TOP Ö 4: Wahl der Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag wählt die vorgeschlagenen Personen zu Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Kusel bzw. den Amtsgerichtsbezirk Landstuhl.


In diesem Jahr ist die Wahl der Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Wahlperiode 2014 bis 2018 durchzuführen.

 

Bei den Amtsgerichten tritt in jedem Wahljahr in der Zeit vom 16. September bis 15. Oktober ein Ausschuss zu einer Sitzungen zusammen, der die Schöffen bzw. Jugendschöffen aus den Vorschlagslisten der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse wählt. Der Ausschuss besteht gemäß § 40 Abs. 2 GVG aus dem Richter beim jeweiligen Amtsgericht als Vorsitzenden und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern. Die Vertrauenspersonen werden aus der Bevölkerung des Amtsgerichtsbezirks von den Kreistagen der Landkreise und den Stadträten der kreisfreien Städte gewählt (§ 40 Abs. 3 GVG).

 

Aufgrund der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften sind

 

a) für den Amtsgerichtsbezirk Kusel:                                   7 Vertrauenspersonen und    

b) für den Amtsgerichtsbezirk Landstuhl:                2 Vertrauenspersonen

zu wählen.

 

Für die Vertrauenspersonen zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen gelten gemäß

§ 3 des Landesgesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG) die §§ 32 bis 35 GVG entsprechend.

 

Bei entsprechender Anwendung des Sitzverteilungsverfahrens nach der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren) würde sich folgende Sitzverteilung ergeben:

 

Partei

Amtsgerichtsbezirk

Kusel

Amtgerichtsbezirk

Landstuhl

SPD

3

1

CDU

2

1

FWG

1

0

Bündnis 90/Die Grünen

1

0

Wählergruppe Jung Egbert

0

0

FDP

0

0

Die Linke

0

0

SUMME

7

2

 

Die Vertrauenspersonen sind vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen (§ 40 Abs. 3 GVG).

 

Die im Kreistag vertretenen Fraktionen wurden mit Schreiben vom 10.04.2013 gebeten, entsprechende Wahlvorschläge vorzulegen. Folgende Wahlvorschläge wurden eingebracht:

 

 

A) Amtsgerichtsbezirk Kusel (7)

 

 

 

 

Partei

Vorname, Name

Anschrift

SPD

Walter Weichel

Am Allenberg 8

67744 Lohnweiler

Alfred Weber

Hauptstr. 46

66869 Schellweiler

Matthias Bachmann

Gegen den Woog 16

66885 Altenglan

CDU

Marco Creutz

Burgstr. 1

67742 Lauterecken

Dr. Stefan Spitzer

Lauterecken

66869 Kusel

FWG

Helmut Weyrich

Kuseler Str. 24

66871 Herchweiler

Bündnis 90/ Die Grünen

Anja Frey

Hauptstr. 14

66907 Rehweiler

 

 

 

 

 

 

B) Amtsgerichtsbezirk Landstuhl (2)

 

 

 

 

Partei

Vorname, Name

Anschrift

SPD

Wolfgang Zimmer

Im Brühl 3

66903 Frohnhofen

CDU

Ilona Krupp

Goethestr. 3

66903 Gries

 

Der Vorsitzende trug die eingegangenen Vorschläge kurz vor. Sodann wurde mit Zustimmung des Kreistags durch Handzeichen offen sowie über alle eingebrachten Wahlvorschlägen gemeinsam abgestimmt (vgl. TOP 3).


Dafür

Dagegen

Enthaltung

32

0

0