TOP Ö 2: Vorbereitung von Beschlüssen des Kreistags hier: Haushaltsplan 2023 - Bereich Jugend

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsentwurf für den Bereich Jugend und empfiehlt dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag diesen in den Gesamthaushalt zu übernehmen.

 


Der Leiter der Abteilung Jugend und Soziales, Herr Marc Wolf stellte die Haushaltsansätze für den Bereich Jugend anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Der Nettoaufwand, also die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen der Sozialen Sicherung, müsse mit einem Minus von 27,7 Mio. Euro geplant werden. Im Vergleich zu den Planzahlen des Vorjahres werde sich der Fehlbetrag in diesem Bereich um rd. 3 Mio. Euro erhöhen. Er beschrieb die Veränderungen der Ansätze zu den einzelnen Leistungen des Jugendamtes insgesamt und anschließend im Detail.

Mit 14,26 Mio. Euro seien die Tageseinrichtungen für Kinder der betragsmäßig größte Kostenträger. Hier ging Herr Wolf gezielt auf die Veränderungen im Bereich der Personalkosten ein und verdeutlichte die Entwicklung.

Frau Margot Schillo (FWG) fragte in diesem Zusammenhang, ob die Regenerationstage, die gemäß den Änderungen des TVöD SuE gewährt werden müssen, bei den Personalkosten schon beachtet seien.

Herr André Mahler, zuständiger Sachbearbeiter für Kindertagesstätten, antwortete, dass man die daraus resultierenden zusätzlichen Personalstellen nicht berücksichtigt habe, da dass benötigte Ersatzpersonal derzeit leider nicht verfügbar sei, so dass voraussichtlich keine Mehrkosten entstehen.

 

Abschließend berichtete Herr Wolf von den im Haushaltsjahr 2023 geplanten Investitionen an den einzelnen Kindertagesstätten und beantwortete die Fragen der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

 

Im Zusammenhang mit der geplanten neuen Förderrichtlinie fragte Frau Schillo, ob die 40 % Regelquote gemäß dem einschlägigen Gerichtsurteil in dem Ansatz enthalten seien.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten bisher schon mit einem 40%-igen Zuschuss gefördert worden seien. Er gehe davon aus, dass der berechnete Ansatz auch für das Haushaltsjahr 2023 ausreiche, um die geplanten Projekte insgesamt umzusetzen. Das Urteil treffe zudem auch Aussagen zur Berücksichtigung der Landesförderung, aber zunächst müsse man prüfen, wie sich das neue Urteil im Detail auswirke.

 

Da keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen mehr vorlagen bedankte sich der Vorsitzende bei Herrn Wolf für die Vorstellung der Planzahlen und leitete zur Beschlussfassung über.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

8

0

0