Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Auf Grund des positiven Ergebnisses der von der Ingenieurgruppe RUK erstellten Machbarkeitsstudie empfiehlt der Abfallwirtschaftsausschuss dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag, die notwendigen Planungen zur Erweiterung der Deponie Schneeweiderhof um einen dritten Bauabschnitt einzuleiten. Entsprechend dem Vorschlag der Ingenieurgruppe sollen sich die Planungen auf den Ausbau des Deponieabschnittes IIIa beschränken.


Beschlussvorlage: 

 

Die Deponie Schneeweiderhof wurde als Deponie der Deponieklasse DK II auf der Grund-lage eines Planfeststellungsbescheides aus dem Jahr 1989 gebaut und im Jahr 1994 fertig-gestellt. Die genehmigte Ablagerungsfläche unterteilte sich in drei Basisabschnitte (DA I, DA II und DA III), die nacheinander errichtet und verfüllt werden sollten.

Im DA I wurden bis zum Jahr 2005 im Wesentlichen unbehandelter Hausmüll sowie Hydro-lysereste aus mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen (bis Mitte Juni 2008) einge-baut. Der Deponieabschnitt ist vollständig verfüllt und temporär abgedichtet. Im Deponie-abschnitt II, mit dessen Bau im Jahr 2004 begonnen wurde, werden ausschließlich mine-ralische Abfälle (z.B. asbesthaltige Abfälle, Gleisschotter oder belastete Böden) eingebaut. Das Restvolumen des DA II wird Ende dieses Jahres voraussichtlich noch ca. 10.000 m³ betragen.

Um festzustellen, ob eine mögliche Erweiterung der Deponie Schneeweiderhof um einen dritten Bauabschnitt wirtschaftlich ist, wurde im Juli 2022 die Ingenieurgruppe RUK, Stuttgart, (RUK) mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. In der Studie wurde neben der Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Ausbauvarianten und Dichtungssysteme auch die Ge-nehmigungsfähigkeit des Ausbaus untersucht.

Die Machbarkeitsstudie bzw. die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden in der Sitzung durch einen Vertreter der Ingenieurgruppe RUK vorgestellt. Nach dem vorliegen-den Gutachten ist eine Erweiterung der Deponie um einen Deponieabschnitt IIIa insgesamt wirtschaftlich, jedoch hängen sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch die damit verbundenen jährlichen Anlieferungsmengen wesentlich von der geplanten Laufzeit der Deponie ab.

Sollte der Landkreis auf die mögliche Variante des Ausbaus der Deponie verzichten, bestehen grundsätzlich zwei weitere Handlungsalternativen:

 

a) Ausschließlich Einbau von Abfällen aus dem Landkreis Kusel


In diesem Fall reduzieren sich die jährlichen Einbaumengen von derzeit rd. 20.000 t auf rd.  1.200 t. Darüber hinaus würde sich die Laufzeit der Deponie voraussichtlich bis zum Jahr 2040 verlängern.

Sinkende Einbaumengen würden zwar die insgesamt auf der Deponie anfallenden Kosten verringern, anderseits könnten aber auch deutlich geringere Erlöse generiert werden. Im Ergebnis würde dies auf der Kostenstelle „Deponie“ zu einer jährlichen Unterdeckung von voraussichtlich rd. 880 T€ führen, die letztlich mit in die allgemeinen Abfallgebühren mit eingerechnet werden müssten.

Ferner besteht bei einer Verlängerung des Ablagerungszeitraumes das Risiko, dass die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd kurzfristig die Endabdichtung des bereits verfüllten Deponieabschnittes I sowie der bereits verfüllten Flächen des DA II fordern wird. Da die Endabdichtung der Deponieabschnitte I und II in diesem Fall nicht in einer Maßnahme, sondern zeitlich versetzt durchgeführt werden müsste, könnten hierdurch derzeit nicht kalkulierbare Mehrkosten entstehen.

b)  Weiterhin Einbau von Abfällen, die sowohl von innerhalb als auch von außerhalb des
     Landkreises stammen

Bei der aktuell eingebauten Menge von rd. 20.000 t/a reichen die erzielten Erlöse aus, um sämtliche Kosten der Kostenstelle „Deponie“ zu decken. Nach Verfüllende, voraussichtlich Ende 2026, wäre dies nicht mehr möglich. Auch wenn danach die variablen -d.h. die mit der Einbaumenge verbunden- Kosten nicht mehr anfallen würden, würde der Deponiebetrieb das Jahresergebnis wegen des relativ hohen Fixkostenanteils dennoch mit jährlich rd. 1,1 Mio. € belasten. Dieses Defizit wird sich aber nach der Endabdichtung der Deponieabschnitte I und II u.a. wegen der wesentlich geringeren Sickerwassermengen deutlich reduzieren.

Ferner müssten mineralische Abfälle aus dem Landkreis künftig anderweitig entsorgt werden. Die Entsorgungskosten dieser Abfälle inclusive der zusätzlich anfallenden Trans-portkosten liegen derzeit rd. 100,- €/t über den aktuellen Entsorgungsgebühren. Die höheren Entsorgungskosten wären jedoch nicht in die allgemeinen Abfallgebühren einzurechnen. Sie werden lediglich bei der Anlieferung entsprechender Materialien fällig.

Herr Ebert von der RUK Ingenieurgruppe (Stuttgart) stellte die Machbarkeitsstudie zur geplanten Deponieerweiterung anhand einer PowerPoint-Präsentation vor.

Harald Leixner (VOTUM) erkundigte sich, ob für die vorgesehenen 75.000 m³ Erdaushub, die auf DA IIIb gelagert werden sollen, Restriktionen oder besondere Vorschriften bestünden.

Herr Ebert erläuterte, es handele sich um eine interne Verschiebung von Erdmassen; Restriktionen seien derzeit nicht ersichtlich.

Herr Haubricht von der RUK Ingenieurgruppe ergänzte, dass es sich um unbelastete Bodenmassen handele, sodass grundsätzlich keine Probleme zu erwarten seien. Im Rahmen der Detailplanung sei dies jedoch mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.

Auf Nachfrage von Herrn Leixner führte Herr Ebert aus, dass aufgrund der ursprünglichen Genehmigung aus dem Jahr 1989 ein neues artenschutzrechtliches Fachgutachten erforderlich sei.

Klaus Jung (VOTUM) fragte, ob die prognostizierten Abfallmengen ausschließlich aus dem Landkreis stammten.

Uwe Zimmer (Leiter der Abteilung 5) erläuterte, dass derzeit rund 1.200 Tonnen aus dem Landkreis Kusel anfielen. Ein Ausbau von DA III sei wirtschaftlich nur sinnvoll, wenn auch Abfälle von außerhalb des Landkreises angenommen würden.

Lutz Bockhorn (SPD) erkundigte sich nach Vergleichswerten aus anderen Deponieerweiterungen.

Herr Haubricht erklärte, die dortigen Kennzahlen seien vergleichbar.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden bestätigte Herr Haubricht, dass in Rheinland-Pfalz aktuell weitere Deponien erweitert würden. Die SGD Nord sehe einen deutlichen Bedarf; insbesondere im Süden des Landes würden bestehende Standorte ausgebaut, da die Neuausweisung von Deponiestandorten äußerst schwierig sei. Die Voraussetzungen vor Ort seien daher günstig.

Christine Fauß (B90/Grüne) fragte, ob eine längere Laufzeit von 24 Jahren gegenüber 15 Jahren empfohlen werde, um langfristig Deponiekapazitäten zu sichern.

Uwe Zimmer erklärte, dass bei einer kurzen Laufzeit mehr externes Material eingebaut wird. Wird pro t ein Deckungsbeitrag erzielt, ist dieser bei einer großen Einbaumenge höher.

Der Vorsitzende betonte, jede Variante habe Vor- und Nachteile; mögliche Fehlbeträge bei längerer Laufzeit müssten in die Gebührenkalkulation einfließen. Letztlich sei dies eine politische Entscheidung. Herr Haubricht stellte klar, dass künftig ausschließlich mineralische Abfälle angenommen würden.

Der Vorsitzende führte weiter aus, dass ohne Ausbau die Deponie zeitnah geschlossen werden müsse. Ein Ausbau von DA IIIa in Verbindung mit DA II eröffne hingegen Synergieeffekte und diene einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, da Deponieraum insgesamt knapp sei. Die alleinige Ablagerung der kreiseigenen Mengen über einen langen Zeitraum sei nicht kostendeckend und führe zu hohen Defiziten. Er verlas den Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Ausbau von DA IIIa.

Auf Nachfrage erklärte Herr Haubricht, dass der gelagerte Erdaushub möglicherweise später für die Abdeckung verwendet werden könne; dies müsse jedoch geprüft werden, da hohe Materialanforderungen bestünden.

Harald Leixner (VOTUM) hinterfragte, ob der Landkreis verpflichtet sei, Abfälle anderer zu entsorgen, und äußerte Bedenken hinsichtlich geringer Gewinne bei einer Laufzeit von 24 Jahren sowie möglicher Kostensteigerungen.

Herr Zimmer erläuterte die Kalkulation anhand des Betriebsabrechnungsbogens mit Aufteilung in fixe und variable Kosten. Eine detaillierte Berechnung könne zur Verfügung gestellt werden. Eine Mehrbelastung von 100.000 Euro entspreche etwa einer Gebührenerhöhung von 1 Prozent; zur Deckung von 880.000 Euro wäre eine Erhöhung von rund 9 Prozent erforderlich. Aufgrund laufender Ausschreibungen könnten Preissteigerungen jedoch weitere Auswirkungen haben.

Harald Leixner (VOTUM) bezifferte die Mehrbelastung für einen Einpersonenhaushalt auf etwa 3 Euro pro Quartal. Herr Ebert wies darauf hin, dass auch eine Laufzeit zwischen 15 und 24 Jahren festgelegt werden könne, um das Verlustrisiko zu reduzieren.

Abschließend betonte der Vorsitzende, es gebe verschiedene Szenarien mit Auswirkungen auf die Gebühren. Die zentrale Frage sei, ob auf einen Ausbau verzichtet und damit ein absehbares Defizit in Kauf genommen werde oder ob durch den Ausbau wirtschaftliche Nachteile vermieden würden. Eine Entscheidung gegen den Ausbau sei legitim, aus seiner Sicht jedoch voraussichtlich unwirtschaftlich.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

8

1

0