TOP Ö 4: Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)
hier: Interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen der Vertragsvergabe

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit gemeinsam mit dem Landkreis Kaiserslautern, dem Donnersbergkreis ab dem 01.01.2022 und im Nachgang mit der Stadtbildpflege Kaiserslautern ab 01.01.2023 für die Dauer von zwei Jahren,  mit einer zweimaligen Verlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils einem Jahr (längstens bis 31.12.2025) europaweit auszuschreiben.

Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Firma Kurt Preis e.K., Konken für die Zeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 mit der „Entsackung“ der PPK-Mengen zum Preis von 43,- €/t (netto) zu beauftragen. 

 


Anlage 1

1.  Vorbemerkungen

 

Insgesamt werden im Landkreis Kusel  jährlich rd. 6.000 t PPK-Abfälle eingesammelt. Davon sind

57,5 % (rd. 3. 450 t/a) dem hoheitlichen Bereich, d.h. dem Landkreis,  zuzuordnen. Die übrigen

42,5 %  des Masseanteils (rd. 2.550 t/a) sind Verkaufsverpackungen der Dualen Systeme. Ca. 50 % der Verkaufsverpackungen (1.275 t/a) werden von den Dualen Systemen herausverlangt. Die rest-lichen Verkaufsverpackungen (ebenfalls ca. 1.275 t/a) werden zusammen mit der kommunalen PPK-Menge vom Landkreis vermarktet (insgesamt 4.725 t/a). Die Erlöse aus der gemeinsamen Vermark-tung stehen weitestgehend dem Landkreis zu. Die Dualen Systeme erhalten lediglich eine Erlösbe-teiligung, die jedoch sehr gering und abhängig vom Nettoertrag ist. Aus Vereinfachungsgründen wurde diese daher in der nachfolgenden Vergleichsberechnung nicht weiter berücksichtigt.

Mengen, die der Landkreis im Auftrag der Dualen Systeme verwertet, sind umsatzsteuerpflichtig. Somit können die Umsatzsteueranteile, die auf die „Entsackung“ der Verkaufsverpackungen ent-fallen, dem Finanzamt gegenüber als Vorsteuer geltend gemacht werden. Für diese Mengen sind somit –im Gegensatz zur Menge des Landkreises- die Nettobeträge maßgeblich. Bei den vom Ver-werter gezahlten Vergütungen ist immer vom Nettobetrag auszugehen, da die Umsatzsteuer ent-weder nicht ausbezahlt wird (kommunale Mengen) bzw. an das Finanzamt abzuführen ist (DSD-Mengen).

 

Im Falle einer „Entsackung“ auf dem Betriebshof der Firma Kurt Preis e.K. müssten die Abfälle in eine Papierfabrik transportiert werden. Wie hoch diese Transportkosten sind, lässt sich schwer ab-schätzen. Für die Vergleichsberechnung wurde ein Wert von 14,- € /t (netto) angenommen. Dieser entspricht in etwa dem aktuell an die Firma Siegrist gezahlten Transportpreis. Auch hier ist die o.g. Vorsteuerregelung für DSD-Mengen anwendbar.

 

2. Vergleichsberechnung


a) Nettoertrag des Landkreises bei für Papierfabriken üblicher Preisbildung

Eine Umfrage der Abfallwirtschaft hat ergeben, dass ca. 80 % der Papierfabriken die Vergütung für PPK-Abfälle wie folgt berechnet:

Vergütung
(Mittlerer EUWID + Zuschlagsbetrag)                      x Menge (t)         =                            Vergütung (netto)
          (58,69 €        +        60,00)                                  x   4.725 t           =                                          560.810,- €  
(Quelle::Zeitschrift EUWID bzw. Umfrage der Abfallwirtschaft im April 2021)

Kosten für die Entsackung
LK     (3.450 t    x     43,00 €)   + 19 % MwST          =    176.537,- €
DSD  (1.275 t    x     43,00 €)                                        =      54.825,- €                                       =       231.362,- €

Transportkosten.
LK     (3.450 t    x     14,00 €)   + 19 % MwST          =      57.477,- €
DSD (1.275 t    x      14,00 €)                                        =      17.850,- €                                       =         75.327,- €

Nettoertrag für den Landkreis bei einer für Papierfabriken üblichen Vermarktung  =      254.121,- €

b) Nettoertrag des Landkreises laut aktuellem Vertrag mit der Fa. Siegrist


Vergütung:
  Basispreis +/- Zuschlag/Abschlag EUWID   x Menge (t)  = Vergütung
  
                                 72,62 €                                  x   4.725 t                                                          =    343.130,- €  
Transportkosten:

LK     (3.450 t    x     13,94 €)   + 19 % MwST          =      57.231,- €
DSD (1.275 t    x      13,94 €)                                        =      17.774,- €                                       =       75.005,- €

Nettoertrag für den Landkreis bei Verwertung über Fa. Siegrist                                     =       268.125,- €

 


Derzeit werden die dem Landkreis zustehenden Mengen aus der Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) als auch die Mengen, welche die Dualen Systeme dem Landkreis zur gemeinsamen Vermarktung überlassen (jährlich insgesamt rd. 5.000 t), von der Firma Siegrist GmbH, St. Leon-Rot, verwertet. Der Vertrag läuft grundsätzlich bis zum 31.12.2021. Er verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2022, wenn keine der beiden Vertragsparteien bis zum 30.06.2021 der Verlängerung widerspricht.

Die Firma Siegrist GmbH hat dem Landkreis bereits signalisiert, dass sie an einer Verlängerung des Vertrages nicht interessiert ist. Dementsprechend ist die Leistung zum 01.01.2022 neu auszuschreiben. Hier bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder der Landkreis schreibt die Leistungen –wie bisher- für die ausschließlich im Landkreis Kusel anfallenden Mengen aus oder er beteiligt sich an einer gemeinsamen Ausschreibung der Landkreise Kaiserslautern und Kusel, dem Donnersbergkreis und ggfls. der Stadtbildpflege Kaiserslautern.


a) Ausschreibung Verwertungsleistungen für die allein im Landkreis anfallenden
       PPK-Mengen

In diesem Fall sollte die Laufzeit des Verwertungsvertrages an die Laufzeit des Sammlungsvertrages mit der Firma Kurt Preis e.K. angepasst werden. Dieser läuft zunächst noch bis zum 31.12.2022. Danach hat der Landkreis die einseitige Option, diesen Vertrag bis zum 31.12.2023 bzw. 31.12.2024 zu verlängern.


b) Gemeinsame Ausschreibung der Verwertungsleistungen mit dem Landkreis
       Kaiserslautern, dem Donnersbergkreis und ggfls. der Stadtbildpflege Kaisers-
       lautern

Seit einigen Jahren findet auf administrativer Ebene zwischen den Landkreisen Kaiserslau-tern und Kusel, dem Donnersbergkreis sowie der Stadtbildpflege Kaiserslautern ein regelmäßiger Austausch zu einzelnen aktuellen Fachthemen statt. Im Rahmen dieser kommunalen Zusammenarbeit wurde auch die Möglichkeit der gemeinsamen Verwertung der PPK-Fraktion für sinnvoll erachtet. 

Voraussetzung für eine Beteiligung des Landkreises Kusel wäre aber, dass der Landkreis seine PPK-Mengen ebenfalls „entsackt“ bereitstellen kann. Da die „Entsackung“ derzeit von der Firma Siegrist GmbH vorgenommen wird, müsste diese Leistung grundsätzlich neu vergeben werden. Um aber einen weiteren Umschlag des Materials bzw. zusätzliche Transportkosten zu vermeiden, wäre es sinnvoll, wenn die „Entsackung“ künftig von der Firma Kurt Preis e.K. durchgeführt würde. Die Firma Kurt Preis e.K. hat zwischenzeitlich die „Entsackung“ für 43,- €/t (netto) angeboten.

 

Vergaberechtlich wäre die Vergabe der Entsackungsleistung an die Firma Kurt Preis e.K. zulässig, da sie bereits mit den Sammlungsleistungen beauftragt ist und der Auftragswert der zusätzlichen Leistung unterhalb des sich aus § 132 Abs. 3 GWB ergebenden Schwellenwertes liegen würde.

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Angebotes der Firma Kurt Preis e.K. abschätzen zu können, hat die Verwaltung auf Basis der im Februar 2021 gültigen Altpapierpreise eine Umfrage bei benachbarten Kommunen durchgeführt. Wie aus der beigefügten Berechnung (Anlage 1) ersichtlich, wären die in diesem Zeitraum erzielbaren Verwertungserlöse nach Abzug der zusätzlich anfallenden Entsackungskosten vermutlich etwas geringer gewesen, als die aktuell von der Siegrist GmbH gezahlten Vergütungen.

Bei einer gemeinsamen Ausschreibung könnten folgende Mengen vermarktet werden:

Landkreis Donnersbergkreis:                            6.300 t/Jahr

Landkreis Kaiserslautern:                                  8.500 t/Jahr

Landkreis Kusel                                               5.000 t/Jahr

Stadtbildpflege Kaiserslautern:                          7.500 t/Jahr (erst ab dem 01.01.2023)


Bedingt durch die größeren kommunalen Anlieferungsmengen (19.800 t/a in 2022, bzw.  27.300 t/a ab 2023) und der sich daraus ergebenden Sicherheit für die Anbieter  (Lieferkontinuität) lassen sich auf dem Markt vermutlich bessere Verwertungspreise erzielen. Potentielle Bieter können höhere Preise anbieten, wenn ihnen der Zuschlag für mehrere Lose erteilt wird. Die Ausschreibung der Vermarktungsleistung würde in Auftraggeberlosen erfolgen, d.h. dass eine Einzelvergabe möglich und vorgesehen ist und jeder Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) auf „sein“ LOS den Zuschlag erhält. Hier würde allerdings ein einheitlicher Vermarktungspreis für alle beteiligten örE gelten. Die Vermarktung soll im Anschluss durch den Auftragnehmer erfolgen, Kosten an den Auftraggeber (örE) dürfen dabei nicht entstehen.

Im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit wäre eine Laufzeit von 2 Jahren mit dem  Landkreis Kaiserslautern und dem Donnersbergkreis sowie 1 Jahr mit der Stadtbildpflege Kaiserslautern anzustreben, mit der auftraggeberseitigen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Das für die örE einseitige Optionsrecht müsste durch die drei bzw. vier mitwirkenden örE – den Landkreisen Kusel und Kaiserslautern, dem Donnersbergkreis bzw. der Stadtbildpflege Kaiserslautern - gemeinsam gezogen werden, damit eine Verlängerung greifen könnte.

Die Ausschreibung würde vom Büro PAW aus Bad Sooden-Allendorf begleitet. Das Büro hat schon mehrmals mit der Kreisverwaltung Kaiserlautern zusammengearbeitet und kann bereits Erfahrungen in der gemeinsamen Ausschreibung verschiedener örE im Bereich der PPK-Vermarktung aufweisen.

Über die einzelnen technischen Details und vergaberechtlichen Modalitäten besteht zwischen den beteiligten örE noch Abstimmungsbedarf. Ungeachtet dessen haben sich der der Landkreis Kaiserslautern bzw. der Donnersbergkreis bereits für eine gemeinsame Vermarktung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ausgesprochen. Sollte die Stadtbildpflege Kaiserlautern die Zusammenarbeit noch ablehnen, würde der Landkreis die Ausschreibung gemeinsam mit dem Landkreis Kaiserslautern bzw. dem Donnersbergkreis durchführen.

 

Nachdem der zuständige Abteilungsleiter, Herr Uwe Zimmer, den Sachverhalt erläutert hatte, fragte Frau Pia Bockhorn, Vorsitzende der SPD-Fraktion, nach den Möglichkeiten zur Umstellung auf Tonnensammlung.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass man vertraglich bis 31.12.22 gebunden sei und somit frühestens zum 01.01.2023 auf Tonnensammlung umstellen könne. Allerdings solle die Beratung im Zusammenhang mit dem Abfallwirtschaftskonzept bereits in diesem Sommer anlaufen.

 

Der Kreisbeigeordnete, Herr Helge Schwab, verwies auf die Vorteile der Sacksammlung und sagte, dass mit dem heutigen Beschluss keinesfalls schon vorbestimmt sei, dass der Landkreis auf Tonnensammlung umstellen werde.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr dazu vorlagen leitete der Vorsitzende zur Beschlussfassung über.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0