Sitzung: 03.06.2025 Abfallwirtschaftsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1709/2025
Beschluss:
Auf Grund des positiven Ergebnisses der von der Ingenieurgruppe RUK erstellten
Machbarkeitsstudie empfiehlt der Abfallwirtschaftsausschuss dem Kreisausschuss
bzw. dem Kreistag, die notwendigen Planungen zur Erweiterung der Deponie Schneeweiderhof
um einen dritten Bauabschnitt einzuleiten. Entsprechend dem Vorschlag der
Ingenieurgruppe sollen sich die Planungen auf den Ausbau des Deponieabschnittes IIIa beschränken.
Beschlussvorlage:
Die Deponie Schneeweiderhof wurde als Deponie der Deponieklasse DK II
auf der Grund-lage eines Planfeststellungsbescheides aus dem Jahr 1989 gebaut und
im Jahr 1994 fertig-gestellt. Die genehmigte Ablagerungsfläche unterteilte sich
in drei Basisabschnitte (DA I, DA II und DA III), die nacheinander errichtet
und verfüllt werden sollten.
Im DA I wurden bis zum Jahr 2005 im Wesentlichen unbehandelter Hausmüll sowie
Hydro-lysereste aus mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen (bis Mitte Juni
2008) einge-baut. Der Deponieabschnitt ist vollständig verfüllt und temporär
abgedichtet. Im Deponie-abschnitt II, mit dessen Bau im Jahr 2004 begonnen
wurde, werden ausschließlich mine-ralische Abfälle (z.B. asbesthaltige Abfälle,
Gleisschotter oder belastete Böden) eingebaut. Das Restvolumen des DA II wird
Ende dieses Jahres voraussichtlich noch ca. 10.000 m³ betragen.
Um festzustellen, ob eine mögliche Erweiterung der Deponie
Schneeweiderhof um einen dritten Bauabschnitt wirtschaftlich ist, wurde im Juli
2022 die Ingenieurgruppe RUK, Stuttgart, (RUK) mit der Erstellung einer
Machbarkeitsstudie beauftragt. In der Studie wurde neben der Wirtschaftlichkeit
unterschiedlicher Ausbauvarianten und Dichtungssysteme auch die
Ge-nehmigungsfähigkeit des Ausbaus untersucht.
Die Machbarkeitsstudie bzw. die Ergebnisse der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden in der Sitzung durch einen Vertreter der
Ingenieurgruppe RUK vorgestellt. Nach dem vorliegen-den Gutachten ist eine
Erweiterung der Deponie um einen Deponieabschnitt IIIa insgesamt
wirtschaftlich, jedoch hängen sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch die damit
verbundenen jährlichen Anlieferungsmengen wesentlich von der geplanten Laufzeit
der Deponie ab.
Sollte der Landkreis auf die mögliche Variante des Ausbaus der Deponie
verzichten, bestehen grundsätzlich zwei weitere Handlungsalternativen:
a) Ausschließlich Einbau von Abfällen aus dem Landkreis Kusel
In diesem Fall reduzieren sich die jährlichen Einbaumengen von derzeit rd.
20.000 t auf rd. 1.200 t. Darüber hinaus
würde sich die Laufzeit der Deponie voraussichtlich bis zum Jahr 2040 verlängern.
Sinkende Einbaumengen würden zwar die insgesamt auf der Deponie anfallenden
Kosten verringern, anderseits könnten aber auch deutlich geringere Erlöse
generiert werden. Im Ergebnis würde dies auf der Kostenstelle „Deponie“ zu
einer jährlichen Unterdeckung von voraussichtlich rd. 880 T€ führen, die
letztlich mit in die allgemeinen Abfallgebühren mit eingerechnet werden
müssten.
Ferner besteht bei einer Verlängerung des Ablagerungszeitraumes das
Risiko, dass die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd kurzfristig die
Endabdichtung des bereits verfüllten Deponieabschnittes I sowie der bereits
verfüllten Flächen des DA II fordern wird. Da die Endabdichtung der
Deponieabschnitte I und II in diesem Fall nicht in einer Maßnahme, sondern
zeitlich versetzt durchgeführt werden müsste, könnten hierdurch derzeit nicht
kalkulierbare Mehrkosten entstehen.
b) Weiterhin Einbau von Abfällen, die sowohl von
innerhalb als auch von außerhalb des
Landkreises stammen
Bei der aktuell eingebauten Menge von rd. 20.000 t/a reichen die erzielten
Erlöse aus, um sämtliche Kosten der Kostenstelle „Deponie“ zu decken. Nach
Verfüllende, voraussichtlich Ende 2026, wäre dies nicht mehr möglich. Auch wenn
danach die variablen -d.h. die mit der Einbaumenge verbunden- Kosten nicht mehr
anfallen würden, würde der Deponiebetrieb das Jahresergebnis wegen des relativ
hohen Fixkostenanteils dennoch mit jährlich rd. 1,1 Mio. € belasten. Dieses
Defizit wird sich aber nach der Endabdichtung der Deponieabschnitte I und II
u.a. wegen der wesentlich geringeren Sickerwassermengen deutlich reduzieren.
Ferner müssten mineralische Abfälle aus dem Landkreis künftig anderweitig
entsorgt werden. Die Entsorgungskosten dieser Abfälle inclusive der zusätzlich anfallenden
Trans-portkosten liegen derzeit rd. 100,- €/t über den aktuellen
Entsorgungsgebühren. Die höheren Entsorgungskosten wären jedoch nicht in die
allgemeinen Abfallgebühren einzurechnen. Sie werden lediglich bei der Anlieferung
entsprechender Materialien fällig.
Herr Ebert von der RUK Ingenieurgruppe (Stuttgart) stellte die Machbarkeitsstudie zur geplanten
Deponieerweiterung anhand einer PowerPoint-Präsentation vor.
Harald Leixner (VOTUM) erkundigte sich, ob für die vorgesehenen 75.000
m³ Erdaushub, die auf DA IIIb gelagert werden sollen, Restriktionen oder
besondere Vorschriften bestünden.
Herr Ebert erläuterte, es handele sich um eine interne Verschiebung von
Erdmassen; Restriktionen seien derzeit nicht ersichtlich.
Herr Haubricht von der RUK Ingenieurgruppe ergänzte, dass es sich um unbelastete Bodenmassen handele, sodass
grundsätzlich keine Probleme zu erwarten seien. Im Rahmen der Detailplanung sei
dies jedoch mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.
Auf Nachfrage von Herrn Leixner führte Herr Ebert aus, dass aufgrund der
ursprünglichen Genehmigung aus dem Jahr 1989 ein neues artenschutzrechtliches Fachgutachten
erforderlich sei.
Klaus Jung (VOTUM) fragte, ob die prognostizierten Abfallmengen
ausschließlich aus dem Landkreis stammten.
Uwe Zimmer (Leiter der Abteilung 5) erläuterte, dass derzeit rund 1.200
Tonnen aus dem Landkreis Kusel anfielen. Ein Ausbau von DA III sei
wirtschaftlich nur sinnvoll, wenn auch Abfälle von außerhalb des Landkreises
angenommen würden.
Lutz Bockhorn (SPD) erkundigte sich nach Vergleichswerten aus anderen
Deponieerweiterungen.
Herr Haubricht erklärte, die dortigen Kennzahlen seien vergleichbar.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden bestätigte Herr Haubricht, dass in
Rheinland-Pfalz aktuell weitere Deponien erweitert würden. Die SGD Nord sehe
einen deutlichen Bedarf; insbesondere im Süden des Landes würden bestehende
Standorte ausgebaut, da die Neuausweisung von Deponiestandorten äußerst
schwierig sei. Die Voraussetzungen vor Ort seien daher günstig.
Christine Fauß (B90/Grüne) fragte, ob eine längere Laufzeit von 24
Jahren gegenüber 15 Jahren empfohlen werde, um langfristig Deponiekapazitäten
zu sichern.
Uwe Zimmer erklärte, dass bei einer kurzen Laufzeit mehr externes
Material eingebaut wird. Wird pro t ein Deckungsbeitrag erzielt, ist dieser bei
einer großen Einbaumenge höher.
Der Vorsitzende betonte, jede Variante habe Vor- und Nachteile; mögliche
Fehlbeträge bei längerer Laufzeit müssten in die Gebührenkalkulation
einfließen. Letztlich sei dies eine politische Entscheidung. Herr Haubricht
stellte klar, dass künftig ausschließlich mineralische Abfälle angenommen
würden.
Der Vorsitzende führte weiter aus, dass ohne Ausbau die Deponie zeitnah
geschlossen werden müsse. Ein Ausbau von DA IIIa in Verbindung mit DA II
eröffne hingegen Synergieeffekte und diene einer gesamtgesellschaftlichen
Aufgabe, da Deponieraum insgesamt knapp sei. Die alleinige Ablagerung der
kreiseigenen Mengen über einen langen Zeitraum sei nicht kostendeckend und
führe zu hohen Defiziten. Er verlas den Beschlussvorschlag der Verwaltung zum
Ausbau von DA IIIa.
Auf Nachfrage erklärte Herr Haubricht, dass der gelagerte Erdaushub
möglicherweise später für die Abdeckung verwendet werden könne; dies müsse
jedoch geprüft werden, da hohe Materialanforderungen bestünden.
Harald Leixner (VOTUM) hinterfragte, ob der Landkreis verpflichtet sei,
Abfälle anderer zu entsorgen, und äußerte Bedenken hinsichtlich geringer
Gewinne bei einer Laufzeit von 24 Jahren sowie möglicher Kostensteigerungen.
Herr Zimmer erläuterte die Kalkulation anhand des
Betriebsabrechnungsbogens mit Aufteilung in fixe und variable Kosten. Eine
detaillierte Berechnung könne zur Verfügung gestellt werden. Eine Mehrbelastung
von 100.000 Euro entspreche etwa einer Gebührenerhöhung von 1 Prozent; zur
Deckung von 880.000 Euro wäre eine Erhöhung von rund 9 Prozent erforderlich.
Aufgrund laufender Ausschreibungen könnten Preissteigerungen jedoch weitere
Auswirkungen haben.
Harald Leixner (VOTUM) bezifferte die Mehrbelastung für einen
Einpersonenhaushalt auf etwa 3 Euro pro Quartal. Herr Ebert wies darauf hin, dass auch eine Laufzeit
zwischen 15 und 24 Jahren festgelegt werden könne, um das Verlustrisiko zu
reduzieren.
Abschließend betonte der Vorsitzende, es gebe verschiedene Szenarien mit
Auswirkungen auf die Gebühren. Die zentrale Frage sei, ob auf einen Ausbau
verzichtet und damit ein absehbares Defizit in Kauf genommen werde oder ob
durch den Ausbau wirtschaftliche Nachteile vermieden würden. Eine Entscheidung
gegen den Ausbau sei legitim, aus seiner Sicht jedoch voraussichtlich
unwirtschaftlich.
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Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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8
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1
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0
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