TOP Ö 1: Erläuterungen zur Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Leonhard Müller, Leiter der Abteilung Jugend und Soziales, informierte im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes über die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes, welches zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz diene der Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen und verfolge insbesondere den Aufbau früher Hilfen und lokaler Netzwerke, die Einführung verbindlicher Standards und Qualitätsentwicklung sowie die Stärkung der Handlungs- und  Rechtssicherheit als Ziele. Die mit Inkrafttreten des Gesetzes verbundene Verpflichtung, lokale Netzwerke in allen Landkreisen und Städte als Bestandteile eines präventiven Kinderschutzes aufzubauen, sei in Rheinland-Pfalz seit Einführung des Landeskinderschutzgesetzes bereits in allen Jugendämtern Praxis. Weiterhin sollen nach dem Gesetz schwangere Frauen und werdende Väter Hilfe und Unterstützung von den Jugendämtern erhalten und entsprechend durch die Jugendämter informiert werden. Des Weiteren enthält das KKG eine Befugnisnorm für „Geheimnisträger“ zur Weitergabe von Informationen an Jugendämter, d.h. wann der betroffene Personenkreis das Jugendamt informieren darf bzw. soll. Diese Norm entspreche zwar der landesrechtlichen Regelung, der Beratungsanspruch der „Geheimnisträger“ gegenüber dem Jugendamt zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung gehe jedoch darüber hinaus. Die gesetzliche Qualifizierung des Schutzauftrages des Jugendamtes sehe konkret vor, dass ein Hausbesuch vom Jugendamt durchgeführt werden soll, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich sei und bedeute, dass kein regelhafter Hausbesuch stattfinden dürfe. Dies entspreche jedoch ebenfalls bereits der gängigen Praxis in den Jugendämtern.

 

Anschließend ging er auf die Ergebnisse der Meldungen von Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls ein. Demnach habe es im Jahr 2010 in Rheinland-Pfalz 2988 Meldungen geben, die 4.211 Kinder und Jugendliche betroffen hätten. Diese habe man größtenteils von Seiten der Nachbarn bzw. Verwandten, der Polizei und der Schule erhalten. Bei über der Hälfte der Fälle habe danach eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorgelegen. Außerdem sehe das Gesetz die Weiterentwicklung der Standards für den Kinderschutz sowie die Stärkung der Beratung durch das Jugendamt vor. Das Jugendamt Kusel habe bereits zwei Fachkräfte ausgebildet und weitere 2 Personen befinden sich derzeit in Ausbildung, damit die Beratung der Personen, die beruflich mit Kindern arbeiten bzw. entsprechender Einrichtungen sichergestellt werden kann. In der Konsequenz hebe sowohl das Bundeskinderschutzgesetz als auch das Landesgesetz den präventiven Kinderschutz hervor, welcher die frühe Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien vorsehe. Dies bringe neue Gestaltungsaufgaben für die Jugendämter mit sich und werde durch entsprechende Bundes- und Landesmittel unterstützt.

 

Schließlich sprach er an, dass der Landkreis Kusel bereits seit 2008 über ein Lokales Netzwerk Kindeswohl und Kindergesundheit verfüge. Außerdem habe sich im Teilbereich der Dekanate Kusel und Lauterecken ein Netzwerk „Familien bilden und stärken“ gebildet. Auch der Forderung, Ehrenamtsstrukturen zu fördern und frühe Hilfen aufzubauen, sei man mit der Mutter-Kind-Gruppe sowie den Startpaten Kreis Kusel e.V. im Landkreis Kusel bereits nachgekommen. In diesem Zusammenhang richtete er einen Appell an die Mitglieder, bei der Gewinnung geeigneter Persönlichkeiten für diese Initiative mitzuwirken. Insgesamt sei festzuhalten, dass das Jugendamt des Landkreises Kusel, insbesondere dadurch, dass man bereits über qualifiziertes Personal verfüge, welches den gesetzlichen Beratungsauftrag erfüllen könne, gut für die Umsetzung der Aufgaben aufgestellt sei.

 

Anschließend beantworteten Herr Müller und die Dezernatsbeauftragte, Frau Ulrike Nagel, Fragen der Jugendhilfeausschussmitglieder. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nahmen die Ausführungen von Herrn Müller zur Kenntnis.