TOP Ö 7: Breitbandausbau im Landkreis Kusel
hier: Änderungsantrag im Rahmen des „weißen Flecken Programms“

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis Kusel auch für den Änderungsantrag die 3 % des Eigenanteils übernimmt, sodass Kosten in Höhe von 47.893,59 € getragen werden.


Im Rahmen eines Änderungsantrags im „weißen Flecken“ Programm sollen weitere 82 Adressen in das Förderprogramm hinzugenommen werden. Bei diesen Adressen handelt es sich zum einen um Einzelanlagen im Außenbereich und zum anderen um Adressen, die sich in direkter Nachbarschaft zum aktuellen Breitbandausbau befinden.

Diese Adressen waren bisher kein Bestandteil des Förderprogramms, da zu Beginn und im Laufe des Projekts das Land Rheinland-Pfalz noch eine Migrationsstrategie verfolgte, sodass nur Anträge auf FTTC-Technologie gestellt werden konnten. Dies führte dazu, dass einige Adressen, insbesondere die Einzellagen im Außenbereich, nicht berücksichtigt werden konnten, da diese mit der FTTC-Technologie wirtschaftlich nicht darstellbar waren und zum Zeitpunkt der Antragstellung zudem noch ein Scoring der Anträge seitens atene Kom vorgenommen wurde. Während des Ausschreibungsverfahrens gab es jedoch die Möglichkeit eines Upgrades auf FTTB seitens der Fördermittelgeber. Der Landkreis hatte sich aber bewusst dagegen entschieden, da die Ausschreibung sehr weit fortgeschritten war und weit über 90 % der Adressen mit FTTB in den Angeboten bedacht wurden. Die Zuhilfenahme des Upgrades hätte zudem zu einem Neustart des Verfahrens geführt.

Ein weiterer Grund, warum die Adressen im bisherigen Antrag nicht berücksichtigt wurden, liegt darin, dass einige Adressen im damaligen Markterkundungsverfahrens im HVT Nahbereich lagen. Die Telekom hatte damals keine genauen Daten geliefert. Gleiches gilt für den Breitbandatlas des Bundes, welcher damals noch keine parzellenscharfe Auskunft geben konnte.

Die Adressen teilen sich auf die Lose bzw. Ortsgemeinden wie folgt auf:

  • Los 1: Odenbach (1 Adresse), Lauterecken (6 Adressen)
  • Los 2: Reipoltskirchen (8 Adressen), Deimberg (6 Adressen), Rutsweiler a.d. Lauter (10 Adressen), St. Julian/Eschenau (3 Adressen), Wolfstein (18 Adressen)
  • Los 3: Dennweiler-Frohnbach (1 Adresse), Rathsweiler (2 Adressen)
  • Los 4: Krottelbach (1 Adressen), Waldmohr (13 Adressen), Glan-Münchweiler (9 Adressen), Matzenbach (4 Adressen)

Die Wirtschaftlichkeitslücke für die oben genannten 82 Adressen beträgt 1.596.452,99 €, die sich auf die Lose wie folgt aufteilen: Los 1 (179.309,11 €), Los 2 (897.163,17 €), Los 3 (255.408,60 €) und Los 4 (264.857,41 €). Aufgrund des unterschiedlichen Abzinsungsfaktor zwischen PfalzConnect (Los 1) und inexio/Deutsche Glasfaser (Lose 2-4) kommt es zu einer Differenz, da für PfalzConnect ebenfalls der Abzinsungssatz von inexio/Deutsche Glasfaser angewendet werden musste. Aus Gründen des Vergaberechts durfte die 15 % der ursprünglichen Wirtschaftlichkeitslücke von 13.047.240,00 € nicht überschreiten. Daher konnten keine weiteren Adressen hinzugenommen werden.

Um auch für die „neue“ Wirtschaftlichkeitslücke der 82 Adressen eine 90 % Förderung zu erhalten, wurde bereits ein Antrag beim Bund (60 %: 957.871,79 €) und Land (30 %: 487.935,90 €) gestellt. Da im öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Verbandsgemeinden angeben wurde, dass der Landkreis 3 % der restlichen 10 % übernimmt, würden für den Landkreis demzufolge 47.893,59 € anfallen.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0