TOP Ö 1: Verpflichtung eines Kreistagsmitglieds

Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 


Herr Siegbert Theiß (FWG) ist am 07.08.2012 verstorben und scheidet somit aus dem Kreistag des Landkreises Kusel aus (§ 53 KWG i.V.m. § 45 Abs. 1 KWG).

 

Der Wahlleiter hat Herrn

 

Martin Pfeiffer

Mauerweg 2 a,

66869 Blaubach

 

als Ersatzperson (§ 45 KWG) benachrichtigt.

 

Herr Martin Pfeiffer erklärte sich bereit, das Kreistagsmandat anzunehmen und wurde daraufhin vom Wahlleiter als Ersatzpersonen berufen.

 

 

Herr Martin Pfeiffer wurde vor seinem Amtsantritt vom Vorsitzenden auf gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als Kreistagsmitglied durch Handschlag verpflichtet.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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