TOP Ö 5: Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Jahr 2012

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt – wie oben ausgeführt – 2 Ausbildungsplätze bereitzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswahl unter den Bewerber/innen zu treffen.

 


Die Verwaltung schlägt vor, um bedarfsgerecht auszubilden und dennoch einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Situation am Ausbildungsmarkt zu leisten, im Jahr 2012

 

1 Auszubildende/r für Verwaltungsfachangestellte/r,

1 Anwärter/in im gehobenen Dienst

 

einzustellen.

 

Die ausgewählten Personen werden bei der Einstellungszusage darauf hingewiesen, dass eine Übernahme nach Beendigung der Ausbildung nicht garantiert wird. Bewerbungen sind bis 30.10.2010 einzureichen. Um den für das Bewerbungsverfahren üblichen Verwaltungsaufwand zu vermindern und um Kosten einzusparen, sollen mit Zustimmung des Personalrates folgende Ausschreibungskriterien festgelegt werden:

 

-       die Bewerber sollen im letzten Zeugnis in der Fächern Deutsch, Mathematik und Sozialkunde mindestens einen Durchschnitt von 2,5 aufweisen für Bewerbungen im gehobenen Dienst und 3,0 für Bewerbungen als Verwaltungsfachangestellte

-       die Bewerber werden nur berücksichtigt, wenn sie sich für eine Erstausbildung bewerben.

 

Ergänzend soll in der Ausschreibung noch vermerkt werden, dass die Bewerbungs-unterlagen nicht zurückgesandt werden.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0