TOP Ö 3: Anpassung der Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorgeschlagene Vorgehensweise zur Überprüfung der sozialräumlichen Bedarfe sowie die Fortschreibung der Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel, mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Anpassungen.

 

 

 


Das Jugendamt hat im Jahr 2021 gemeinsam mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ISM) eine Sozialraumanalyse im Landkreis Kusel durchgeführt und die Erkenntnisse im Hinblick auf die Kitas in eine Konzeption überführt. Zweck der Konzeption ist die bestmögliche Steuerung der Mittelverwendung aus dem Sozialraumbudget des Landes Rheinland-Pfalz, welches zur Deckung von personellen Bedarfen zugewiesen wird, die aufgrund des Sozialraums oder anderer besonderer Bedarfe entstehen können. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.06.2021 diese Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel beschlossen. Für den Landkreis Kusel hat die Konzeption Gültigkeit bis Ende des Kita-Jahres 2027. Die sozialräumlichen Bedarfe sollen dabei im Abstand von zwei Jahren überprüft werden. Zwischenzeitlich erfolgte eine Anpassung der Konzeption per Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 28.06.2022.

 

Um die selbst vorgegebene Überprüfung der Sozialräume und der Bausteine nun erneut auf eine fundierte Datenbasis zu stellen, sollen die Daten des Jahres 2022 zugrunde gelegt werden. Hiermit ist gewährleistet, dass die aktuellen Entwicklungen, insbesondere auch mit Blick auf die Fluchtbewegungen aus der Ukraine berücksichtigt werden. Da diese Daten jedoch erwartungsgemäß erst Mitte des Jahres 2023 zur Verfügung stehen, wäre die Zeit zur Umsetzung im Kita-Jahr 23/24 zu knapp bemessen. Im Rahmen dieser Evaluation sollen dann auch die Konzeptbausteine nochmals überprüft werden, um die zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich zu nutzen. Um den Trägern aber ausreichend Vorbereitungszeit zu geben, sollen die befristeten Konzeptbausteine um ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2024 verlängert werden. Es handelt sich dabei um den Konzeptbaustein der IKF die, aktuell zum 31.07.2023 enden würden, ebenso wie das erhöhte Leitungsdeputat von 4 Stunden zur Zusammenarbeit mit Kita-Sozialarbeit.

 

Daneben wird der Aspekt der Fortbildungsqualifizierung im Bereich der Kita-Sozialarbeit mit in die Konzeption aufgenommen. Durch die Hochschule Koblenz wird ein Zertifikatskurs „Fachkraft für Kita-Sozialraumarbeit“ angeboten, welcher speziell auf diese Anforderungen in Rheinland-Pfalz abzielt. Hiermit soll die Möglichkeit geschaffen werden diese Fortbildung im Rahmen des Budgets mit zu finanzieren.

 

Nachdem Herr André Mahler die Beschlussvorlage erläutert hatte, befand Frau Margot Schillo, dass es sich um eine gute Vorgehensweise handele.

 

Da keine Fragen oder Wortmeldungen vorlagen, leitete der Vorsitzende zur Beschlussfassung über.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

8

0

0