TOP Ö 2: Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesstätten 2012/13

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplan.


Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses lag der Entwurf des Kindertagesstättenbedarfsplans vor. Weiterhin war ihnen eine geänderte Übersicht über den Bedarf und Bestand an Kinderplätzen in der Verbandsgemeinde Altenglan (Seite 12) ausgeteilt. Herr Werner Kronenberger erläuterte die Entwicklung der Bedarfsplanung. Zu Beginn seiner Ausführungen hob er hervor, dass sich im vorliegende Bedarfsplan die Anpassung der Kindergartenplätze an den Betreuungsbedarf für Kinder ab dem 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt seine Fortschreibung finde und kreisweit alle Ansprüche auf Betreuung von Kindern ab dem 2. Lebensjahr erfüllt werden.

 

Gegenüber dem letztjährigen Bedarfsplan habe sich die Anzahl der Kleinkindplätze von bisher 518 um 20 Plätze auf 538 Plätze erhöht. Die zur Verfügung stehenden Plätze für Kinder unter drei Jahren entspreche dem zu erwartenden Bedarf. Soweit im Einzelfall standortbezogen darüber hinausgehende Spitzen abzudecken seien, werde dies im Rahmen der Kindertagespflege und durch weitere Kindergartenplätze geleistet, die bei freier Kapazität in Regelgruppen als Ausnahme für Zweijährige genehmigt werden. Zum Stichtag 01.09.2012 seien kreisweit insgesamt 561 Zweijährige melderechtlich erfasst gewesen. Von diesen Kindern würden im Jahresverlauf erfahrungsgemäß 70 bis 80 % eine Kindertagesstätte besuchen. Die Geburtenentwicklung zeige, dass im Laufe des Kindergartenjahres 2012/2013 mehr Kinder das 3. Lebensjahr erreichen werden, als 1-jährige das 2. Lebensjahr vollenden. Dementsprechend werde die Zahl der anspruchsberechtigten Zweijährigen auf 471 zurückgehen. Die freiwerdenden Platzkapazitäten im Kleinkindbereich müssen folglich im Laufe des Kindergartenjahres kontinuierlich entsprechend dem steigenden Bedarf an Plätzen für Dreijährige umgewandelt werden. Hinsichtlich des Betreuungsanspruchs für 1-jährige ab dem 01.08.2013 sei derzeit davon auszugehen, dass auch für diese Kinder bedarfsgerecht Plätze in Kindertagesstätten angeboten werden können.

 

Das Ganztagsbetreuungsangebot wurde mit zusätzlichen 85 Plätzen weiter ausgebaut, so dass derzeit 1.069 Ganztagsplätze für Kinder zur Verfügung stehen. Insgesamt betrage der Anteil an Ganztagsplätzen somit 39,67 % und 38 von 45 Kindergärten würden in diesem Kindergartenjahr über ein Ganztagsangebot verfügen. Anschließend ging er auf die Vergünstigungen für das Mittagessen in Kindertagesstätten über das Bildungs- und Teilhabepaket bzw. den Sozialfonds des Landes Rheinland-Pfalz ein. Schließlich sprach er die Qualitätssicherung in Kindertagesstätten an, die durch Fachberatung, regelmäßige Einzel- und Teamfortbildungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt werde und deren Hintergründe im vorliegenden Kindertagsstättenbedarfsplan ebenfalls beschrieben werden.

 

Anschließend hatte die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses Gelegenheit, Fragen zu der Bedarfsplanung zu stellen. Sodann wurde über die Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes abgestimmt.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

8

0

0