Sitzung: 20.12.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1204/2021
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag
des Projektbüros zur Umsetzung der Digitalen Jugendwerkstatt im Rahmen des
Modellprojekts Smart City an IDIF GmbH, Bahnhofstraße 58, 66989 Kusel zu einem
Gesamtpreis in Höhe von 69.349,00€ (USt. befreit) zu vergeben.
Die Verwaltung soll vor der Auftragsvergabe prüfen, ob die Ausschreibung
rechtmäßig erfolgt ist. Der Beschluss wurde unter dem Vorbehalt der
rechtmäßigen Ausschreibung gefasst.
Der Landkreis Kusel ist eines von 28 ausgewählten Projekten der dritten
Staffel der „Modellprojekte Smart Cities“. Mit diesen Modellprojekten fördert
das BMI gemeinsam mit der KfW einen strategischen Umgang mit den neuen
Möglichkeiten und Herausforderungen für die Regionalentwicklung durch
Digitalisierung. Mit Hilfe eines explizit strategischen, partizipativen und
integrierten Ansatzes sollen integrierte, lokal angepasste Handlungsoptionen
entsprechend der örtlichen Ziele der Regionalentwicklung entwickelt werden. Für
die Modellprojekte Smart Cities ist ein Projektzeitraum von fünf Jahren
vorgesehen.
Die Modellprojekte
Smart Cities bestehen aus zwei Phasen:
A. Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen zur
Gestaltung der Digitalisierung. Die Strategie bzw. das Konzept sollen innerhalb
eines Zeitraums von 12 Monaten erstellt werden.
B: Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen
Ziel des Landkreises Kusel ist es, gemeinsam mit der Bürgerschaft und
allen 98 Gemeinden eine integrierte Smart City Strategie zu erarbeiten und
umzusetzen. Dabei sollen digitale Einzelmaßnahmen interkommunal verknüpft und
gewinnbringende Smart City-Lösungen für die ländlich geprägte Region entwickelt
werden.
Für das Modellprojekt Smart City wurde zur Umsetzung der Digitalen
Jugendwerkstatt ein Projektbüro im Rahmen einer Verhandlungsvergabe
ausgeschrieben:
·
die Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für das
Thema „Digitalisierung im Ländlichen Raum“
·
die Beratung der Jugendzentren sowohl konzeptionell
wie auch materiell (Ausstattung)
·
die Koordination der Arbeit in den Jugendzentren
und mit den Jugendlichen, wie auch das Einrichten und Leiten eines
Arbeitskreises „Kinder und Jugendliche“ im Rahmen der Entwicklung der Smart
City-Strategie
·
Aufbau eines Netzwerks aller wichtiger Akteure
·
konzeptionelle Unterstützung bei der Erstellung der
integrierten Smart City-Strategie im Bereich „Kinder und Jugendliche“
·
Durchführung und Testen geeigneter
Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche
·
Entwicklung digitaler Lösungen mit und für die
Kinder und Jugendliche innerhalb der DigitalWerkstatt
·
die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Kindern
und Jugendlichen bezogen auf die Ergebnisse der Arbeit der DigitalWerkstatt
·
Verschriftung und Weitervermittlung der Themen mit
den Kindern und Jugendlichen in die Kreisgremien
·
Wissenschaftliche
Begleitung, Auswertung und Erstellung einer Expertise
Folgende Firmen/Institutionen wurden zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert:
1. GOFORMUSIC gemeinnützige GmbH,
Zweigniederlassung, Bergstraße 4d, 66901 Schönenberg-Kübelberg
2. IPQ, Prof. Bernhard Haupert, Kanzelstraße
10, 66557 Illingen/Saar
3. IDIF GmbH, Bahnhofstraße 58, 66869 Kusel
Lediglich IDIF GmbH hat ein Angebot für das
Projektbüro zur Umsetzung der Digitalen Jugendwerkstatt zu einem Gesamtpreis in
Höhe von 69.349,00€ (USt. befreit) abgegeben.
Herr Dr. Wolfgang
Frey (Bündnis 90/Die Grünen) merkte an, dass nur die Mindestanzahl von drei
Firmen zur Angebotsabgabe angeschrieben wurden. Wenn man mehr Firmen
anschreibe, erhalte man vielleicht mehr als nur ein Angebot und habe eventuell
bessere Preise.
Der Vorsitzende
ging nochmal kurz auf den Projektablauf ein. Man müsse zügig vorankommen und
habe deswegen nur die Mindestanzahl an Firmen angeschrieben.
Wenn man mehr
Firmen anschreibe bedeute das nicht, dass es länger dauert entgegnete Herr Dr.
Frey. Er regte bezüglich künftiger Vergaben an, mehr Firmen anzuschreiben.
Der
Kreisbeigeordnete Helge Schwab ging in diesem Zusammenhang auf die Bieterin
ein, die den Auftrag erhalten solle. Deren Internetauftritt enthalte kein
Impressum, was einen „unseriösen“ Eindruck erwecke, eventuell sogar deren
Beteiligung an Ausschreibungen ausschließe. Der Beschluss solle unter dem
Vorbehalt gefasst werden, dass die Ausschreibung rechtmäßig sei.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
1 |