Sitzung: 07.11.2025 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1788/2025
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt, unter Vorbehalt der Informations- und
Wartefrist des § 4 der Landesverordnung über die Nachprüfung von
Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen,
den Auftrag über die Produktion, Lieferung und Montage von
Ausstellungseinbauten aus Holzwerkstoff und Vitrinen für die neue
Dauerausstellung im Musikantenlandmuseum Kusel zur Brutto-Angebotssumme in Höhe
von 65.166,78 € an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Schreiber
Innenausbau GmbH, Elterleiner Str.62-64, 09468 Geyer zu vergeben.
Beschlussvorlage:
Im Rahmen des TRAFO-Projektes „Westpfälzer
Musikantenland“, einer Initiative der Kulturstiftung des Bundes, soll eine
Neupräsentation der Dauerausstellung zum Thema Wandermusikantentum im
Musikantenlandmuseum auf der Burg Lichtenberg bei Kusel durchgeführt werden.
Dieses Projekt wird durch Zuwendungen der
Kulturstiftung des Bundes sowie durch das Ministerium für Familie, Frauen,
Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz gefördert.
Der Auftrag umfasst die Produktion,
Lieferung und Montage von Ausstellungseinbauten aus Holzwerkstoff und Vitrinen
für die neue Dauerausstellung im Musikantenlandmuseum Kusel, Burgstr. 16, 66871
Thallichtenberg
Mit der Leistung ist unmittelbar nach der
Zuschlagserteilung zu beginnen. Alle Arbeiten müssen bis zum 15.02.2026
abgeschlossen sein.
Als Fachplanerin wurde Frau Regina Hauber,
Ausstellungsgestaltung und Raumkonzepte, wörthstr. 35 68199 Mannheim
beauftragt.
Gemäß den Vorgaben der Planerin soll die
Ausschreibung im Rahmen einer UVgO-Vergabe durchgeführt werden. Der Anteil der
„Liefer- und Montageleistung“ überwiegt den bautechnischen Anteil der zu
vergebenden Arbeiten.
Der aktualisierte Auftragswert wird auf
insgesamt 92.990,00 € (netto) / 110.658,10 € (brutto) durch die beauftragte
Planerin anhand von aktuellen Markterkundungsangeboten sowie dem eingereichten
bepreisten Leistungsverzeichnis geschätzt. (§3 VgV)
Der geschätzte Auftragswert wird den
geltenden Schwellenwert für Liefer-, und Dienstleistung (221.000 € netto) nicht überschreiten.
Somit ist der Auftrag nach den Regelungen
des Unterschwellenbereichs, sprich national, zu vergeben.
Unterschwellenvergaberecht = Grundsätzlich wäre das Haushaltsrecht des Landes
Rheinland-Pfalz anzuwenden ( 22 GemHVO + 55 LHO verweist auf die
Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz (VV RLP) ),
da es sich jedoch um ein Förderprojekt des Bundes handelt und die vorliegenden
Allgemeinen Nebenbestimmungen des Förderbescheides die Einhaltung des geltenden
Bundesvergaberechts fordert wurde dieses als Grundlage zur Bestimmung der
Vergabeart gewählt.
Diese Bestimmungen erklären die
Anwendbarkeit der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und
Dienstleistungsaufträge . Es erfolgte eine grundsätzliche Einordnung der
Verfahrensart nach Abschnitt 2, §§ 8 ff UVGO.
Es wurde entschieden die Vergabe des
Lieferauftrages als öffentliche
Ausschreibung im Sinne des § 9 UVgO, zu vergeben.
Informationen
zum Vergabeverfahren:
Der Auftrag wurde
nach den Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) am 14.10.2025
öffentlich ausgeschrieben.
Die Bindefrist endet am 22.11.2025.
Während der laufenden Angebotsfrist
erreichten uns 3 Anfragen über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals.
Diese beinhalteten diverse Bieterfragen bezüglich verschiedener Aspekte des
Projektes.
Sämtliche Bieterfragen wurden beantwortet
und gemäß den Richtlinien des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)/
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) unter Wahrung des Grundsatzes der
Transparenz und der Gleichberechtigung an alle aktiven und künftigen Bewerber /
Bieter mittels elektronischer Nachricht über die Vergabeplattform
bekanntgegeben.
Es wurden keine Beanstandungen /
Verfahrensrügen / Vergaberechtsverstöße während der Angebotsphase geltend
gemacht.
Zur Submission, am
23.10.2025 um 11:00 Uhr, wurden von 7 Bieterunternehmen insgesamt 7 Hauptangebote
eingereicht. Zusätzlich wurde ein
Nebenangebot abgegeben, dass lediglich gesonderte Zahlungsbedingungen
beinhaltet hat.
Bei der formalen, rechnerischen und fachlichen Prüfung der Angebote
konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden die zu einem Ausschluss
führen würden.
Der Zuschlag soll, gemäß § 43 UVgO, auf das
wirtschaftlichste Angebot, d.h. auf jenes mit dem besten Preisverhältnis
erfolgen.
Unter Beachtung des alleinigen
Zuschlagskriteriums (Brutto Angebotspreis) ergab sich folgende Bieterreihenfolge:
Nr. Name des Bieters Angebotssumme
(brutto)
|
1 |
Firma
Schreiber Innenausbau GmbH |
65.166,78 € |
|
2 |
Nächstbietender |
121.564,45 € |
|
3 |
Nächstbietender |
130.314,52 € |
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4 |
Nächstbietender |
150.443,75 € |
|
5 |
Nächstbietender |
183.879,31 € |
|
6 |
Nächstbietender |
196.849,80 € |
|
7 |
Nächstbietender |
294.043,05 € |
Bei der Prüfung und Wertung der Angebote
stellte sich das Angebot der Firma Schreiber Innenausbau GmbH, Elterleiner
Str.62-64, 09468 Geyer als wirtschaftlichstes aller Angebote heraus.
Der Bruttoangebotspreis in Höhe von
65.166,78 € liegt mit 45.491,32 € erheblich unter der Kostenschätzung des
Auftraggebers. Ebenfalls wurde ein Preisabstand (+- 20 %) zum Nächstbietenden
unterschritten.
Die Angebotspreisbildung des erstplatzierten
Bieters wurde daher in Bezug auf die Auskömmlichkeit sowie der aktuellen
Marktlage gesondert geprüft.
Hierzu teilte uns die beauftragte
Fachplanerin in einer E-Mail vom 24.20.2025 mit, dass die Preisdifferenz insbesondere
in Bezug auf die Position mit großflächiger Verglasung zurückzuführen war. Da
die Firma Schreiber über eine eigene Glas- und Metallverarbeitungsabteilung
verfügt muss sie keine vorgefertigten Scheiben oder Vitrinenhauben zukaufen,
sondern fertigt diese selbst.
Aufgrund dieser Erhebungen konnte das
Angebot insgesamt als auskömmlich und marktüblich bewertet werden.
Bei der Prüfung und Wertung des Angebotes
ergaben sich keine weiteren vergaberelevanten Auffälligkeiten.
Die erforderlichen
Mittel stehen, gemäß den Angaben der Fachabteilung, im Haushalt zur Verfügung.
Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe des
Auftrages zum Brutto-Angebotspreis in Höhe von 65.166,78 € brutto an die wirtschaftlichste Bieterin die
Firma Firma Schreiber Innenausbau GmbH, Elterleiner Str.62-64, 09468
Geyer zu erteilen.
Herr
Gilcher (Verwaltung) stellte das Vergabeverfahren vor. Er erklärte, dass der
erste Teil der Ausschreibung bereits durch den Landrat umgesetzt werden konnte.
Der zweite Teil wurde in der Sitzung vorgestellt. Es handelte sich um eine
öffentliche Ausschreibung, bei der sieben Bieter ein Angebot abgegeben hatten.
Frau
Steinhauer-Theis und Herr Leixner waren ab 14:03 Uhr, Herr Kreischer ab 14:04
Uhr und Herr Conrad ab 14:07 Uhr anwesend.
Im
Anschluss ging Frau Neumann auf die Details ein. Sie erläuterte, dass eine
Neugestaltung unter Verwendung aller alten Exponate aus der bisherigen
Ausstellung vorgesehen sei. Zudem sei eine museale Transformation mit
besonderer Wirkung in die Region geplant. Die Kosten würden voraussichtlich
unter 50.000,00 Euro liegen, entsprechend den noch verbleibenden Mitteln aus
der gewährten Fördersumme. Diese Mittel könnten überwiegend noch im laufenden
Jahr verausgabt werden.
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Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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10
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0
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0
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