TOP Ö 4.2: Betriebsführung Staudernheim-Meisenheim

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt den Streckenabschnitt Meisenheim-Staudernheim der Verbandsgemeinde Nahe-Glan zum Betrieb der Draisinenstrecke zur Verfügung zu stellen.

Der Vorsitzende o.V.i.A. wird ermächtigt eine Nutzungsvereinbarung zu den o.g. Konditionen und Maßgaben mit der Verbandsgemeinde Nahe-Glan abzuschließen.

 


Für die letzte Saison 2023 wurde das Betriebskonzept mit Beschluss des Kreisausschusses vom 16.12.2022 für den nördlichen Streckenabschnitt geändert. In der Saison 2023 wurde ein Wendeverkehr mit Start und Ziel in Staudernheim eingeführt.

Nach dem sich im Februar letzten Jahres ein Unfall auf der Draisinenstrecke bei Odernheim ereignete, wurden bei darauffolgenden Prüfungen der Brückenbauwerke entlang der Draisinenstrecke insbesondere im Bereich zwischen Staudernheim und Meisenheim, mehrere Mängel festgestellt.

Seitens des Landkreises Kusel wurde signalisiert, dass die Sanierungskosten in Höhe von ca. 200.000 € im Bereich Meisenheim - Staudernheim nicht übernommen werden können und künftige Investitionen im Streckenabschnitt außerhalb des Landkreises nicht vorgesehen sind. Daraufhin bekundete die Verbandsgemeinde Nahe-Glan Interesse daran, den Draisinenbetrieb auf diesem Streckenabschnitt zu übernehmen.

Der Saisonbeginn auf der Strecke Staudernheim-Meisenheim verzögerte sich durch die Arbeiten bis Juli 2023. Die Instandsetzung der Strecke erfolgte durch die Verbandsgemeinde, der Betrieb 2023 durch den Landkreis Kusel.

Ab der Saison 2024 soll der Betrieb nun von der Verbandsgemeinde Nahe-Glan übernommen werden. Der nördliche Streckenabschnitt außerhalb des Landkreises Kusel soll hierbei für den Landkreis künftig kostenneutral betrieben werden.

Hierzu ist eine Nutzungsvertrag zwischen der Verbandsgemeinde Nahe-Glan und dem Landkreis Kusel mit folgendem Inhalt abzuschließen:

  1. Der Landkreis Kusel ist Eigentümer der Draisinenstrecke und überlässt der Verbandsgemeinde Nahe-Glan das Nutzungsrecht die Strecke vorbehaltlich der Reaktivierung der Bahnstrecke für den Draisinenbetrieb zu nutzen.
  2. Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltung der Draisinenstrecke mit allen angrenzenden Grundstücken zwischen Meisenheim und Staudernheim inklusive der Anlagen und Bauwerke.
  3. Aufgrund der technischen Spezialausrüstung des Landkreises Kusel, kann die Verbandsgemeinde diesen mit Unterhaltungsleistungen auf dem o.g. Streckenabschnitt beauftragen. Diese Leistungen werden seitens des Landkreises nach Aufwand mit der Verbandsgemeinde abgerechnet.

Der Verbandsgemeinde werden weiterhin 35 Fahrraddraisinen zu Verfügung gestellt.
Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan hat die Übernahme des Draisinenbetriebes zu o.g. Bedingungen bereits zugesagt.

Der Vorsitzende erläuterte die Beschlussvorlage.

 

Herr Herwart Dilly, Vorsitzender der FWG-Fraktion, fragte, ob vereinbart werde, dass der Vertrag aufgelöst werde, wenn die Reaktivierung der Bahnstrecke komme.

 

Herr Philipp Gruber, Leiter des Organisationsreferates der Kreisverwaltung, antwortete, dass man für die Draisine ohnehin nur eine Betriebsgenehmigung unter Vorbehalt der Reaktivierung habe. Man werde das aber auch in den Vertrag mit der Verbandsgemeinde Nahe-Glan aufnehmen.

 

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Herr Peter Jakob, beklagte, dass die Streckentrennung aus touristischer Sicht für den Landkreis Kusel nicht gut sei. Die Brücke in Odenbach werde frühestens 2026 saniert. Er hätte sich die Nutzung der Strecke wie zuvor gewünscht.

 

Herr Gruber erläuterte die Gründe für die Streckentrennung, die insbesondere finanzieller Natur seien.

 

Die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Frau Pia Bockhorn-Tüzün, brachte die Idee eines Kombitickets für die Nutzung beider Streckenabschnitte ein.

 

Der Kreisbeigeordnete, Herr Helge Schwab, wies darauf hin, dass man bezüglich des Ausschlusses der Verkehrssicherungspflicht darauf achten müsse, dass die Vereinbarung rechtlich wirksam sei.

 

Da keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen mehr vorlagen leitete der Vorsitzende zur Beschlussfassung über.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0