Sitzung: 04.03.2013 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0210/2013/1
Beschluss:
Der Kreistag beschließt – vorbehaltlich der
Genehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier – zugunsten der
Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 150.000,- €
zu bestellen.
Der Landkreis Kusel ist zusammen mit der
Verbandsgemeinde Kusel Mitgesellschafter an der Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH.
Die Gesellschaftsanteile verteilen sich wie folgt:
Landkreis Kusel 50
%
Verbandsgemeinde Kusel 50 %
Die Geschäftsleitung der Vitalbad Pfälzer
Bergland GmbH hat auf Grundlage des Wirtschaftsplanes 2010 einen
Kassenkreditrahmen von 300.000,- € festgelegt. In der Sitzung vom 07.07.2010
beschloss die Gesellschafterversammlung einen Kontokorrentkredit in Höhe von
150.000,- € aufzunehmen. Dieser Kontokorrentkredit ist mit einer
Ausfallbürgschaft vom 25.08.2010 durch die Verbandsgemeinde Kusel verbürgt.
Da der Kontokorrentkredit nunmehr ausgeschöpft
ist und der Kreditgeber eine Ausweitung des Kontokorrentkredites auf 300.000,-
€ nur durch die Vorlage einer weiteren Ausfallbürgschaft vornimmt, bittet die
Gesellschaft den Landkreis Kusel um die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in
Höhe des Gesellschaftsanteiles von 50 %. Die Bürgschaftshöhe würde demnach
150.000,- € betragen.
Gemäß § 57 LKO i.V.m. § 104 GemO bedarf die
Bestellung der Bürgschaft der Genehmigung der ADD in Trier.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
37 |
0 |
0 |