Sitzung: 29.09.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1141/2021/1
Beschluss:
Der Kreistag beschließt
a) den geprüften
Jahresabschluss, wie von der Verwaltung vorgelegt,
gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1
GemO, festzustellen und
(Abstimmungsergebnis: Dafür: 27, Dagegen:
0, Enthaltung: 0)
b) dem Landrat sowie
den Kreisbeigeordneten gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1
Satz 2 GemO die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2019 zu erteilen
(Abstimmungsergebnis: Dafür: 27, Dagegen:
0, Enthaltung: 0).
Im Anschluss an die
Beschlussfassung kehrten der Landrat und die Kreisbeigeordneten aus dem
Zuschauerbereich zurück und Herr Rudolph übergab den Vorsitz wieder an den
Landrat.
Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO
i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Kreistag über die Feststellung des
geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über
die Entlastung des Landrats und der Kreisbeigeordneten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den
Jahresabschluss 2019 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter
Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der
Stellungnahmen des Landrates geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege und Unterlagen, die dem
Jahresabschluss zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den
Mitgliedern folgende Unterlagen vor:
- Jahresabschluss 2019 sowie die Anlagen zum
Jahresabschluss
- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes
der Kreisverwaltung vom 04.02.2021
einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. §
113 Abs. 4
GemO.
Diese Unterlagen liegen der Beschlussvorlage
ebenfalls bei. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis
der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO
i.V.m. § 113 Abs. 3 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der
Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des
Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 4 GemO). Der
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt ebenfalls bei.
Der Rechnungsprüfungsausschuss und der
Kreisausschuss sprachen in den Sitzungen am 12.05.2021 bzw. 17.05.2021 gegenüber
dem Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Jahresabschluss 2019, wie von
der Verwaltung vorgelegt, festzustellen und dem Landrat sowie den
Kreisbeigeordneten die Entlastung zu erteilen.
Der Landrat und die
Kreisbeigeordneten sind bei der Beratung und Beschlussfassung über die
Erteilung der Entlastung ausgeschlossen. Herr Gerd Rudolph hat sich bereit
erklärt den Vorsitz diesbezüglich zu übernehmen.
Der Vorsitzende des
Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Matthias Bachmann, berichtete von der
Prüfung des Jahresabschlusses und der Beschlussempfehlung dem Kreisvorstand die
Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.
Anschließend nahmen
der Landrat und die Kreisbeigeordneten im Zuschauerbereich platz und Herr Gerd
Rudolph übernahm den Vorsitz.
Da keine Fragen der
Kreistagsmitglieder zur Feststellung des Jahresabschlusses oder zur Erteilung
der Entlastung vorgetragen wurden, leitete Herr Rudolph zur Beschlussfassung
über.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
27 |
0 |
0 |