Sitzung: 31.10.2012 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0073/2012/1
Beschluss:
Der Kreistag nimmt die von der FWG-Fraktion eingebrachten Wahlvorschläge an.
Nachdem
Herr Siegbert Theiß verstorben ist, sind nunmehr Ersatzpersonen für die entsprechenden
Ausschüsse des Kreistages und Gremien zu wählen.
a) Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied des Kreisausschusses
Herr Theiß war stellvertretendes Mitglied des
Kreisausschusses. Weiterhin hat Herr
Die
Fraktion hat Herrn Rüdiger Becker als Mitglied des
Kreisausschusses und Herrn
b) Mitglied des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses
Nach § 4 Abs. 2 der
Hauptsatzung des Landkreises bildet der Kreistag einen Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschuss. Dieser besteht gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung
des Landkreises aus 10 gewählten
Mitgliedern. Die Mitglieder und die Stellvertreter werden aus der Mitte des
Kreistages gewählt.
Die Grundsätze für die Wahl der Ersatzpersonen in Ausschüssen sind in § 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Danach werden Ersatzleute auf Vorschlag der Fraktion, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen war, durch Mehrheitswahl gewählt. Da Herr Siegbert Theiß auf Vorschlag der FWG-Fraktion gewählt wurde, steht dieser Fraktion auch das Vorschlagsrecht für die Nachfolgewahlen zu. Die FWG-Fraktion schlägt Herrn Martin Pfeiffer als Mitglied des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses vor.
c) Stellvertretendes Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses
Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises bildet der Kreistag einen
Die Ersatzperson wird auf Vorschlag der FWG-Fraktion vom Kreistag nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt (§ 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung). Die FWG-Fraktion schlägt Herrn Martin Pfeiffer als stellvertretendes Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses vor.
Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).
d) Stellvertretendes Mitglied des Werkausschusses des Eigenbetriebs
„Jobcenter Landkreis Kusel“
Gemäß § 6 Abs.1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Jobcenter Landkreis Kusel“ besteht der Werkausschuss aus 10 Mitgliedern, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder Mitglied des Kreistages sein soll. Die Mitglieder des Werkausschusses sollen die für ihr Amt erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Grundsätze für die Wahl der Mitglieder des Werkausschusses sind nach § 57 LKO i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO in §§ 44 bis 46 GemO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Gemäß § 45 GemO obliegt der FWG-Fraktion das Vorschlagsrecht. Für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Werkausschusses des Eigenbetriebs „Jobcenter Landkreis Kusel“, die nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen ist, hat die FWG-Fraktion Herrn Martin Pfeiffer vorgeschlagen.
e) Mitglied des Wirtschaftsbeirats
Dem Wirtschaftsbeirat gehören neben dem Landrat, der zugleich Vorsitzender des Beirates ist, den Vertretern weiterer Institutionen und weiteren durch den Kreistag zu berufenden Einzelpersönlichkeiten, fünf Mitglieder des Kreistages an, die nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren zu wählen sind.
Die Ersatzperson wird auf
Vorschlag der FWG-Fraktion vom Kreistag nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gewählt (§ 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung). Die Fraktion hat Herrn Martin Pfeiffer als Mitglied des
Wirtschaftsbeirats vorgeschlagen.
f) Mitglied der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Westpfalz
Nach § 6 Abs. 1 der Satzung der Planungsgemeinschaft Westpfalz besteht die Regionalver-tretung der Planungsgemeinschaft neben den Oberbürgermeistern und Landräten aus weiteren Vertretern der kreisfreien Städte und Landkreise. Die Anzahl der zu wählenden Vertreter bemisst sich nach der Einwohnerzahl. Danach entsendet der Landkreis Kusel vier weitere Vertreter. Für die vom Kreistag zu wählenden Vertreter sind zugleich Stellvertreter zu bestimmen (§ 6 Abs. 3 Nr. 2).
Die vier weiteren Vertreter des Landkreises Kusel werden vom Kreistag in entsprechender Anwendung des § 39 der Landkreisordnung gewählt. (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung der Pla-nungsgemeinschaft Westpfalz). Demnach werden Ersatzleute auf Vorschlag der politschen Gruppe, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen war, durch Mehrheitswahl gewählt. Die FWG-Fraktion schlägt Herrn Martin Pfeiffer für die Wahl vor.
Der Vorsitzende beantragte, die Wahlen nicht geheim, sondern offen sowie für alle Wahlvorschläge gemeinsam durchzuführen. Der Kreistag stimmte dem Antrag des Vorsitzenden einstimmig zu.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
28 |
0 |
0 |