Sitzung: 04.03.2013 Kreistag
Beschluss: einstimmig bei Enthaltungen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0208/2013/1
Beschluss:
Der Kreistag stimmt den Haushaltsüberschreitungen
bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 396.588,24 € zu.
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2011 ergaben
sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 396.588,24 €.
Diese entfallen komplett auf den Ergebnishaushalt
/ Finanzhaushalt. Im Investitionshaushalt sind keine Haushaltsüberschreitungen
entstanden.
Die Haushaltsüberschreitungen des
Ergebnishaushaltes / Finanzhaushaltes in Höhe von
insgesamt 396.588,24 € sind ausschließlich bei
den Personal- und Versorgungsaufwendungen entstanden und belaufen sich auf 0,43
% der lfd. Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit (93.241.164,78 €). Zur
Erläuterung der Haushaltsüberschreitungen lag den Kreistagsmitgliedern die
Anlage 1 zum Rechenschaftsbericht vor. Der Jahresfehlbetrag des
Ergebnishaushaltes liegt mit 13.925.837,07 € um 3.263.175,93 € unter dem
geplanten Jahresfehlbetrag von 17.189.013 €. Das bedeutet, dass entsprechende
Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen erzielt wurden um die
Haushaltsüberschreitungen abzudecken.
Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung
erheblich sind, der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3 Ziffer 2. der
Hauptsatzung des Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im jeweiligen Einzelfall dem Kreisausschuss
zur Beschlussfassung übertragen.
Demnach obliegt
dem Kreistag die Beschlussfassung über die Haushaltsüberschreitungen bei den
Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 396.588,24 €.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
35 |
0 |
2 |