Sitzung: 29.11.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 1191/2021
Beschluss:
Der
Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis Kusel auch für den
Änderungsantrag die 3 % des Eigenanteils übernimmt, sodass Kosten in Höhe von
47.893,59 € getragen werden.
Im Rahmen eines
Änderungsantrags im „weißen Flecken“ Programm sollen weitere 82 Adressen in das
Förderprogramm hinzugenommen werden. Bei diesen Adressen handelt es sich zum
einen um Einzelanlagen im Außenbereich und zum anderen um Adressen, die sich in
direkter Nachbarschaft zum aktuellen Breitbandausbau befinden.
Diese Adressen
waren bisher kein Bestandteil des Förderprogramms, da zu Beginn und im Laufe
des Projekts das Land Rheinland-Pfalz noch eine Migrationsstrategie verfolgte,
sodass nur Anträge auf FTTC-Technologie gestellt werden konnten. Dies führte
dazu, dass einige Adressen, insbesondere die Einzellagen im Außenbereich, nicht
berücksichtigt werden konnten, da diese mit der FTTC-Technologie wirtschaftlich
nicht darstellbar waren und zum Zeitpunkt der Antragstellung zudem noch ein
Scoring der Anträge seitens atene Kom vorgenommen wurde. Während des
Ausschreibungsverfahrens gab es jedoch die Möglichkeit eines Upgrades auf FTTB
seitens der Fördermittelgeber. Der Landkreis hatte sich aber bewusst dagegen
entschieden, da die Ausschreibung sehr weit fortgeschritten war und weit über
90 % der Adressen mit FTTB in den Angeboten bedacht wurden. Die Zuhilfenahme
des Upgrades hätte zudem zu einem Neustart des Verfahrens geführt.
Ein weiterer
Grund, warum die Adressen im bisherigen Antrag nicht berücksichtigt wurden,
liegt darin, dass einige Adressen im damaligen Markterkundungsverfahrens im HVT
Nahbereich lagen. Die Telekom hatte damals keine genauen Daten geliefert.
Gleiches gilt für den Breitbandatlas des Bundes, welcher damals noch keine
parzellenscharfe Auskunft geben konnte.
Die Adressen
teilen sich auf die Lose bzw. Ortsgemeinden wie folgt auf:
Die
Wirtschaftlichkeitslücke für die oben genannten 82 Adressen beträgt
1.596.452,99 €, die sich auf die Lose wie folgt aufteilen: Los 1 (179.309,11
€), Los 2 (897.163,17 €), Los 3 (255.408,60 €) und Los 4 (264.857,41 €).
Aufgrund des unterschiedlichen Abzinsungsfaktor zwischen PfalzConnect (Los 1)
und inexio/Deutsche Glasfaser (Lose 2-4) kommt es zu einer Differenz, da für
PfalzConnect ebenfalls der Abzinsungssatz von inexio/Deutsche Glasfaser
angewendet werden musste. Aus Gründen des Vergaberechts durfte die 15 % der
ursprünglichen Wirtschaftlichkeitslücke von 13.047.240,00 € nicht
überschreiten. Daher konnten keine weiteren Adressen hinzugenommen werden.
Um auch für die
„neue“ Wirtschaftlichkeitslücke der 82 Adressen eine 90 % Förderung zu
erhalten, wurde bereits ein Antrag beim Bund (60 %: 957.871,79 €) und Land (30
%: 487.935,90 €) gestellt. Da im öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den
Verbandsgemeinden angeben wurde, dass der Landkreis 3 % der restlichen 10 %
übernimmt, würden für den Landkreis demzufolge 47.893,59 € anfallen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
0 |