TOP Ö 7: Anfragen von Fraktionen des Kreistags

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag eine Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion zum Ausbaustand der Kindertagesstätten im Landkreis zur Betreuung der ein- und zweijährigen Kinder vor. Nachdem der Vorsitzende des SPD-Fraktion, Herr Klaus Müller, kurz die Anfrage begründete, stellte die zuständige Dezernatsbeauftragte, Frau Ulrike Nagel, den Sachstand im Hinblick auf den Ausbau der Kindertagsstätten im Landkreis Kusel anhand einer Beamer-Präsentation vor. Frau Nagel erklärte zu Beginn ihrer Ausführungen, dass man unmittelbar nach dem Beschluss des Kreistags im Jahr 2003 damit begonnen habe, die Voraussetzungen zu schaffen, um in den Kindertagesstätten des Landkreises bedarfsorientiert Kinder unter drei Jahren aufnehmen zu können. Somit hatte man den Vorteil, dass man bereits 2008 die Voraussetzungen übererfüllen konnte, welche ab 2010 dann gesetzlich vorgegeben waren. Seit 2010 könnten alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr entsprechend versorgt werden, so dass man einen Ausbaustand von 100 % verzeichnen könne. Lediglich in Spitzenzeiten müsse man in Einzelfällen auf die Kindertagespflege zurückgreifen. Anschließend zeigte sie anhand eines Diagramms die Entwicklung der Betreuung von Zweijährigen bis zum September 2013 auf und wies darauf hin, dass davon erfahrungsgemäß 80 % eine Kindertagesstätte besuchen. Zum Stichtag 01.09.2012 seien beispielsweise rd. 580 Zweijährige erfasst, so dass davon rd. 460 eine Kindertagesstätte nutzen. Mit 538 Kleinkindplätzen könne man demzufolge den zu erwartenden Bedarf abdecken und passe diesen auch stetig an. Weiterhin ging sie auf die Geburtenentwicklung der 1-jährigen ein, für die zum Teil bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Betreuungsanspruch bestehe. Ab August 2013 hätten dann alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch. Derzeit verzeichne man bereits einen enormen Anstieg der Nachfrage, jedoch könne man mit der derzeitigen Anzahl der Kleinkindplätze auch diesen zu erwartenden Bedarf abdecken. Verteilt auf die einzelnen Verbandsgemeinden werde deutlich, dass die jeweilige freie Platzkapazität für einjährige zwischen 20 und 40 Prozent der Kleinkindplätze liege. Dadurch, dass man frühzeitig den Ausbau in Angriff genommen habe, sei nicht nur hinsichtlich der Anzahl der Kleinkindplätze die Voraussetzungen geschaffen, sondern man verfüge auch über das Erziehungspersonal, was andernorts bereits zu Problemen geführt habe. Insgesamt könne man feststellen, dass man gut aufgestellt sei.

 

Der Vorsitzende bedankte sich bei Frau Nagel und der Abteilung aber auch bei den Trägern für ihre Arbeit und sprach anschließend die Forderung der kommunalen Spitzenverbände gegenüber dem Land hinsichtlich der Kinderbetreuungsfinanzierung an.

 

Herr Klaus Müller (SPD) schilderte aus eigener Erfahrung, dass es für die Gemeinden sehr hilfreich gewesen sei, dass der Landkreis bei der Errichtung bzw. Sanierung von Kindertagesstätten finanzielle Unterstützung geleistet habe. Die Entwicklung der Nachfrage zeige, dass der Antrag seiner Fraktion, der damals im Vorfeld innerhalb der Fraktion durchaus kontrovers diskutiert wurde, richtig gewesen sei und hob hervor, dass die bedarfsgerechte Planung eine anspruchsvolle Aufgabe sei.

 

Nachdem Herr Michael Kolter (CDU) kurz auf die Zuschusssituation bei den Baukosten der Kindertagsstätte in Kreimbach-Kaulbach hinwies, beantwortete Frau Nagel noch einige Fragen von Frau Katharina Büdel (FDP) zu dem Thema.

 

 

Zur Anfrage der FWG-Fraktion zum Einsatz des Gefahrstoffzugs im Zusammenhang mit einem illegal abgelagerten Hydrazinbehälter, die den Mitgliedern des Kreistags vorlag, schilderte der Vorsitzende zunächst den Sachverhalt. Wie bereits der Presse entnommen werden konnte, sei in Nanzdietschweiler ein Behälter mit auslaufender Hydrazinlösung gefunden worden, der vom Gefahrstoffzug geborgen und gesichert wurde. Diese Lösung sei bei einem Anteil von mehr als 5 % giftig. Die Probeauswertung des Behälterinhaltes habe jedoch einen zigfach geringeren Anteil von ca. 0,25 % Hydrazin ergeben. Gleichzeitig wurde an der Fundstelle eine Bodenaustauschmaßnahme ausgeführt. Infolgedessen mussten u.a. die im Einsatz befindlichen Vollschutzanzüge gereinigt werden. Zu der Frage der Kreistagsfraktion, in welcher Weise die Reinigung der Schutzanzüge durchgeführt werden soll, erklärte er, dass die zuständigen Mitarbeiter im Katastrophenschutzwesen in Abstimmung mit dem Kreisfeuerwehrinspekteur aufgrund der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des Stoffes die Reinigung mit einer Seifenlauge empfohlen haben. Eine Reinigung durch eine Fachfirma sei wegen der geringen Konzentration nicht notwendig. Weiterhin wies der Vorsitzende darauf hin, dass die Fraktion eine schriftliche Beantwortung ihrer Anfrage erhalte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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