Sitzung: 14.03.2022 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1232/2022
Beschluss:
Der Kreisausschuss
stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.
Laut § 58 Abs. 3 LKO
darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-
leistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß
§ 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.
Folgende Zuwendungen
wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:
Zuwendungs-geber |
Art der Zuwendung/Verwendungszweck |
Höhe der Zuwendung |
Zuwendungs-empfänger |
Lotto Stiftung Rheinland-Pfalz |
Geldspende für die Arbeit der
Jugendkunstschule Wasserburg Reipoltskirchen 2022 |
1.000,00 € |
Kreisverwaltung Kusel, Referat Kultur |
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |