TOP Ö 5: Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz bzw. des Verwaltungsgerichtes Neustadt/Weinstraße

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die  Vorschlagslisten für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Neustadt/Weinstraße bzw. des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz zu.

 


Gemäß § 5 Abs. 3 VwGO bzw. § 9 Abs. 3 VwGO wirken in den Kammern und Senaten der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung mit.

 

Die Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungs-gerichtes Neustadt an der Weinstraße bzw. des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz endet am 31.12.2013. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden daher aufgefordert, die gemäß § 28 Satz 1 VwGO aufzustellenden Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richterinnen und Richter spätestens bis zum 30.08.2013 dem jeweiligen Präsidenten des Gerichts zuzuleiten. Aus den eingehenden Vorschlagslisten wählen die bei den Verwaltungsgerichten gebildeten Wahlausschüsse die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für die Dauer von 5 Jahren.

 

Nach Mitteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 21.02.2013 beträgt die Anzahl der in die jeweilige Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen

 

a) für das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße   6 Personen und

b) für das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz                         2 Personen

Bei der Auswahl der in die Vorschlagslisten aufzunehmenden Personen sind die Voraussetzungen für die Berufung und etwaige Ausschluss- und Hinderungsgründe nach §§ 20 bis 23 VwGO zu beachten.

 

Bei entsprechender Anwendung des Sitzverteilungsverfahrens nach der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren) würde sich bei der Aufstellung der Vorschlagslisten für die im Kreistag vertretenen politischen Gruppen folgende Sitzverteilung ergeben:

 

Partei

Verwaltungsgericht

 Neustadt

OVG

Rheinland-Pfalz

SPD

2

1

CDU

2

1

FWG

1

0

Bündnis 90/Die Grünen

1

0

Wählergruppe Jung Egbert

0

0

FDP

0

0

Die Linke

0

0

SUMME

6

2

 

Die im Kreistag vertretenen Fraktionen wurden mit Schreiben vom 27.02.2013 gebeten, entsprechende Personen für die Aufnahme in die Vorschlagslisten mitzuteilen. Folgende Wahlvorschläge wurden eingebracht:

 

A) Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße (6)

 

 

 

 

 

Partei

Vorname, Name

Anschrift

Geburtsdatum

Beruf

SPD

Hans-Frieder Dippi

Hauptstr. 62

2.7.1946

 

67756 Hinzweiler

Rentner

 

Erwin Reiber

Glanstr. 66

3.6.1942

 

66887 Rammelsbach

Pensionär

CDU

Elmar Keller

Bergstr. 15

13.4.1963

 

66909 Nanzdietschweiler

Technischer Angestellter

 

Monika Weber

Am Klingbach 26

19.2.1959

 

66901 Schönenberg-Kübelberg

Schwesternhelferin

FWG

Helmut Werner

Hauptstr. 20

20.5.1957

67752 Oberweiler-Tiefenbach

Straßenwärter

Bündnis 90/ Die Grünen

Rüdiger Quaer

Gartenstr. 5

15.8.1942

66869 Ehweiler

Rentner

 

 

 

 

 

 

 

 

B) Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (2)

 

 

 

 

 

Partei

Vorname, Name

Anschrift

Geburtsdatum

Beruf

SPD

Fritz Emrich

Gartenstr. 16

26.7.1949

66871 Konken

Rentner

CDU

Otto Rubly

Grieser Str. 2

26.3.1957

66901 Schönenberg-Kübelberg

Landwirt

 

Nachdem der Vorsitzende die eingegangenen Vorschläge vortrug, wurde mit Zustimmung des Kreistags über alle Wahlvorschläge gemeinsam sowie offen per Handzeichen abgestimmt (vgl. TOP 3).


Dafür

Dagegen

Enthaltung

32

0

0