TOP Ö 5.2: Kreis- und Stadtücherei Kusel
hier: Benutzungs- und Gebührenordnung und Hausordnung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Die Benutzungsordnung/Benutzungsbedingungen und Hausordnung der Kreis- und Stadtbücherei Kusel wurden letztmalig 1999 überarbeitet und Nutzungsgebühren eingeführt. Die Jahresgebühr für Erwachsene wurde damals auf 12,00 DM festgesetzt. Bei der Euro-Umstellung wurden daraus 6,00 Euro. Seither wurden die Gebühren nicht mehr verändert. Eine Anpassung kann daher als angebracht erachtet werden. Mehreinnahmen werden iHv 8.000,00 €/Jahr erwartet.

 

Begründung:

Das Angebot der Bücherei, dessen Nutzung mit der Jahresgebühr abgegolten ist, hat sich deutlich erweitert. So ist die Bücherei seit 2012 Mitglied in der Onleihe RLP. Seither können Nutzer mit gültigem Leseausweis nicht mehr nur das Angebot vor Ort nutzen, sondern haben auch Zugriff auf (Stand 31.12.2021) ca. 165.000 E-Medien (E-Books, E-Audio, Zeitungen, Zeitschriften, E-Learning-Kurse), die entweder online oder per Download genutzt werden können. Seit 2021 steht mit „OverDrive“ zusätzlich ein englischsprachiges, digitales Angebot von (Stand 31.12.2021) ca. 10.000 E-Medien zur Verfügung. Dazu kommen die digitalen Angebote „eKidz“ und „Tigerbooks“. Auch bietet die Bücherei neben der traditionellen Ausleihe von Büchern, CDs und DVDs mit ihren Abendveranstaltungen für Erwachsene und den vielfältigen Leseförderaktionen für Kinder („Bunte Welt im Lesezelt“, „Lesestart“, „Lesesommer“, Ferienprogramm-Aktionen) ein reichhaltiges kulturelles Angebot.

Auch bietet die Bücherei inzwischen ihren Besuchern einen kostenlosen WLAN-Zugang (wurde Ende 2019 durch Landesmittel im Rahmen der Digitalförderung Bibliotheken eingerichtet).

 

Die Benutzungs- und Gebührenordnung und Hausordnung (Anlage 1) mit Gegenüberstellung alt/neu ist dieser Beschlussvorlage beigefügt (Anlage 2).

Die Bücherei in Zahlen von 2018 – 2021 ist in Anlage 3 beigefügt.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Beschlussvorlage kurz und stellte den Sachverhalt zur Aussprache.

 

Herr Christoph Lothschütz, Vorsitzender der CDU-Fraktion, fragte nach Kennzahlen, wie beispielsweise den Kosten je Nutzer, um einen Vergleich zu vergleichbaren Einrichtungen zu erhalten.

 

Frau Corinna Molz, zuständige Referatsleiterin der Kreisverwaltung, antwortete, dass die neuen Zahlen durch einen Vergleich mit anderen Bibliotheken entstanden seien. Kennzahlen könne man ermitteln und zur Kreistagssitzung vorlegen.

 

Herr Helge Schwab, Kreisbeigeordneter, schlug vor die Beschlussfassung zu vertagen damit der Kreisausschuss die Zahlen berücksichtigen könne.

 

Der Vorsitzende sagte, dass eine Änderung der Gebührenordnung nicht an einen bestimmten Termin gebunden sei. Die Beschlussfassung wurde vertagt.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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