TOP Ö 5: Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Kuselbaches im Bereich des Diedelkopfwehres in der Stadt Kusel
hier: Vergabe der Arbeiten zur Herstellung einer technischen Fischaufstiegsanlage

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag über die Arbeiten zur Herstellung einer technischen Fischaufstiegsanlage im Bereich des Diedelkopfwehres in der Stadt Kusel zu der geprüften Angebotssumme in Höhe von 320.012,80 € brutto an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Gebrüder Baumgarten GmbH, 67677 Enkenbach-Alsenborn, zu vergeben.

 

Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Fördermittelgeber die Kostensteigerung mitträgt und der Bauablauf in der vorgebebenen Ausführungszeit erfolgen kann.

 

Sollten diese Punkte nicht bis zur geplanten Ausführung vorliegen, soll das Vergabeverfahren aufgehoben und nach Erhalt des geänderten Bewilligungsbescheides erneut für die Bauausführung im Jahr 2023 ausgeschrieben werden.

 


Im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie beabsichtigt der Landkreis Kusel die ökologische Durchgängigkeit des Kuselbaches im Bereich des Wehres in Diedelkopf wiederherzustellen. Aufgrund der örtlichen Lage direkt an der B 420 ist ein hierzu ein technischer Fischpass vorgesehen.

 

Die Maßnahme wird auf der Grundlage der in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten vom 30.11.2017 – 103-04 331/2016-7 für Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Förderrichtlinie der Wasserwirtschaftsverwaltung – FöRiWWV) gefördert. Die zweckgebundene Zuwendung wird als Anteilfinanzierung bewilligt und beträgt 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 259.600,- €.

 

Die vorgesehenen Bauarbeiten müssen gemäß den Auflagen im Plangenehmigungsbescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) vom 13.12.2021 im Zeitraum von Anfang Juli 2022 bis Mitte Oktober 2022 erfolgen.

 

Die Arbeiten zur Herstellung einer technischen Fischaufstiegsanlage wurden nach den Vorschriften der VOB/A am 29.04.2022 öffentlich ausgeschrieben.

 

Zur Submission am 19.05.2022 um 14:00 Uhr lagen 6 Hauptangebote von insgesamt 6 Bauunternehmen vor. Es wurden keine Nebenangebote abgegeben.

 

Bei der inhaltlichen und formalen Prüfung musste kein Angebot ausgeschlossen werden.

 

Im Rahmen der Eignungsprüfung wurden von den Erst- und Zweitplatzierten Bieterfirmen die Nachweise der Eigenerklärung (Formblatt VHB 124) und die dem Angebot zugrundeliegende Urkalkulation angefordert.

Dieser Vorlagepflicht kam die Erstplatzierte Bieterfirma nicht nach. Das Angebot musste gemäß § 16a Absatz 5 VOB/A von der Wertung ausgeschlossen werden.

 

 

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung und Wertung (§ 16 VOB/A) der verbleibenden Angebote ergab folgende Bieterreihenfolge:

 

Ergebnis:

Brutto-Angebotssumme

1.

Firma Gebr. Baumgarten GmbH

320.012,80 €

2

Nächstbietender

409.985,08 €

 

 

Die Firma Gebrüder Baumgarten GmbH aus 67677 Enkenbach-Alsenborn stellte sich als wirtschaftlichste Bieterin heraus. Die Firma besitzt die fachlichen Voraussetzungen, um den Auftrag zuverlässig auszuführen.

 

 

Vergleich der Auftragssumme mit der in der für die Vergabe maßgeblichen Kostenberechnung (bepreistes Leistungsverzeichnis):

 

Kostenberechnung

-brutto-

Auftragssumme

-brutto-

 

 

 

Herstellung einer technischen Fischaufstiegsanlage

247.520,00 €

320.012,80 €

 

 

Vergabesumme über der Kostenberechnung

72.492,80 €

 

Die festgestellte erhebliche Überschreitung der Kostenberechnung wurde gesondert geprüft und bewertet.

In der hierzu vom beauftragten Fachplaner eingeholten Stellungnahme werden die Angebotspreise der Erst- und Zweitplatzierten Firma zwar als hoch aber noch als auskömmlich bewertet.

 

Die Mehrkosten sind zu begründen mit der allgemeinen Marktlage sowie der Erhöhung der Baustoffpreise / Stundenlöhne vom Zeitpunkt der Kostenschätzung (Kostenansatz Anfang 2022 vor dem Ukrainekrieg) bis zur Submission am 19.05.2022.

 

Der aktuellen Marktlage bedingt wären auch bei einer erneuten Ausschreibung keine wirtschaftlicheren Angebote zu erwarten.

Zudem würde eine Verzögerung der Ausführung den kompletten Bauablauf im Jahr 2022 verhindern.

 

Aufgrund der erheblichen Mehrkosten und der daraus fraglichen Finanzierbarkeit der Maßnahme wurden diese umgehend dem Fördergeber gemeldet und die Förderung dieser zu ebenfalls 90% beantragt.

Die Genehmigung des geänderten Fördermittelantrages / Bewilligungsbescheids steht zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch aus.

Die Erteilung dieser notwendigen Bewilligungszusage, wäre jedoch laut Aussagen der zu beteiligten Behörden (SGD, ADD, Ministerium) noch innerhalb der Bindefrist, nach erfolgter Prüfung, theoretisch möglich.

 

Die erforderlichen Finanzmittel stehen aufgrund des geschilderten Sachverhaltes zurzeit nur teilweise im Haushalt 2022 unter der Buchungsstelle: 55202.09600000 haushaltsrechtlich zur Verfügung.

Die Kostendeckung des Bauvorhabens ist nach genehmigter Aufstockung der Fördermittel gesichert.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe der Arbeiten zur geprüften Brutto-Angebotssumme in Höhe von 320.012,80 € an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Gebrüder Baumgarten GmbH, 67677 Enkenbach-Alsenborn.

 

Der Vorsitzende leitete in die Thematik ein und Herr Marcel Germann erläuterte die geplante Baumaßnahme. Anschließend ging Herr Tim Gilcher auf das Vergabeverfahren sowie die in Aussicht gestellten Zuwendungen ein. Er wies insbesondere darauf hin, dass der Beschluss unter dem Vorbehalt gefasst werden soll, dass der Fördermittelgeber seinen Zuschuss entsprechend der gestiegenen Baukosten anpasst. Eine Rückmeldung diesbezüglich werde in den nächsten Tagen erwartet.

 

Herr Andreas Müller (SPD) ging auf eine Auskunft des Wasserkraftwerkeverbandes ein, wonach die Maßnahme bis 2027 „streckbar“ sei.

 

Herr Germann antwortete, dass dem so sei, er aber vorschlage den Auftrag nun zu vergeben, da derzeit keine Kosten für den Kreis entstehen (90% Förderung, 10 % Zuschuss). Wie das bei künftigen Förderprogrammen sei, wisse man nicht.

 

Der Vorsitzende leitete anschließend zur Beschlussfassung über.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0