TOP Ö 1.2: Planungsaufträge an den Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern über die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die Brückenbauwerke K 21 OD Rammelsbach, K 25 OD Ulmet und die Stützwand K65 OD Grumbach

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, den Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern mit der Planung für die Sanierung des Brückenbauwerkes BW-Nr. 6410 594A zu beauftragen (Abstimmungsergebnis: Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltung: 0).

 

Der Kreisausschuss beschließt, den Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern mit der Planung für die Sanierung des Brückenbauwerkes BW-Nr. 6410 609 zu beauftragen (Abstimmungsergebnis: Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltung: 0).

 

Der Kreisausschuss beschließt, den Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern mit der Planung für die Sanierung der Stützmauer BW-Nr. 6311 788 zu beauftragen (Abstimmungsergebnis: Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltung: 0).

 

 

Die zu erarbeitende Planung und die darauf aufbauende Kostenschätzung sind dem Ausschuss zur Abstimmung und Annahme vorzulegen.

 


Die Brückenbauwerke über den Kuselbach in der OD Rammelsbach (BW-Nr. 6410 594A) und über den Glan in der OD Ulmet (BW-Nr. 6410609) weisen laut vorliegender Prüfberichte des Landesbetrieb Mobilität verschiedene gravierende Mängel auf, die sich auf die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit kurz- bis mittelfristig auswirken und somit eine umfängliche Sanierung erforderlich machen.

Für den Zustand der Stützwand in der OD Grumbach (BW-Nr. 6311 788) treffen diese Aussagen in gleichem Maße zu.

 

Die Gesamtzustandsnote der drei genannten Bauwerke befindet sich gemäß der aktuell vorliegenden Prüfung bei 3,5. Dies entspricht auf einer möglichen Skala von 1,0 – 4,0 bzw. den darin enthaltenen sechs Notenbereichen einer Zuordnung in die schlechteste Kategorie „ungenügender Bauwerkszustand“.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern mit der Erarbeitung der Planung für die Sanierung der Bauwerke

 

BW-Nr. 6410 594A, Kuselbachbrücke an der K 21 in der OD Rammelsbach,

BW-Nr. 6410 609, Glanbrücke an der K 25 in der OD Ulmet sowie

BW-Nr. 6311 788, Stützmauer an der K 65 in der OD Grumbach

 

zu beauftragen.

 

Herr Thomas Danneck (SPD) teilte mit, dass er wegen Sonderinteresse nicht an der Abstimmung K 21 in der OD Rammelsbach teilnehmen werde und bat um getrennte Beschlussfassung.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0