TOP Ö 8: Anträge von Fraktionen des Kreistags, hier: Verwendung nicht abgerufener Gelder des Bildungs- und Teilhabepaketes (Die Linke)

Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis zu 1): (34 Dafür, 0 Enthaltungen, 0 Dagegen)

 

1. Der Landrat wird aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen,

um die für das Haushaltsjahr 2012 für das Bildungs- und Teilhabepaket zur

Verfügung gestellten Mittel weitestgehend auszuschöpfen. Über den aktuellen

Stand und die eingeleiteten Maßnahmen werden die Kreistagsfraktionen fortlaufend unterrichtet.

 

Abstimmungsergebnis zu 2) und 3): (4 Dafür, 2 Enthaltungen, 28 Dagegen)

 

2. Nicht verausgabte Mittel des Jobcenters aus dem Bildungs- und Teilhabepakets im

Haushaltsjahr 2012 werden dem Landkreis als Träger der

örtlichen Sozialhilfe erstattet. Diese Mittel sind zweckgebunden für Maßnahmen

nach dem SGB VIII im Haushalt des Landkreises für das

Haushaltsjahr 2013 zu veranschlagen. Näheres hierzu obliegt dem

Kreistag im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die

Haushaltssatzung und deren Anlagen.

 

3. Der Landrat wird beauftragt, zur Umsetzung des Punkt 1 dieses

Beschlusses entsprechende Vereinbarungen mit dem Jobcenter abzuschließen.

 

 

Mit den o.g. Abstimmungsergebnissen stimmte der Kreistag Ziffer 1 des Antrags der Kreistagsfraktion „Die Linke“ zu und lehnte Ziffer 2 und Ziffer 3 des Antrags ab.


Den Mitgliedern des Kreistags lag der Antrag der Kreistagsfraktion „Die Linke“ vor.

 

Bevor der Vorsitzende das Wort an der Vorsitzenden der Fraktion übergab, wies er darauf hin, dass er vor dem Hintergrund der Forderung, die für das Bildungs- und Teilhabepaket im Haushalt 2012 zur Verfügung stehenden Mittel weitestgehend auszuschöpfen, den Antrag bereits gerne in der letzten Kreistagssitzung statt kurz vor Jahresende behandelt hätte.

 

Nachfolgend nahm Herr Robert Drumm zu dem Antrag Stellung. Im Rahmen seiner Stellungnahme ging er zunächst auf den Inhalt des Antwortschreibens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welche die Bundestagsfraktion zu ihren Fragen das Bildungs- und Teilhabepaket betreffend, erhalte habe. Dieses Schreiben war den Kreistagsmitgliedern in der Sitzung am 31.10.2012 ausgeteilt. Danach sorge der Bund in den Jahren 2011 und 2012 über eine um 5,4 % erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für einen finanziellen Ausgleich für Leistungen der Bildung und Teilhabe. Für das Jahr 2013 müsse das Land bis zum 31.03.2013 dem Bundesministerium die Gesamtausgaben des Jahres 2012 mitteilen, um die erhöhte Bundesbeteiligung zu überprüfen. Nach Auffassung seiner Fraktion sei die Bundesbeteiligung für die Jahre 2011 und 2012 als eine Pauschalzuweisung zu sehen, bei der für diesen Zeitraum weder eine Erhöhung, noch eine Reduzierung anstehe. Eine Unabwägbarkeit sei dabei jedoch das Verhalten des Landes. Da die Mittel über die Länder an die Kommunen ausgereicht würden, bestehe die Gefahr, dass das Land die nicht verbrauchten Mittel zurückfordere. Ihm sei bewusst, dass Teile des Kreistages die Situation anderes sehen würden, aber es werde sich nach März 2013 zeigen, welche Auslegung des genannten Schreibens richtig sei.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass beim Landkreis Kusel eine zweigeteilte Zuständigkeit existiere, und zwar sei für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II der Eigenbetrieb „Jobcenter Landkreis Kusel“ und für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII bzw. BKKG die Abteilung Jugend und Soziales der Kreisverwaltung zuständig. Die Finanzierung der Aufgabe erfolge durch den Bund, die Fachaufsicht führe jedoch das Land und das zuständige Ministerium habe bereits mitgeteilt, dass für das Jahr 2012 eine Abrechung erfolge. Unabhängig davon sei der Landkreis Kusel bestrebt, die zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, was sich in der Ausgabenquote von 73 % widerspiegele. Man habe schließlich selbst ein Interesse daran, den Betroffenen das Geld zukommen zu lassen, da es der sozialen Integration der Familien diene und in den Kommunen beispielsweise das Vereinsleben stärke. Er schlug deshalb anschließend dem Kreistag vor, Ziffer 1 des Antrags der Kreistagsfraktion „Die Linke“ zuzustimmen. Bezüglich der Ziffern 2 und 3 des Antrags sei der Kreistag eigentlich nicht befugt, über die Verwendung von Bundesmitteln zu beschließen, dennoch schlage er vor, auch hierüber vorvorsorglich abzustimmen und den Antrag abzulehnen.

 

Auch Herr Klaus Müller (SPD) erklärte, dass man dem Ziel des Antrags, die Mittel in diesem Jahr auszuschöpfen, selbstverständlich folgen könne. Da der Kreistag über die Ziffern 2 und 3 des Antrags eigentlich nicht befinden dürfe bat er um eine getrennte Abstimmung.

 

 

Nachdem Herr Drumm dennoch auf eine Abstimmung über alle Punkte des Antrags bestand, wurde zunächst über Ziffer 1 des Antrags und anschließend über die Ziffern 2 und 3 des Antrags gemeinsam abgestimmt.

 

 

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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