Verwaltung) stellte das Vergabeverfahren vor. Er erklärte, dass der erste Teil der Ausschreibung bereits durch den Landrat umgesetzt werden konnte. Der zweite Teil wurde in der Sitzung vorgestellt. Es handelte sich um eine öffentliche Ausschreibung, bei der sieben Bieter ein Angebot abgegeben hatten.

Frau Steinhauer-Theis und Herr Leixner waren ab 14:03 Uhr, Herr Kreischer ab 14:04 Uhr und Herr Conrad ab 14:07 Uhr anwesend.

Im Anschluss ging Frau Neumann auf die Details ein. Sie erläuterte, dass eine Neugestaltung unter Verwendung aller alten Exponate aus der bisherigen Ausstellung vorgesehen sei. Zudem sei eine museale Transformation mit besonderer Wirkung in die Region geplant. Die Kosten würden voraussichtlich unter 50.000,00 Euro liegen, entsprechend den noch verbleibenden Mitteln aus der gewährten Fördersumme. Diese Mittel könnten überwiegend noch im laufenden Jahr verausgabt werden.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0