TOP Ö 3: Umsetzung des Projektes „Jugendtaxi im Kreis Kusel“

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Komm-Gud-Hääm“ Zuschuss umzusetzen.

 

Der Zeitraum, in dem die Heimfahrten bezuschusst werden, soll bereits um 21:45 Uhr beginnen.

 

Nach spätestens drei Jahren findet eine Evaluation statt. Über eine Weiterführung des Projektes wird dann erneut in den Gremien entschieden.

 


Das Projekt des Jugendtaxis soll im Landkreis Kusel als Mobilitätszuschuss „Komm-Gud-Hääm“ umgesetzt werden.

 

Der Zuschussbetrag wird nur bei Fahrten mit einem mit uns kooperierenden Unternehmen gezahlt damit ein Missbrauch durch uns unbekannte Unternehmen möglichst ausgeschlossen werden kann. Hierzu sollen mit verschiedenen Taxi- und Mietwagenanbietern entsprechende Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden. Der Zuschuss wird dann von diesen Unternehmen direkt vom Fahrpreis abgezogen. Der Restbetrag ist von den Nutzern direkt im Taxi zu zahlen. Das Unternehmen rechnet die gewährten Zuschüsse anschließend monatlich mit der Kreisverwaltung ab.

 

Den Zuschuss können nur Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Kusel haben. Gefördert wird eine Heimfahrt in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr zu einer Adresse im Landkreis Kusel. Der Startpunkt der Fahrt kann auch außerhalb des Landkreises liegen. Die Fahrt zu gewerblichen Einrichtungen (z.B. Diskothek, Restaurant) wird nicht gefördert, da kein „Kneipenhopping“, sondern eine sichere Heimfahrt gewährleistet werden soll.

 

Die Zuschusshöhe beträgt 5,-- € je berechtigter Person. Der gesamte Zuschussbetrag aller berechtigten Personen je Fahrt darf den Fahrpreis dieser Fahrt jedoch nicht überschreiten. Anspruchsberechtigt sind Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren.

 

Gefördert werden Heimfahrten in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag sowie vor gesetzlichen Feiertagen und in der Faschingszeit („Fetter Donnerstag“ bis zur Nacht vor Aschermittwoch).

 

Vor Fahrtantritt muss von den Fahrgästen ein „Berechtigungsschein“ ausgefüllt werden. Hierin werden die zur Prüfung der Anspruchsberechtigung erforderlichen Daten erfasst. Zur Überprüfung dieser Daten muss ein Dokument mit Lichtbild (z.B. Personalausweis, Schülerausweis) der/dem Taxifahrer*in vorgelegt werden.

 

Kostenschätzung

Nach Rücksprache mit Verwaltungen, welche diesen Zuschuss bereits eingeführt haben, beträgt die Spanne des Nutzungsgrades von nahezu Null bis hin zu jährlich ca. 14.000 Zuschüssen.

 

Bei dieser Fahrtenanzahl bewegen sich die jährlichen Gesamtkosten zwischen 0 € und 70.000 €. Hinzu kommt noch ein geschätzter Werbeaufwand (für Flyer, Plakate usw.) von etwa 5.000 €.

 

Dieser Zuschuss stellt keine Pflichtaufgabe im ÖPNV dar. Alle Ausgaben sind demnach freiwillige Leistungen der Kreisverwaltung.

 

Im ersten Jahr der Einführung rechnen wir mit einem Gesamtaufwand von ca. 10.000 €. Dieser Betrag ist im Haushalt zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

 

Einführungszeitpunkt

Eine Einführung ist frühestens zum Beginn der Sommerferien 2022 möglich.

 

zusätzlicher Personalaufwand

Zur Umsetzung dieses Projektes wird mit einem zusätzlichen Personalbedarf von mindestens 0,3 einer Arbeitskraft gerechnet.

 

Herr Wolfgang Borm stellte das von der Verwaltung erarbeitete Konzept vor.

 

Herr Helge Schwab regte eine Änderung des Beschlussvorschlages an. Aus Gründen des Jugendschutzes müsse man bereits ab 21:45 Uhr die Bezuschussung der Heimfahrten vornehmen.

 

Es wurde kurz über den richtigen Zeitpunkt für eine Evaluation gesprochen, aber letztlich fand der Kreisausschuss den Verwaltungsvorschlag gut.

 

Herr Peter Jakob (FDP) äußerte Bedenken bezüglich der Praktikabilität, da die wenigsten Taxifahrer in der Nacht fahren möchten.