TOP Ö 1: Verpflichtung von Mitgliedern des Schulträgerausschusses

Der Vorsitzende verpflichtete die noch nicht verpflichteten Mitglieder des Schulträgerausschusses als Mitglieder des Schulträgerausschusses und gab ein paar kurze Informationen über deren Rechte und Pflichten als Ausschussmitglieder.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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