Sitzung: 04.03.2013 Kreistag
Vorlage: 0115/2012/1
Beschluss:
Entsprechend den Empfehlungen des
Abstimmungsergebnis zu 5.1): (35 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen)
a) stellt der Kreistag den
geprüften Jahresabschluss, wie von der Verwaltung vorgelegt,
gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114
Abs. 1 Satz 1 GemO, fest, nimmt die geprüften Anlagen
zum Jahresabschluss zur
Kenntnis und
Abstimmungsergebnis zu 5.2): (35 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen)
b) erteilt dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten gemäß § 57 LKO i.V.m.
§ 114 Abs. 1
Satz 2 GemO die Entlastung für
das Haushaltsjahr 2011.
Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Kreistag über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Landrats und der Kreisbeigeordneten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss
2011 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter Berücksichtigung der
Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahmen des Landrats
geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss
wurden alle Belege und Unterlagen, die dem Jahresabschluss zugrunde liegen, zur
Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den Mitgliedern folgende Unterlagen vor:
- Jahresabschluss
2011 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss
- Prüfungsbericht
des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung vom 07.02.2013
einschließlich der Stellungnahme des Landrats
gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4
GemO.
Diese Unterlagen lagen den Kreistagsmitgliedern ebenfalls vor. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 2 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 3, § 113 Abs. 4 GemO). Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses war der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.
Der
Da der 1. Kreisbeigeordnete, Herr Jürgen Conrad, nicht im Prüfungszeitraum den Landrat vertreten hatte, führte er während dieses Tagesordnungspunktes den Vorsitz. Herr Landrat Dr. Hirschberger und die Kreisbeigeordneten Otto Rubly und Gerhard Kirch nahmen unter den Zuhörern Platz.
Sodann übergab Herr Conrad das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Rudi Agne (SPD). Herr Agne zeigte zunächst die Eckdaten des Jahresabschlusses 2011 auf und erklärte, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss mit seinen Anlagen risikoorientiert geprüft habe. Anschließend berichtete er über das Prüfungsverfahren. Nachdem die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt habe, habe ihn der Rechnungsprüfungsausschuss ermächtigt, dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag den vorliegenden Prüfungsbericht abzugeben. Außerdem habe das Gremium einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, den Jahrabschluss festzustellen und dem Kreisvorstand die Entlastung zu erteilen.
Nachdem keine Fragen vorgebracht wurden, stellte Herr
Conrad die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des
Kreisvorstands jeweils gesondert zur Abstimmung.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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- |
- |